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24FEI71697 - RV Projektmanagement für Vorhaben mit Integrierter Projektabwicklung

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI71697veröffentlicht 13.02.2024erstmals 13.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 957 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Honorar70 %
  • Besondere Erfahrung und Qualifikation der mit der Ausführung betrauten Personen30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 33 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 32 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag Projektmanagement für Vorhaben mit Integrierter Projektabwicklung (IPA-Vorhaben)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar70 %
Besondere Erfahrung und Qualifikation der mit der Ausführung betrauten Personen30 %
Preis
Honorar70%ige Wichtung des Honorars (fiktive Wertungssumme gem. Anlage Wertungsmatrix) Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 0 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Preis Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und höchsten Preis linear interpoliert. Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise" der Anlage Wertungsmatrix.
Qualität
Besondere Erfahrung und Qualifikation der mit der Ausführung betrauten Personen30%ige Wichtung der Qualifikation (gem. Anlage Wertungsmatrix) Jeder Bieter hat mindestens 3 Personen bis maximal 5 Personen mit einer Ausbildung gemäß Eignungsnachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Teilnahmeantrag als einzusetzendes Personal in das Tabellenblatt "Anlage 2 Vergütungsvereinbarung" anzugeben. Für die Angebotswertung wird die Qualifikation in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet. Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise" der Anlage Wertungsmatrix.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung, dass - kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung, dass - kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - der Bewerber/Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - der Bewerber/Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen ist Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a. dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b. dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c. dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Kriterium
Erklärung, dass das Unternehmen / die Unternehmen der Bietergemeinschaft sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruption … ganz lesenErklärung, dass das Unternehmen / die Unternehmen der Bietergemeinschaft sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt; keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte oder c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht wurde. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Kriterium
Es müssen mindestens drei Mitarbeiter/innen und höchstens fünf mit Hochschulabschluss Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Jurist, Betriebswirt (BWL) oder vergleichbare Studiengänge, Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbarer Hochschulabschluss benannt werden. Es gilt das Selbstausführungsgebot (V … ganz lesenEs müssen mindestens drei Mitarbeiter/innen und höchstens fünf mit Hochschulabschluss Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Jurist, Betriebswirt (BWL) oder vergleichbare Studiengänge, Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbarer Hochschulabschluss benannt werden. Es gilt das Selbstausführungsgebot (Vgl. §47 Abs. 5 SektVO, d.h. keine Eignungsleihe und keine Nachunternehmer). Erklärung und Nachweis, dass der Bewerber nennenswerte Erfahrungen in IPA-Projekten innerhalb der EU (einschließlich UK, Norwegen und Schweiz) erworben hat, entweder als projektbeteiligter Planer in einer Allianz oder als Projektmanager oder Projektsteuerer für den jeweiligen Bauherrn. Nennenswerte Erfahrungen sind dann nachgewiesen, wenn der Bewerber einen Mindestumsatz mit IPA-bezogenen Leistungen von mindestens 1 Mio. EUR netto insgesamt in den Jahren 2021 bis einschl. Febr. 2024 erwirtschaftet hat. Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung darzustellen: Beschreibung der wesentlichen erbrachten Leistungen des Bewerbers in den Jahren von 2021 bis Februar 2024 mit Angaben zu Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, Jahr der Leistung, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, Bauherr (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]], erzielter Umsatz netto (aufgeschlüsselt nach Projekten und Jahren). Sollte der Umsatz in einer ARGE erwirtschaftet worden sein, ist nur der Umsatz darzustellen und wird für die Überprüfung durch den Auftraggeber herangezogen, der auf den Bewerber entfallen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen. Mindestanforderung: Erbringung von Projektmanagement- oder Projektsteuerungsleistungen auf Seiten des Bauherrn bzw. Auftraggebers eines IPA-Projekts. Es ist mindestens ein IPA-Referenzprojekt (mindestens 6 Monate laufend oder beendet; Beginn ab dem Jahr 2021) zu benennen. Ein Projekt wird dann als IPA-Referenzprojekt anerkannt, wenn es mindestens 6 der nachfolgenden 8 Kriterien gem. IPA-Zentrum Modellbeschreibung erfüllt: - Etablierung eines Mehrparteiensystems - Frühzeitige Einbindung der Schlüsselbeteiligten mittels Kompetenzwettbewerb - Gemeinsames Risikomanagement - Gemeinsame Entscheidungen - Anreizsystem im Rahmen eines Vergütungsmodells - Einsatz kollaborativer Arbeitsmethoden - Lösungsorientierte Konfliktbearbeitung - Kooperative Haltung der Beteiligten Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung darzustellen: Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung; nachvollziehbare Darstellung, welche Charakteristika im Sinne der o.g. Kriterien/ Bausteine auf das benannte Projekt zutreffen; stichwortartige Benennung der vom Bewerber erbrachten wesentlichen Leistungen (nach Art und Umfang) , wobei mindestens 70 % der erbachten Leistungen einen deutlichen Bezug zu IPA spezifischen Aufgaben haben müssen – die Leistungen sind prozentual auszuweisen; Jahr der Leistung, Bauherr bzw. Auftraggeber (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]), erzielter Umsatz netto. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen. Sollten die Leistungen als Teil einer ARGE erbracht worden sein, sind nur die vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen darzustellen und werden für die Überprüfung durch den Auftraggeber herangezogen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängungsoptionen 2 x jeweils 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Bindefrist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.08.2024
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Verdingungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmach … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

845vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 15.03.2024
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 15.03.2024 auf 25.03.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.03.2024 auf 25.03.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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