24 E 010 - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Regensburg
Stadt Regensburg · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen 24 E 010veröffentlicht 16.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- 01.07.2024 – 30.06.2030
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der Oberpfalz · RegensburgFrist 26.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monate01.07.2024 – 30.06.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (145 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2030
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Regensburg („Auftraggeber“) im Regierungsbezirk Oberpfalz im Freistaat Bayern ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit ca. 157.443 Einwohnern. Der Auftraggeber ist Arbeitgeber von ca. 3.100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Dienstherr von ca. 1.200 Beamtinnen und Beamten. Ziel des Auftraggebers ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität des Auftraggebers als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigt der Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen daher u.a.: (1) Unterstützung bei der Einführung des Fahrradleasingangebotes in die Verwaltungsstrukturen des Auftraggebers insbesondere durch a. Anbindung des Auftraggebers an die Online-Plattform des Dienstleisters sowie Einrichten der verschiedenen Kommunikationskanäle zwischen Auftragnehmer und den Personalverantwortlichen des Auftraggebers, b. Bereitstellung von Informations- und Marketingmaterial, c. Organisation und Ausrichtung einer Informations- oder Auftaktveranstaltung vor Ort sowie d. Schulung der Personalverantwortlichen des Auftraggebers. (2) Bereitstellung von Fahrrädern i.S.d. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und leasingfähigem Zubehör (z. B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Beschäftigten bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie Einräumung des Rechts zur dienstlichen und privaten Nutzung; (3) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle; (4) Vorhalten und Abwicklung des Störfallmanagements sowie (5) Durchführung von Serviceleistungen, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen unter entsprechender Anwendung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich den Abruf von mindestens 250 bis zu maximal 8.600 Einzelleasingverträgen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Regensburg über eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen dem Auftraggeber als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den jeweiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Einzelleasingverträge einerseits sowie an den Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag zur Nutzung durch die Beschäftigten andererseits.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- genannt
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften si … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass a. im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt; b. alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; c. der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; d. alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; e. der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er a. die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b. Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c. unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d. nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e. den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung.- Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (fall … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.- Kriterium
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubn … ganz lesenkürzer
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen: (1) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen. (2) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten Angabe von mindestens einem Referenzprojekt (Mindestanforderung), das mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind • Projektbezeichnung; • Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail); • Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger, freigemeinnütziger Träger) • Zuständiger Projektleiter / Mitarbeiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname); • Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zu Unterstützungsleistungen usw.; • Umfang des Fahrradleasingangebots; • Anzahl der Überlassungen sowie • Zeitraum der Leistungserbringung. (a) Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen müssen im Zeitraum vom 30. November 2020 bis einschließlich 1. Dezember 2023 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). (b) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): • Bereitstellung eines Fahrradleasingangebots für mehr als 2.000 Beschäftigte, • Abschluss von Überlassungen (Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträgen) mit mehr als 200 Beschäftigten, • Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. Bereitstellung von Informations- und Marketingmaterial, Organisation und Ausrichtung von Informations- oder Auftaktveranstaltungen, Gestaltung einer auftraggeberspezifischen Website, Verfügbarkeit für Personalverantwortliche und interessierte Beschäftigte bei Fragen zum digitalen Bestell- und Abwicklungsprozess, Schulung der Personalverantwortlichen bei Einführung der Rahmenvereinbarung, • Vorhalten eines Versicherungsschutzes für Schäden an den Fahrrädern, • Vorhalten eines Störfallmanagements bei in der Person eines Beschäftigten liegenden Gründen (z.B. Krankheit, Elternzeit usw.), die einer Entgeltumwandlung entgegenstehen sowie • Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers. (c) Mindestens eine der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). (3) Angaben eines Projektleiters und eines stellvertretenden Projektleiters. (4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2024) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, angestellte Mitarbeiter (gesamt) in Deutschland und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer). (5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).- Kriterium
Öffentliche Aufträge sind gem. § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlich … ganz lesenkürzer
Öffentliche Aufträge sind gem. § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt, gem. § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt. Im Einzelnen: (1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist. (2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. (3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen. Wesentliche Kriterien für die Bewertung der Vergleichbarkeit sind die Referenzangaben, anhand derer Punkte vergeben werden und eine Rangfolge ermittelt wird. Dabei können insgesamt 24 Punkte erreicht werden. Die Punktwerte – 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden wie folgt vergeben: (1) Anzahl an Referenzen a. 1 Punkt: 3 bis 5 Referenzen b. 3 Punkte: 6 bis 10 Referenzen c. 6 Punkte: > 10 Referenzen (2) Anzahl an Referenzen mit Leistungen im Auftrag eines öffentlichen oder Sektorenauftraggebers gem. §§ 100 f. a. 1 Punkt: 1 bis 3 Referenzen b. 3 Punkte: 4 bis 6 Referenzen c. 6 Punkte: > 6 Referenzen (3) Angebot zum Fahrradleasing für Anzahl an Beschäftigten (Addition der Angaben aus allen eingereichten Referenzen) a. 1 Punkt: 6.000 bis 10.000 b. 3 Punkte: 12.00 bis 20.000 c. 6 Punkte: > 20.000 (4) Abschluss von Überlassungen (Addition der Angaben aus allen eingereichten Referenzen) a. 1 Punkt: 600 bis 1.000 b. 3 Punkte: 1.200 bis 2.000 c. 6 Punkte: > 2.000- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn – der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, – der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bek … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn – der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, – der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, – der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, – nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Bieter halten sich bis zum Ablauf von drei Monaten ab Ablauf der Angebotsfrist an ihre Angebote gebunden (Bindefrist).
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der Vergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der Vergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfa … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der Vergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der Vergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), B („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und D („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Regensburg
- Anschrift
- D.-Martin-Luther-Str. 3, 93047 Regensburg
- Website
- regensburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
regensburg.de
Bei uns erfasst
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- JobRad GmbH6 Zuschläge
- Bike Mobility Services GmbH4 Zuschläge
- BusinessBike GmbH3 Zuschläge
- CHG-MERIDIAN AG2 Zuschläge
- Econocom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c897dc81-4319-46f0-8068-a3f4645ad037.