Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennationalDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

4723F10101 - Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Salzgitter

Aktenzeichen Z6-BASE62220/4723F10101veröffentlicht 19.05.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1228 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Salzgitter
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 40 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 40 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, im Kontext der nuklearen Endlagerung „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 StandAG). Was wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet aller Wahrscheinlichkeit nach einen Konflikt zwischen dem Sachzwang der nationalen Aufgabe der Endlagerung von hochradioaktiven Abfälle einerseits und regionalen Interessen andererseits. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung und Kompensation kann dieser jedoch abgemildert werden, sodass die Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems gelingen und eine Tolerierbarkeit des Endlagers vor Ort unterstützt werden kann. Fragen des finanziellen Ausgleichs und Förderung der regionalen Entwicklung sollen im Rahmen einer Standortvereinbarung geregelt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Standortvereinbarung sind noch nicht abschließend geklärt. So geben etwa das StandAG und seine Begründung keine eindeutigen Handlungsaufforderungen. Der Begriff der ‚Standortvereinbarung‘ taucht nur an einer Stelle im StandAG auf, und zwar in § 10 Absatz 4. Dort heißt es, dass die Regionalkonferenzen Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung erarbeiten und bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen sind. Erste Ideen der Endlagerkommission zur Standortvereinbarung wurden weder in das Gesetz noch in seine Begründung aufgenommen. Das Forschungsvorhaben setzt hier an. Es geht von dem Begriff ‚Standortvereinbarung‘ aus, der im Gesetz nicht näher definiert ist und der aus rechtswissenschaftlicher Perspektive näher zu beleuchten ist. Dabei interessieren insbesondere die folgenden Fragen: 1) Welche Rechtsnatur und welchen Charakter könnte die Standortvereinbarung haben? 2) Welchen Inhalt könnte die Standortvereinbarung haben und welche rechtlichen Anforderungen sind an sie zu stellen? 3) Wie verhält sich die Standortvereinbarung zu den Anforderungen an ein Endlager nach StandAG und Atomgesetz (AtG)? 4) Wer sollte mit welchen Rechten an der Erarbeitung und am Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt werden? Wie sind insbesondere die Regionalkonferenzen an der Erarbeitung und dem Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt? 5) Wie ist das Verfahren zur Erarbeitung der Standortvereinbarung? Zur Beantwortung der Fragestellungen wird zunächst der Forschungsstand aufgearbeitet (Literaturrecherche). Zudem soll die Standortvereinbarung im Rahmen von mindestens drei vertiefenden Fallstudien an Regelungen gespiegelt werden, die bereits in anderen Anwendungsbereichen bestehen (Vergleichsstudie). Die gewonnenen Erkenntnisse sind im Rahmen eines transdisziplinären Workshops mit Praktiker:innen und Wissenschaflter:innen zu diskutieren und schließlich Handlungsempfehlungen für das BASE zu entwickeln. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, einen Überblick zu erstellen, welche Regelungen in vergleichbaren Anwendungsbereichen bestehen und in welchen Verfahrensschritten diese entwickelt wurden. Darauf aufbauend sollen Ableitungen für den konkreten Kontext der Endlagersuche vorgenommen werden. Dabei gilt es insbesondere die Frage zu klären, ob im Fall der Standortvereinbarung ein eigenes Gesetz (zur Regelung von kompensatorischen Ausgleichen) erlassen werden muss oder Anleihen bei bereits bestehenden Rechtsgrundlagen genommen werden können.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca66170b-f0c1-4738-90ab-aabe7cf9d0f1.