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Frist abgelaufenEU-weitPlanung1 Berichtigung

26D610024_Polizeidirektion und Polizeirevier Leipzig

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 26D610024veröffentlicht 01.10.2026erstmals 06.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 25 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
119 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässig

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (293 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (412 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • A125 %
  • A230 %
  • A320 %
  • Preis25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 58 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 33 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    vor 25 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 25 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 14 Tagen

Beschreibung

Fachplanung Gebäude

Beschreibung des Loses

Bauaufgabe ist die Sanierung, Modernisierung und der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudeensembles Dimitroffstraße, Peterssteinweg und Straße des 17. Juni inklusive der durch diese Bebauung umschlossenen Infrastruktur der Innenhöfe und ein Neubau. Diese komplexe Bebauung ist zur Unterbringung der wesentlichen Organisationseinheiten der Polizeidirektion Leipzig und des Polizeireviers Leipzig-Zentrum vorgesehen.

Der Gebäudekomplex umschließt die Gebäudeteile A bis D (Bestandsgebäude), einen Neubau (Bauteil E) und einen Bauteil F (alle nicht einem bestimmten Gebäude zuordenbare Teile wie Außenanlagen, Innenhöfe, Gebäudeverbindungen etc.). Die Sanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb. Gegenstand der Planungsleistungen sind Leistungen ab Lph 5.

Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung

Gegenstand nach CPV

  • 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

A125 %
A230 %
A320 %
Preis25 %
Qualität
A1Projektorganisation/ Personaleinsatz
Qualität
A2Beschreibung: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
Qualität
A3Projektmanagement
Preis
A7: Preis

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot: Erklärung zu geeigneten Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschrei … ganz lesenMit dem Angebot: Erklärung zu geeigneten Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt 901R-AI EU zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN: Es sind insgesamt mindestens 2 verschiedenen Referenzen über die Ausführung von Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Als vergleichbar betrachtet werden Leistungen der Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI für ein Gebäude, mit folgenden Mindestanforderungen: a) alle Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe der Referenzprojekte erfolgte ab dem 01.06.2021 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung. b) bei allen Referenzen wurden die wesentlichen Gebäudeplanungsleistungen mind. in Lph 5 und 8 HOAI zusammenhängend erbracht c) bei allen Referenzen dürfen die Bauwerkskosten (300+400) 5 Mio. €/ brutto nicht unterschreiten. d) die Bauwerkskosten bei mind. einer Referenz (KG 300-400) betragen mindestens 10 Mio EUR/ brutto. e) bei mind. einer Referenz handelt es sich um eine Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Bestand.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für: - den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und … ganz lesenNachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für: - den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist, oder Bauingenieure mit Eintrag in eine Liste "Bauvorlageberechtigte Ingenieure" oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach §65SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architekten-oder Ingenieurkammer zu führen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Technische Zeichner, u.ä.), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleih … ganz lesenMit dem Angebot: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Angebot zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 2) Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine Berufshaftpflich … ganz lesenErklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind dem Vertrag unter § 13 i.V.m. den zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer wird, ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln im vertraglichen Umfang zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3) Erklär … ganz lesenMit dem Angebot: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. 4) Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen).
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
119 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 5 und besonderen Leistungen gem. § 6.6.1 des Vertrages und nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 6 bis 9, geteilt nach den jeweiligen Bauabschnitten. … ganz lesenZunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 5 und besonderen Leistungen gem. § 6.6.1 des Vertrages und nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 6 bis 9, geteilt nach den jeweiligen Bauabschnitten. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
www.sachsen-vergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
09.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de). 2) BEACHTEN SIE: - Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben! - Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN u. ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHL … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, 1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de). 2) BEACHTEN SIE: - Die Leistungen werden im "Offenen Verfahren" vergeben! - Die vom Bieter selbst zu erarbeitenden DARSTELLUNGEN u. ERLÄUTERUNGEN zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN (siehe Anl. "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") sind zum Einreichungstermin mit den Angebotsunterlagen einzureichen!
Hinweis
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels ele … ganz lesen1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Unterlagen muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung); 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben; 6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 8.) WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. dieser Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe Vergabebunterlagen - "Beschreibung Zuschlagskriterien und Wertung") einzureichen. 9) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Angebot Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bietergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt das Angebot mit den geforderten U …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Riesaer Str. 7h, 01129 Dresden
Kontakt
vergaben.ai@sib.smf.sachsen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

69vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
418.934 €Zuschlagswert im Median
163.844 € – 637.215 €mittlere Hälfte, 45 Werte

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 06.10.2026 auf 09.10.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 06.10.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83e6b17b-fe1e-4e39-a186-7a4c490ae57e.