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2430/G22- Evaluierung des Förderprogramms nach der Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge vom 29. Juli 2021 (Evaluierung des Förderprogramms KsNI)

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2430/G22veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 904 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate17.06.2024 – 31.12.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation40 %
  • 2.1- Projektmanagement30 %
  • 3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 29 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Förderprogramm nach der Richtlinie KsNI (Evaluierungsgegenstand) soll evaluiert werden. Es ist insbesondere die Zielerreichung sowie die Wirkung der Förderung zu evaluieren. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit, d. h. die Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit, des Förderprogramms Gegenstand der Evaluierung sein.

Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP): AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung.

Die Evaluierung muss jedenfalls die folgenden Anforderungen, 1. des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der zugehörigen Verwal-tungsvorschriften (VV) zur Durchführung einer abschließenden Erfolgskontrolle von Förderprogrammen, und 2. der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission SA.103346 (2022/N) und den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) zur Durchführung einer Evaluierung erfüllen.

Der Beginn des Evaluierungsvorhabens soll der 17.06.2024 sein. Für die Erbringung der Leistungen werden sechs Monate angenommen. Die Standards der Gesellschaft für Evaluation e. V. sind anzuwenden.

Beschreibung des Loses

Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakte (AP): AP 1 - Überarbeitung eines vorläufigen Evaluierungsplans AP 2 - Vorlage der Ergebnisse der abschließenden Evaluierung.

s. Vergabeunterlagen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation40 %
2.1- Projektmanagement30 %
3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Qualität
1. Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der EvaluationBeschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen zur Durchführung der Evaluation. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (LB) dar und gehen Sie dabei mindestens/insbesondere auf folgende Fragen ein: 1.) Mit welcher Methodik sollen die Evaluierungsfragen aus dem von Ihnen überarbeiteten Evaluierungsplan (s. vorläufiger Evaluierungsplan) vsl. beantwortet werden? Begründen Sie dies bitte mit Blick auf a) die Zielsetzung der Leistungsbeschreibung und b) auf die geforderte Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber 2.) Bitte skizzieren Sie die von Ihnen geplante Struktur des zu erstellenden Evaluierungsberichts und begründen Sie den Aufbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Ausfühungen zu 1). **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
2.1- ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes ausgehend von den in der LB genannten Fristen. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie außerdem den namentlichen Personaleinsatz (Formblatt F-Team) unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination und der Umgang mit Arbeitsspitzen hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. ******** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). **** Die Bet … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). **** Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 Euro pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall, **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an d … ganz lesenGefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die vom Unternehmen anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in den Bereichen - Wirkungsmessungen im klimapolitischen Raum - Erfolgskontrolle / Evaluierung von Förderprogrammen nach BHO und Beihilfenrecht nachweisen. Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden. ******* Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Beschäftigtenzahlen: - Mindestanforderungen an die Beschäftigtenanzahl je Bereich: dabei müssen benannte Personen im jeweiligen Bereich über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen: (1) mindestens 2 … ganz lesenDabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Beschäftigtenzahlen: - Mindestanforderungen an die Beschäftigtenanzahl je Bereich: dabei müssen benannte Personen im jeweiligen Bereich über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen: (1) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich BHO (2) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise Bereich Beihilfenrecht (3) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich Straßenverkehr (3a) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Bereich Elektromobilität Mehrfachzuordnungen einer Person zu verschiedenen Leistungsbereichen sind dabei möglich. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt F4), die darstellt, 1. ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist. 2. ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder … ganz lesenAbgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt F4), die darstellt, 1. ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist. 2. ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschafter erbingt oder erbringen wird, die mit der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Förderung durch das BMDV zugunsten von Nutzfahrzeugen und Tank- und Ladeinfrastruktur in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens). 3. dass der Bieter / das Unternehmen nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte ist, über deren Gewährung der AG entscheidet. ***************** Aufgrund der Leistungspflichten des AN (neutrale Evaluierung des Förderprogramms von einem unabhängigen Dritten) können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich KsNI-Förderung des BMDV erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall wirksam ausgeschlossen. Aufgrund der Leistungspflichten des AN kann der AN nicht selbst Antragsteller oder Zuwendungsempfänger für die in der LB bezeichneten KsNI- Förderprojekte sein, über deren Gewährung die Bewilligungsbehörde im Auftrag des AG entscheidet. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.06.2024
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
17.05.2024, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 1, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Inf … ganz lesen1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . 2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 06.05.2024 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt. 3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 63fe0380-c07e-424d-a465-e073c4049037.