2336/DK10 - Einrichtung und Betrieb des Gigabitbüros des Bundes
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2336/DK10veröffentlicht 07.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.06.2024 – 31.05.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · BerlinFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · BerlinFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2024 – 31.05.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger35 %
- Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit des Gigabitbüros25 %
- Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept10 %
- Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 32 Monatenan Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.05.2026
- Heute
Beschreibung
Das Gigabitbüro unterstützt das BMDV insbesondere im operativen Bereich bei der Umsetzung der Gigabitstrategie. Es ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und öffentliche Verwaltungen für alle Fragen rund um den Gigabitausbau. In Leitfäden und Broschüren werden aktuelle Themen erläutert, in Dialogveranstaltungen und Workshops Grundlagen- und Anwendungswissen vermittelt, auf Roadshows Informationen und anschauliches Material rund um das Thema Gigabitausbau zur Verfügung gestellt und Fragen vor Ort beantwortet. Die Aufgabe des Gigabitbüros ist es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verbände und Politik über Grundlagen, Entwicklung und Möglichkeiten der Digitalisierung zu informieren und zu beraten. Es trägt dazu bei, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitinfrastrukturen zügig erreichen zu können. Die Leistung setzt sich aus dem Betrieb der Geschäftsstelle und des Kontaktzentrums und den einzelnen Fachaufgaben zusammen. Letztere erfolgen im Einzelabruf aus den aufgeführten Arbeitspakete. (Einen Überblick über die Aufgaben des Gigabitbüros findet man hier: www.gigabitbuero.de)
Gegenstand nach CPV
- 79410000Unternehmens- und ManagementberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.1: Leistungskonzept zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und BürgerStellen Sie Ihre Vorgehensweise zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung innovativer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar. Gehen Sie dabei darauf ein, wie Sie Bedarfe identifizieren und, wie Sie auf aktuelle auftretende Bedarfe reagieren. Ihre Ausführungen sollen 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Grafiken, Tabellen, etc. nicht überschreiten. Bewertungsaspekte: - Nachvollziehbarkeit und Praktikabilität der Vorgehensweise - Problem- und Aufgabenverständnis
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.2: Leistungskonzept zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit des GigabitbürosDie Gigabitstrategie vereint 100 Maßnahmen zur Beschleunigung des Gigabitausbaus. Welche zusätzliche Maßnahme hat das Potential den Ausbau voranzutreiben und wie kann das Gigbabitbüro im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit dabei maßgeblich unterstützen? Erstellen Sie hierfür ein innovatives Konzept zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zwecks Bekanntmachung dieser Maßnahme und Steigerung des Bekanntheitsgrades der Gigabitstrategie und des Gigabitbüros. Ihre Ausführungen sollen 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Grafiken, Tabellen, etc. nicht überschreiten. Bewertungsaspekte: - Problemverständnis und Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise - innovatives Konzept zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit (bzgl. Inhalte, Medienformate)
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2: PersonaleinsatzkonzeptStellen Sie Ihre Personaleinsatzplanung dar. Gehen sie dabei auf: - die vorgesehenen Mitarbeiter, deren Kompetenzen und deren Zuordnung auf Arbeitspakete/Leistungsbereiche und - die Abdeckungen von Arbeitsspitzen bei Parallelabwicklung von Einzelbeauftragungen bei Fragen zu gleichen oder ähnlichen Problemkreisen - sowie die Vertreterregelungen ein. Benennen Sie den/die Projektleiter/-in und dessen/deren Vertreter/-in. Ihre Ausführungen sollen 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten. Bewertungsaspekte: - Effektivität der Arbeitsplanung - Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen - Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung
- Preis
- Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Die Betriebs … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall, ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenze … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die beratende Tätigkeiten zu rechtlichen, ökonomischen und technischen Fragestellungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Bereich Telekommunikation in Deutschland belegen. Die einzelnen Referenzen müssen nicht alle Anforderungen kumulativ erfüllen, es können auch jeweils einzelne Referenzen zu den einzelnen Kenntnis- und Erfahrungsanforderungen eingereicht werden. Mindestens ein 1 Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein und mindestens 1 Jahr angedauert haben. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleich … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist insgesamt mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das praktische Erfahrungen in der inhaltlichen Vorbereitung, Organisation und Durchführung von mind. 25 Workshops zu mindestens 5 verschiedenen Themen im Bereich Telekommunikation belegt.- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleich … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Februar 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzuweisen, dass den Betrieb eines Kontaktzentrums oder Geschäftsstelle einer Fachinitiative belegt. Im Rahmen des Betriebs müssen folgende Tätigkeiten erbracht worden sein: - Bearbeitung von Anfragen per Post, Mail und Telefon, Sicherstellung der Erreichbarkeit zu festgelegten Zeiten, - persönliche Kontaktmöglichkeit. Das Kontaktzentrum bzw. die Geschäftsstelle muss mindestens ein Jahr betrieben worden sein.- Kriterium
- Abgabe einer Eigenerklärung zur technischen Ausstattung für die Ausführung des Auftrages (ohne Formular) - und/ oder Nachweis, dass der IT-Grundschutz eingehalten wird (siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html)
- Kriterium
- Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.05.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt zum ersten Kalendertag des zweiten Monats, der auf das Datum der Zuschlagserteilung folgt und endet nach 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um insgesamt maximal 20 Monate zu verlängern (12 und 8 Monate). ****** Mit Bekanntmachung der … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit beginnt zum ersten Kalendertag des zweiten Monats, der auf das Datum der Zuschlagserteilung folgt und endet nach 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um insgesamt maximal 20 Monate zu verlängern (12 und 8 Monate). ****** Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat. ****** Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch veränderte politische Zielsetzungen, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Preisblatt angebotenen Pauschalpreisen und Tagessätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht. ****** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 11.03.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Gesamtvolumen der nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Preisblatt … ganz lesenkürzer
Das Gesamtvolumen der nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Preisblatt und den Angebotspreisen zzgl. Sachkostenpauschale ergibt. ****** Mit dem Angebot sind u. a. folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. ****** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 29.02.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt. ****** Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind für den Haushalt 2024 beantragt. Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2024 im Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für diese Maßnahme im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmittel.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 2411/L21 - Rahmenvereinbarung Internetauftritte und digitale Kommunikation des BMDV21.08.2025
- 2454 - Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung30.12.2024
- Produktion und Distribution der Verkehrssicherheitsbroschüre Käpt'n Blaubär für 2025 (Option der Verlängerung für 2026)23.12.2024
- 2401/Z11 - Bereitstellung und Pflege einer IT-Anwendung für das Aus- und Fortbildungsmanagement der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (AFM-ZS)31.10.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH3 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.3 Zuschläge
- InterVal GmbH3 Zuschläge
- Kienbaum Consultants International GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. GeneralsekretariatFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHFrist 10.11.2026
- Rahmenvereinbarung Stakeholder Monitoring & Stakeholder Management zur nuklearen EntsorgungBundesamt für die Sicherheit der nuklearen EntsorgungFrist 09.12.2026
- Koordinierung des Data Spaces Hub GermanyBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungFrist 11.11.2026
- Unternehmensberatung zur Organisationsentwicklung im Bereich HR, ECA-2026-030Bundesdruckerei GmbHFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5045c551-bb67-4029-a49f-d448623c9249.