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2454 - Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2454/StB10veröffentlicht 01.07.2024erstmals 01.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 828 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
    vor 27 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Ziele der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sind entsprechend denr Vorgaben aus dem Gesetzgebungsverfahren des Artikelgesetzes (BTDrucksache 18/11135) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu evaluieren. Diese Evaluierung soll mithilfe eines externen Dienstleisters durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

Um die Zielerreichung und bisherige Wirkung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zu erfassen, werden insgesamt sechs Arbeitspakete (AP) für den AN definiert. Bei AP 1 handelt es sich um ein vorgelagert zu bearbeitendes Arbeitspaket zum methodischen Feinkonzept. Die weiteren vier inhaltlich-analytischen AP 2 bis 5 fokussieren jeweils auf Teilbereiche der Erkenntnisinteressen, die mit der Evaluierung verfolgt werden. Das abschließende AP 6 bezieht sich auf die Abstimmung mit dem AG sowie der Autobahn GmbH und dem FBA. Der Aufwand zur Bearbeitung aller AP wird auf rund 400 Personaltage geschätzt. Infolgedessen besteht die vom AN zu erbringende Leistung in der Bearbeitung von sechs AP mit den folgenden Schwerpunkten: AP 1: Finalisierung des methodischen Feinkonzepts AP 2: Datenaufbereitung und -erhebung AP 3: Zielerreichungskontrolle AP 4: Wirkungskontrolle AP 5: Potenzialerhebung AP 6: Abstimmungsgespräche/ Sitzungen/ Präsentationen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Vorgehensweise zu AP 1Stellen Sie im Angebot Ihre methodische Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung zum Arbeitspaket AP1 "Finalisierung des methodischen Feinkonzepts" dar und gehen Sie dabei insbesondere auf die Datengrundlagen und Datennutzung sowie Analyse ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Vorgehensweise zu AP 3Stellen Sie im Angebot Ihre methodische Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung zum Arbeitspaket AP3 "Zielerreichungskontrolle" dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: - Vorgehensweise und Priorisierung bei unterschiedlichen Datenverfügbarkeiten (quantitative Vorher-/Nachher-Daten oder nur qualitative Daten/Interviewergebnisse) - Prozess der Aggregation der Teilergebnisse und Schlussfolgerung für Endergebnis, ggf. Priorisierung von Sub-Zielen Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zu AP 4Stellen Sie im Angebot Ihre methodische Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung zum Arbeitspaket AP4 "Wirkungskontrolle" dar und gehen Sie dabei insbesondere auf den Prozess zur Identifizierung und Validierung der allgemeinen und überregional geltenden, externen Einflussfaktoren ein. Stellen Sie Ihr Konzept auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Zuschlagskriterium Nr. 2: Zeit- und ArbeitsplanungErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie unter Verwendung des Formblatts F-Team den Personaleinsatz, inkl. Mitarbeiterkompetenzen, Aufgabenverteilung und Vertreterregelungen dar. Machen Sie Angaben zum Umgang mit Arbeitsspitzen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Gefordert wird die … ganz lesenDie Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall - Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 07/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Gefordert werden vergleichba … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 07/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Evaluierung nachzuweisen, davon muss mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die nachzuweisenden 2 Referenzprojekte vollständig abgeschlossen sein. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - 2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ***** Vorbehaltlich der Erfüllung vorgenannter Mindestanforderungen werden die Referenzangaben wie folgt bewertet: Über die Grundeignung hinaus ergibt sich in Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe (Art, Umfang, Vergleichbarkeit und Komplexität der Projekte): - eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 4 Bewertungspunkte - eine gute, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 3 Bewertungspunkte - befriedigende, mäßig über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 2 Bewertungspunkte - ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 1 Bewertungspunkte - das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte Es werden alle Referenzprojekte in der Gesamtschau in die Wertung einbezogen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 07/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Gefordert werden Referenzen, … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 07/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Begleitung (Beratung/Unterstützung) organisatorischer Veränderungen (Transformation) belegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die nachzuweisenden 2 Referenzprojekte vollständig abgeschlossen sein. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - 2. Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen und Kenntnisse belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein. ***** Vorbehaltlich der Erfüllung vorgenannter Mindestanforderungen werden die Referenzangaben wie folgt bewertet: Über die Grundeignung hinaus ergibt sich in Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe (Art, Umfang, Vergleichbarkeit und Komplexität der Projekte): - eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 4 Bewertungspunkte - eine gute, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 3 Bewertungspunkte - befriedigende, mäßig über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 2 Bewertungspunkte - ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit = 1 Bewertungspunkte - das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte Es werden alle Referenzprojekte in der Gesamtschau in die Wertung einbezogen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kriterium
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unter … ganz lesenAufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im Auftrag des BMDV, des Fernstraßenbundesamts oder der Autobahn GmbH zu einem vergleichbaren Themenbereich der ausgeschriebenen Leistung während der Vertragslaufzeit erbringt oder in der Vergangenheit erbracht hat. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung, dass: - eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Das Unternehmen muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. (Formblatt F4) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungszeitraum umfasst ca. 3 Monate und beginnt unmittelbar nach Zuschlagerteilung. Er endet nach vollständiger Erbringung der Leistung, voraussichtlich am 28.02.2025. Bei einer Verschiebung des Leistungszeitraumes bzw. bei Änderungen oder Verzögerungen, die nicht der AN zu vertreten hat, ist … ganz lesenDer Leistungszeitraum umfasst ca. 3 Monate und beginnt unmittelbar nach Zuschlagerteilung. Er endet nach vollständiger Erbringung der Leistung, voraussichtlich am 28.02.2025. Bei einer Verschiebung des Leistungszeitraumes bzw. bei Änderungen oder Verzögerungen, die nicht der AN zu vertreten hat, ist eine optionale Verlängerung der Leistungserbringung über den 28.02.2024 hinaus möglich. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen: - Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) des Vertrages. - Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. - Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt/Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich in der 40. Kalenderwoche statt. Die Einladung und weitere Informationen zum Verhandlungsgespräch werden Ihnen zu einem späteren Zeit- punkt zugesandt. ***** Weitere, mit dem Erstangebot einzureichende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind dem Schreiben Eröffnung Verhandlung - Aufforderung zur Abgabe Erstangebot zu entnehmen.
Hinweis
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Ersta … ganz lesen1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o.ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen) 2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . 3) Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 01.09.2024/13:00 Uhr mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 01.08.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 01.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ba1c43b-0448-4775-87bf-e2d3c04eb091.