584 - Einführung einer neuen Software für das eArchiv der NRW.BANK
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 584veröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Beschaffung einer Software für die KI-gestützte Gutachtenerstellung im medizinischen Fachbereich BehandlungsfehlerMedizinischer Dienst Nordrhein · DüsseldorfFrist 03.12.2026
- PDMS - Patientendatenmanagementsystem inkl. Anästhesieplanungs-/- dokumentationssystemUniversitätsklinikum Düsseldorf · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Brutto-Gesamtpreis30 %
- Anforderungsliste30 %
- Beschreibender Teil40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist die Einführung einer neuen Software für das eArchiv der NRW.BANK einschließlich Lizenzen für 1.000 Named User, Implementierung, Customizing, Migration, Pflege und Support. Hauptgegenstand bilden Dienstleistungen in Verbindung mit Software. Die NRW.BANK hat die Option, die in Absatz 1 angegebene Lizenzmenge jeweils um Lizenzen für 50 weitere Named User zu erhöhen. Sie kann diese Option während der Vertragslaufzeit bis zu acht Mal jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin ausüben. Die EVB-IT System-AGB und - soweit relevant - EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) bei Kauf / EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) bei Miete gelten ergänzend.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72212900Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
- 72263000Software-Implementierung
- 72265000Software-Konfiguration
- 72266000Software-Beratung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72268000Bereitstellung von Software
- 72252000Datenarchivierung
- 72512000Dokumentenmanagement
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster Brutto-Gesamtpreis
- Qualität
- Anforderungsliste
- Qualität
- Beschreibender Teil
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis von 5 Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 8 Jahre ab Vertragsbeginn (Höchstlaufzeit).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUYW 1. Dem Angebot sind die folgende Unterlagen beizufügen, und zwar in der jeweils letzten Fassung wie in den elektronischen Projektraum eingestellt: a) Vordruck 07a Finales Angebot b) Vordruck 08 Preisblatt c) Vordruck 09: Anforderungsliste d) Vordruck 10: Beschreibe … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUYW 1. Dem Angebot sind die folgende Unterlagen beizufügen, und zwar in der jeweils letzten Fassung wie in den elektronischen Projektraum eingestellt: a) Vordruck 07a Finales Angebot b) Vordruck 08 Preisblatt c) Vordruck 09: Anforderungsliste d) Vordruck 10: Beschreibender Teil e) Benennung aller vorgesehenen Unterauftragnehmer (soweit noch nicht erfolgt) f) Verpflichtungserklärung für aller vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 05 (soweit noch nicht vorgelegt) g) Vordruck 04: Nichtvorliegen Ausschlussgründe für alle vorgesehenen Unterauftragnehmer (soweit noch nicht vorgelegt h) Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle vorgesehenen Unterauftragnehmer (soweit noch nicht vorgelegt) i) Vordruck 04b: Eigenerklärung Russland-Bezug (Sanktionen) für alle vorgesehenen Unterauftragnehmer (soweit noch nicht vorgelegt) 2. Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen im Zuge der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe aktualisiert und / oder ergänzt worden sein könnten. Aktualisierte Dokumente sind in jedem Fall als solche gekennzeichnet (z.B. mit dem Zusatz "Update 1" oder "Version 2") und die aktuellen Dokumente im Projektraum der Ausschreibung eingestellt. 3. Alle Bieter werden nunmehr gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV dazu aufgefordert, im Rahmen ihres Angebotes sämtliche von ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (soweit noch nicht unter Verwendung des Vordrucks 05 erfolgt). Jeder Bieter hat zudem gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Diese Nachweisverpflichtung ist im konkreten Einzelfalldurch Vorlage des Vordrucks 05a (soweit noch nicht erfolgt) zu erfüllen. 4. Soweit noch Unterauftragnehmer benannt werden, ist die NRW.BANK nach § 36 Abs. Abs. 5 S. 1 VgV auch dazu verpflichtet, das Vorliegen von Ausschlussgründen in der Person des Unterauftragnehmers zu überprüfen. Zu diesem Zweck jeder Bieter mit seinem Angebot für alle benannten Unterauftragnehmer (soweit noch nicht erfolgt) zugleich den Vordruck 04: Nichtvorliegen Ausschlussgründe, den Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) und den Vordruck 04b: Eigenerklärung Russland-Bezug (Sanktionen) vorzulegen. 5. Im Weiteren wird auf die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| d.velop AG, Gescher | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a45407f-3aa7-420b-8e2b-e7da2ebe5041.