2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2489/DK13veröffentlicht 21.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 430,41 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 6 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 430,41 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 6 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)20 %
- Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 13:00 Uhrvor 23 Monatenan Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung der Breitbandförderprogramme. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der vom BMDV als Auftraggeber (AG) beauftragte Projektträger als Auftragnehmer (AN) führt die Förderverfahren zur Breitbandförderung in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Breitbandförderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Der AN hat alle laufenden Vorgänge und Projekte der bisherigen Breitbandförderprogramme sukzessive zu übernehmen und weiterzuführen. Bisherige Breitbandförderprogramme sind das Weiße-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) das Graue-Flecken-Programm (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) und die Gigabitförderung 2.0 sowie ihre erste Änderung („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0). Die Weiterentwicklungen dieser Programme sind vom Auftrag umfasst, soweit der AG die Administration dem AN überträgt. Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und unterliegt gemäß § 44 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Aufsicht des BMDV. Die in der Leistungsbeschreibung exemplarisch genannten Rechte des AG zur Überwachung der Tätigkeit des AN bleiben hiervon unberührt. ***** Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 66161000TreuhandverwaltungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosA) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 6 Jahre | 290.724.000 € |
| 2 | 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme (LosB) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung von Breitband- und Gigabitförderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), vgl. Angaben unter Beschreibung gem. Ziff. 2.1 Verfahren. Dieses Los umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 6 Jahre | 139.684.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der FörderprojekteStellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente ProjektadministrationBeschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Eignung14 von 14 angegeben
- Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Scha … ganz lesenkürzer
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall Sofern der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird bzw. Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt (Formblatt F2.1). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihenden Unterauftragnehmer ist ein – maximal drei Monate altes, rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist – Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank* vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Gesch … ganz lesenkürzer
Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihenden Unterauftragnehmer ist ein – maximal drei Monate altes, rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist – Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank* vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten abgibt. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. * Es muss sich hierbei um eine Auskunft des Kreditinstituts handeln, über das der Großteil des Transaktionsvolumens (Zahlungsvolumen) abgewickelt wird. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, dass die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Es gelten folgende inhaltlic … ganz lesenkürzer
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Es gelten folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen. 1.) Jede einzelne Referenz muss kumulativ a) Tätigkeiten für Förderprogramme, b) Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht, c) einen ununterbrochenen abgeschlossenen Leistungszeitraum von mindestens zwei Jahren nachweisen und d) dürfen maximal drei Jahre zurückliegen (ab Abschluss der Referenz; Vertragsende). 2.) Die vorgenannten Referenzen müssen darüber hinaus insgesamt (in Summe) a) ein Fördervolumen von mindestens 1 Milliarde Euro und die b) Bearbeitung von mindestens 100 verschiedenen Förderprojekten nachweisen. Die ergänzenden Anforderungen der Nr. 2) können durch die Vorlage einer oder mehrerer Referenzen nachgewiesen werden, sofern jede Referenz ihrerseits auch die Anforderung der Nr. 1) erfüllt. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.1 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Dabei gelten zusätz … ganz lesenkürzer
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen: Jede einzelne Referenz muss kumulativ a) Erfahrungen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur, b) Kenntnisse in der Netzplanung von Breitband-/Gigabitnetzen und c) georeferenzierte Darstellung (GIS) von Breitband-/Gigabitnetzen nachweisen. Der Abschluss der Referenz (Vertragsende) darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die jeweilige Referenz muss mindestens einen Leistungszeitraum von einem Jahr haben. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.2 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die v … ganz lesenkürzer
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen: Es sind insgesamt mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen. Mit jeder einzelnen Referenz müssen Erfahrungen im Telekommunikationsmarkt mit Blick auf Kenntnisse a) im Recht und/oder b) in der Betriebswirtschaftslehre und/oder c) in der Volkswirtschaftslehre nachgewiesen werden. Die Bereiche müssen nicht kumulativ in einer Referenz belegt werden; Einzelreferenzen sind zulässig. Insgesamt zwei der drei Teilbereiche müssen jedoch nachgewiesen werden. Der Abschluss der Referenz (Vertragsende) darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die jeweilige Referenz muss mindestens einen Leistungszeitraum von sechs Monaten, mit mindestens 100 Personentagen Aufwand haben. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.3 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Vorlage eines Nachweises, in der das Unternehmen, die von ihm etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt. Der Nachweis kann durch Vorlage durch das Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar erfolgen. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig se … ganz lesenkürzer
Vorlage eines Nachweises, in der das Unternehmen, die von ihm etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt. Der Nachweis kann durch Vorlage durch das Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar erfolgen. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein. Bei Angabe eines vergleichbaren Zertifikats oder Eigenerklärung hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt 3.5), dass gem. Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind, b) die für den profi-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden, c) die IT-Sicherheitsanf … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt 3.5), dass gem. Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind, b) die für den profi-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden, c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "profi" (Anlage zur Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Lei … ganz lesenkürzer
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Breitbandförderprogrammen des Bundes in Zusammenhang stehen („potentielle Interessenkollision“). Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn a) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war/en, ist/sind oder sein wird/werden, b) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder c) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bewerbers und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) mit dem Angebot vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt - dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder - dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und - ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. (Formblatt 4.2) Di … ganz lesenkürzer
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. (Formblatt 4.2) Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.- Kriterium
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung … ganz lesenkürzer
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. Der Bewerber/Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss/müssen zusichern, dass er/sie entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitz/besitzen oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird/werden. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden. Weiterhin muss der Bewerber zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden. (Formblatt 4.3) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Der Bewerber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die “Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die zur Erfüllung des Auftrags … ganz lesenkürzer
Der Bewerber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die “Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. (Formblatt F4.4 Scientology) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption k … ganz lesenkürzer
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. ht … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punk …- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informat … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)02.06.2025
- 2502/DB Tg - Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überwachung der Transformation DB Cargo AG24.04.2025 · 5 Angebote
- 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO15.04.2025
- 2514/DK15-Projektträgerschaft zu Fördermaßnahmen für neue softwaregesteuerte Netztechnologien, einschließlich Open RAN07.04.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de23cb18-a8bb-42a6-8bdf-d52ba9c710bc.