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vergebenEU-weitBeratung

2417/G15 - Evaluation Deutschlandticket

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2417/G15veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 936 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Erstellung des Datenkonzeptes20 %
  • 1.2 - Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation30 %
  • 2.1- Arbeitsorganisation und Personalplanung10 %
  • 2.2 - Projekt- und Aufwandsplanung10 %
  • 3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsende
    in 8 Monaten

Beschreibung

Auftrag, der im Wege eines Offenen Verfahrens vergeben wurde:

Bund und Länder haben sich im November 2022 auf die Einführung eines digitalen, bundesweit geltenden ÖPNV-Monatstickets mit einem Einführungspreis i. H. v. 49 EUR geeinigt, das „Deutschlandticket“. Dieses soll seit der Einführung im Mai 2023 dazu beitragen, • die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutlich zu erhö-hen, • die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, • Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten sowie • die Digitalisierung in der Branche und eine zunehmende Vernetzung der Verkehrs-angebote zu fördern. Um zu überprüfen, welchen Beitrag das Deutschlandticket zur Erreichung der formulierten Ziele leistet, sind ein begleitendes Monitoring und eine kontinuierliche Evaluation seiner verkehrlichen, sozioökonomischen, klimaseitigen, technologischen und vertrieblichen sowie finanziellen und tariflichen Auswirkungen erforderlich. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurde von den Ländern und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.01.2023 (Beschluss der länderoffenen Arbeitsgruppe) gebeten, die notwendigen Maßnahmen für eine Evaluation des Deutschlandtickets zu ergreifen. Mit einem Evaluationszeitraum von zwei Jahren (vrsl. 2023-2024) kann die Untersuchung des VDV mittelfristige Effekte jedoch nicht vollumfänglich erfassen. Zudem wird durch die Untersuchung nicht die Gesamtheit der Aspekte umfasst, die von Bundesinteresse sind. Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Deutschlandtickets wurde bereits vorgesehen, dass nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich ist, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern. Infolgedessen wird eine ergänzende, von der Evaluation des VDV unabhängige Evaluation durch das BMDV beauftragt, die über die Einführungsphase hinaus umfassend verkehrliche, sozioökonomische, klimaseitige, technologische und vertriebliche sowie finanzielle und tarifliche Auswirkungen der Einführung des Deutschlandtickets untersucht. Das Evaluationsvorhaben orientiert sich am in der Bundesverwaltung etablierten Wirkungsmodell, welches die Auswirkungen einer Maßnahme in den Dimensionen Output, Outcome und Impact erfasst. Diese Evaluation verfolgt das Ziel, ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Jahres 2024 und bis einschließlich 2026 sowohl Effekte des Tickets auf der Outcome-Ebene, z. B. Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens, als auch auf der Impact-Ebene, z. B. Verlagerungen von Verkehren, zu erfassen und 2027 eine themenübergreifende Zusammenfassung vorzulegen.

Beschreibung des Loses

Um die Auswirkungen der Einführung des Deutschlandtickets zu erfassen, werden insgesamt sieben Arbeitspakete (AP) definiert. Bei AP 0 handelt es sich um ein vorgelagert zu bearbeitendes Arbeitspaket zur Evaluationsmethodik und zum Datenmanagement. Die weiteren fünf inhaltlich-analytischen Arbeitspakete 1 bis 5 fokussieren jeweils auf Teilbereiche der Erkenntnisinteressen, die mit der Evaluation verfolgt werden. In diesen Arbeitspaketen werden die gewünschten Erkenntnisgewinne in Bezug auf die Ziele der Evaluation erreicht. Das abschließende AP 6 zielt darauf ab, eine zusammenfassende Erfolgsmessung des Deutschlandtickets für den Evaluationszeitraum zu erstellen. Infolgedessen besteht die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung in der Bearbeitung von sieben Arbeitspaketen mit den folgenden Schwerpunkten: • AP 0: Evaluationsmethodik und Datenmanagement, • AP 1: verkehrliche Auswirkungen, • AP 2: sozioökonomische Auswirkungen, • AP 3: klimaseitige Auswirkungen, • AP 4: technologische und vertriebliche Auswirkungen, • AP 5: finanzielle und tarifliche Auswirkungen, • AP 6: Zusammenfassung und Überblick.

s. Vergabeunterlagen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Erstellung des Datenkonzeptes20 %
1.2 - Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der Evaluation30 %
2.1- Arbeitsorganisation und Personalplanung10 %
2.2 - Projekt- und Aufwandsplanung10 %
3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Qualität
1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Erstellung des DatenkonzeptesBeschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen bei der zu erstellenden Datenkonzeption (Grobkonzept) unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen in Abschnitt 3.1 der Leistungsbeschreibung (LB). Gehen Sie dabei insbesondere auf a) die geplanten Erhebungsmethoden zur Datenbeschaffung oder den Rückgriff auf Sekundärdaten, b) die auf diese Weise generierte Datengrundlage zur Beantwortung der Untersuchungsfragen in den AP (relevant sind hierbei auch die Qualität der Daten sowie mögliche Limitationen, Abhängigkeiten oder Herausforderungen bzw. zu ergreifende Kompensationsmaßnahmen) und c) die Umsetzung des entsprechend notwendigen Datenmanagements ein und begründen Sie Ihre Auswahl. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
1.2 - Leistungskonzept Vorgehensweise im Rahmen der EvaluationBeschreiben und begründen Sie detailliert das von Ihnen gewählte Vorgehen zur Durchführung der Evaluation. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/ Themen ein und begründen Sie Ihr Vorgehen: 1) Wie richten Sie Ihre Auswertungsmethodik an den formulierten Anforderungen des Auftraggebers aus und ermöglichen die Beantwortung der Untersuchungsfragen? 2) Beschreiben und begründen Sie Ihre Vorschläge zur Methodik in ihrer wissenschaftlichen Qualität (Einschlägigkeit und Validität) für jedes AP. In den AP 1 und 2 umfasst das auch die Berücksichtigung der Mindestanforderungen in Abschnitt 3.1 der LB. Eine Vergleichbarkeit zur MiD soll sichergestellt und kenntlich gemacht werden, wo immer es inhaltlich möglich ist. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
2.1- Arbeitsorganisation und PersonalplanungBeschreiben und begründen Sie Ihre Projektorganisation zur Erbringung der gesamten Leistung. Stellen Sie außerdem den namentlichen Personaleinsatz (C-F-ZK2 - Formblatt Team) unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen dar, aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination (ggf. auch durch die Einbeziehung Dritter) und der Umgang mit Arbeitsspitzen hervorgeht. (ca. 7 Seiten DIN A4, Schriftgröße Arial 11) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
2.2 - Projekt- und AufwandsplanungErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/ Akteure ein. Beschreiben und begründen Sie detailliert die von Ihnen veranschlagte zeitliche und aufwandsseitige Personalplanung. Gehen Sie dabei insbesondere auf von Ihnen getroffene Annahmen zur Plausibilisierung Ihrer zeitlichen und aufwandsseitigen Kalkulation ein. (ca. 4 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11) **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
3 - Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben/Abschnitt C des Preisblattes. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. ******** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf … ganz lesenAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages. **** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 1, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AG schließt mit dem AN eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab, der AN muss mit dem Angebot seine Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschreiben. ****************************** s. Vergabeunterlagen
Hinweis
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Inf … ganz lesen1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . 2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 26.03.2024 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt. 3) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS und Formblatt F-BG Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5a88961-386a-4ac6-bed0-ea5659ed9500.