25 Dienstleister Leistungsabrechnungen
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BO-5688veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V); Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN); Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1)
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 25 Dienstleister Leistungsabrechnungen - Los 1 Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) | – | – |
| 2 | 25 Dienstleister Leistungsabrechnungen - Los 2 Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN) | – | – |
| 3 | 25 Dienstleister Leistungsabrechnungen - Los 3 Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1) | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis
- Qualität
- einzureichendes Konzept sowie eine Präsentation der Software unter Anwendung der in der Anlage „Bewertungsmatrix Qualität je Los“ aufgeführten Unterkriterien
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DAVASO GmbH, Leipzig | 1 |
| 2 | DAVASO GmbH, Leipzig | 1 |
| 3 | DAVASO GmbH, Leipzig | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Website
- big-direkt.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
big-direkt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- unimed® Abrechnungsservice für Kliniken und Chefärzte GmbH3 Zuschläge
- BDO AG2 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a64d02e9-eb2d-4cb2-bafd-cceabc7ebc03.