4723F10101 - Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Salzgitter
Aktenzeichen Z6-BASE62220/4723F10101veröffentlicht 19.05.2023Öffentliche Ausschreibung
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Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 42 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 40 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 40 Monatenüber evergabe-online.de
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Beschreibung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE hat zum Ziel, im Kontext der nuklearen Endlagerung „eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 StandAG). Was wie eine Folge von Notwendigkeiten klingt, beinhaltet aller Wahrscheinlichkeit nach einen Konflikt zwischen dem Sachzwang der nationalen Aufgabe der Endlagerung von hochradioaktiven Abfälle einerseits und regionalen Interessen andererseits. Durch sorgfältig konzipierte und umgesetzte Maßnahmen der Regionalentwicklung und Kompensation kann dieser jedoch abgemildert werden, sodass die Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems gelingen und eine Tolerierbarkeit des Endlagers vor Ort unterstützt werden kann. Fragen des finanziellen Ausgleichs und Förderung der regionalen Entwicklung sollen im Rahmen einer Standortvereinbarung geregelt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Standortvereinbarung sind noch nicht abschließend geklärt. So geben etwa das StandAG und seine Begründung keine eindeutigen Handlungsaufforderungen. Der Begriff der ‚Standortvereinbarung‘ taucht nur an einer Stelle im StandAG auf, und zwar in § 10 Absatz 4. Dort heißt es, dass die Regionalkonferenzen Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung erarbeiten und bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen sind. Erste Ideen der Endlagerkommission zur Standortvereinbarung wurden weder in das Gesetz noch in seine Begründung aufgenommen. Das Forschungsvorhaben setzt hier an. Es geht von dem Begriff ‚Standortvereinbarung‘ aus, der im Gesetz nicht näher definiert ist und der aus rechtswissenschaftlicher Perspektive näher zu beleuchten ist. Dabei interessieren insbesondere die folgenden Fragen: 1) Welche Rechtsnatur und welchen Charakter könnte die Standortvereinbarung haben? 2) Welchen Inhalt könnte die Standortvereinbarung haben und welche rechtlichen Anforderungen sind an sie zu stellen? 3) Wie verhält sich die Standortvereinbarung zu den Anforderungen an ein Endlager nach StandAG und Atomgesetz (AtG)? 4) Wer sollte mit welchen Rechten an der Erarbeitung und am Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt werden? Wie sind insbesondere die Regionalkonferenzen an der Erarbeitung und dem Abschluss der Standortvereinbarung beteiligt? 5) Wie ist das Verfahren zur Erarbeitung der Standortvereinbarung? Zur Beantwortung der Fragestellungen wird zunächst der Forschungsstand aufgearbeitet (Literaturrecherche). Zudem soll die Standortvereinbarung im Rahmen von mindestens drei vertiefenden Fallstudien an Regelungen gespiegelt werden, die bereits in anderen Anwendungsbereichen bestehen (Vergleichsstudie). Die gewonnenen Erkenntnisse sind im Rahmen eines transdisziplinären Workshops mit Praktiker:innen und Wissenschaflter:innen zu diskutieren und schließlich Handlungsempfehlungen für das BASE zu entwickeln. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, einen Überblick zu erstellen, welche Regelungen in vergleichbaren Anwendungsbereichen bestehen und in welchen Verfahrensschritten diese entwickelt wurden. Darauf aufbauend sollen Ableitungen für den konkreten Kontext der Endlagersuche vorgenommen werden. Dabei gilt es insbesondere die Frage zu klären, ob im Fall der Standortvereinbarung ein eigenes Gesetz (zur Regelung von kompensatorischen Ausgleichen) erlassen werden muss oder Anleihen bei bereits bestehenden Rechtsgrundlagen genommen werden können.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 38226 Salzgitter
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca66170b-f0c1-4738-90ab-aabe7cf9d0f1.