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25D510032-Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 25D510032veröffentlicht 08.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 180 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
55 Monate12.10.2026 – 12.05.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässig

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (584 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (739 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • A110 %
  • A220 %
  • A550 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.05.2031
    vor 26 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude (Leis-tungsphasen (LP 2-8). Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten sind dem Vertrag sowie der Anlage zu § 6 - Spezifische Leistungs-pflichten zum Vertrag - zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beiliegen. Im ersten Schritt ist die Erstellung einer Finalen Projektunterlage (FPU) gemäß Ab-schnitt E RBBau zu leisten. Die zukünftige Arbeitsstätte ist für ca. 400 Bedienstete mit einer Büro-Nutzfläche von 7.182 m² zzgl. 970 m² Sonderflächen für den Nutzerbedarf zu realisieren.

Die zukünftige Arbeitsstätte ist für ca. 400 Bedienstete mit einer Büro-Nutzfläche von 7.182 m² zzgl. 970 m² Sonderflächen für den Nutzerbedarf zu realisieren.

Zum Aufgabenspektrum des Nutzers zählt vor allem die Auskunftserteilung. Die Anfragen werden sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt. Das Tätigkeits-profil des Nutzers bedarf in Bezug auf die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Sprachverständlichkeit und Konzentrationsfähigkeit eine angemessene und akustisch verständliche, ruhige Arbeitsatmosphäre. Dies ist bei der Planung der Arbeitsplätze besonders zu berücksichtigen.

Bei der Umsetzung soll eine Verteilung von 55 % klassischer Zellenbürostruktur zu 45 % größeren offenen/ flexiblen Bürostrukturen erfolgen. In beiden Berei-chen soll ein Desksharingsystem implementiert werden. Sowohl die Planung der offenen Bürowelten sowie des Desksharingsystems und aller zugehörigen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen/ Komponenten sind Bestandteil der Planungsaufgabe der Objektplanung und in diesem Zusammenhang zu er-bringen. Die funktionalen Zusammenhänge bzgl. der offenen Bürowelten sowie des Desksharingsystems sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Grundrissgestaltung sowie die Einrichtung der Arbeitsbereiche sind durch den Objektplaner auszuarbeiten und in enger Abstimmung mit Bauherr und Nutzer zu finalisieren. Dies auch insbesondere unter Integration der Vorstellung des Bau-herrn/ Nutzers sowie der durch Bauherr/ Nutzer vorgegebenen Randbedingungen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

A110 %
A220 %
A550 %
Preis20 %
Qualität
A1Projektorganisation/ Personaleinsatz
Qualität
A2Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
Qualität
A5Bewertung Lösungsvorschlag
Preis
A7 - Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag: Erklärung zu geeigneten Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag: Erklärung zu geeigneten Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt 901R-AI EU zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN: gem. Matrix-Bewerberauswahl Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen, hier Objektplanung Gebäude gem.§34 HOAI, werden vom Bewerber mindestens 2 unterschiedliche Referenzobjekte der Gebäudeplanung eines Gebäudes (Neubau oder Sanierung mit Erweiterungsbau) mit Büroflächenanteil mit folgenden Mindestanforderungen gefordert: a) Alle Referenzen sind fertiggestellt, d.h. die nutzungsfähige Übergabe erfolgte ab dem 01.01.2021 bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung b) Bei allen Referenzen sind die Planungsanforderungen mindestens der Honorarzone III gem. § 35 HOAI zugeordnet. c) Bei allen Referenzen wurden vom Bewerber zusammenhängend mindestens die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 gem. § 34 HOAI erbracht. d) Bei allen Referenzen beträgt der planungsgegenständliche Büroflächenanteil mind. 50% der Nutzungsfläche (NUF gem. DIN 277) e) Bei mindestens einer Referenz betragen die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mindestens 20 Mio. € (netto). Die Bewertung erfolgt durch ein mehrköfpfiges Gremium des Auftraggebers. Gewertet wird jeweils die Referenz, welche aus Sicht des AG im jeweiligen Unterkriterieum (UK) das für den Bewerber beste Ergebnis erzielt. Die Bewertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen bei. Zur Beurteilung der Referenzen sind dem jeweiligen Referenzbogen (Formblatt 901/R-AI EU) folgende Anlagen beizufügen: - aussagekräftige Projektbeschreibung, - Lageplan mit Angabe Maßstab zur Beurteilung der städtebaulichen Einordnung, - relevante Grundrisse, Schnitte, aus denen wesentliche Funktionen, Raumstrukturen erkennbar sind, - 1 Ansicht, - Fotos, - ggf. Darstellungen der realisierten modernen offenen Bürowelten (z.B. Open Space)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit dem Teilnahmeantrag: Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für: - den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im A … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag: Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für: - den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. - den Projektleiter Es ist zugelassen wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer eingetragen ist oder Bauingenieure mit Eintrag in eine Liste "Bauvorlageberechtigte Ingenieure" oder vergleichbar bei einer Ingenieurkammer, und nach §65SächsBO Bauvorlagebereichtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlagebereichtigung ist durch Vorlage des Eintrag bei einer Architekten-oder Ingenieurkammer zu führen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Technische Zeichner, u.ä.), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. >>MINDESTANFORDERUNG: Mindestens 5 Architekten oder vergleichbarer
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Teilnahmeantrag: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eign … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 2) Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag: Erklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schä … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag: Erklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind dem Vertrag unter § 13 i.V.m. den zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer wird, ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln im vertraglichen Umfang zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Teilnahmeantrag: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3 … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. 4) Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen).
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr. >>MINDESTANFORDERUNGEN: 400.000,00 € netto/ Jahr
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.10.2026
Vertragsende
12.05.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage 10 zu § 34 / § 35 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
www.sachsen-vergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,
Hinweis
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels ele … ganz lesen1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Unterlagen muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung); 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben; 6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 8.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen. 9) Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fach …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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