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2320/G23 - StandortTOOL 2.0

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe; · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2320/G23veröffentlicht 06.11.2023erstmals 06.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1227 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
30 Monate30.10.2023 – 30.04.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungskonzept20 %
  • Leistungskonzept10 %
  • Leistungskonzept5 %
  • Leistungskonzept5 %
  • Arbeitsorganisation10 %
  • Arbeitsorganisation5 %
  • Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals15 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 36 Monaten
  2. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt mit seinen nachgeordneten Behörden die Ressortaufgaben auf den Gebieten der Mobilität von Personen, Gütern und Daten war. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei auf einer Antriebswende von Kraftfahrzeugen hin zur Elektromobilität und dem Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) gestaltet als Teil der bundeseigenen NOW GmbH, im Auftrag des BMDV, den Aufbau einer nutzerfreundlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei koordiniert und steuert die NLL die Bundes- und Landesaktivitäten und unterstützt Kommunen und andere Akteure bei Planung, Förderung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus. Dazu entwickelt die NLL in einem systemweiten Ansatz die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit dem Fokus auf die gegenwärtigen und künftigen Nutzenden. Die Aktivitäten der NLL basieren auf dem im Oktober 2022 durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Der Masterplan Ladeinfrastruktur beschreibt die wichtigsten Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur (LIS) in Deutschland. Zur deutschlandweiten einheitlichen Planung von Ladeinfrastruktur stellt die NLL die Webanwendung „StandortTOOL“ (www.standorttool.de) bereit. Die Webanwendung deckt aktuell folgende Funktionalitäten ab: - Den Bedarf und die Verortung von Ladeinfrastruktur für Pkw deutschlandweit ausgeben - Die Bestandsladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen - Geförderte Ladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen - Informationen zu Förder- und Finanzierungsprogrammen darstellen (z. B. Deutschlandnetz) - Bestand und Bedarf von Wasserstofftankstellen anzeigen - Bestand an Methan-Tankstellen anzeigen Gegenstand dieses Auftrags ist die Weiterentwicklung der Funktionalität des StandortTOOL zum StandortTOOL 2.0. In Zukunft soll die Webseite Anwendung für Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw sowie Wasserstofftankstellen (H2) finden. Der Bereich Methan entfällt. Außerdem soll die neue Version Bundesländer, Kreise und Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Vielzahl an Informationen unterstützen. Derzeit liegen Informationen, welche für die Planung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nötig sind, nicht ausreichend im adäquaten Format für Kommunen vor. Der bestehende Funktionsumfang soll daher in Funktion und Darstellung erheblich erweitert werden, um das StandortTOOL in ein StandortTOOL 2.0 zu überführen. Die Entwicklung des StandortTOOL 2.0 ist hierbei eine zentrale Maßnahme des Masterplan Ladeinfrastruktur II. Durch das StandortTOOL 2.0 soll der öffentliche Sektor in die Lage versetzt werden, relevante Informationen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur übersichtlich und nutzerfreundlich zu erhalten. Mit den Informationen sollen laut Maßnahme 6 des Masterplan Ladeinfrastruktur II Länder, Landkreise, Gemeinden und Kommunen befähigt werden, eine eigene Planung zur Ladeinfrastruktur vornehmen zu können. Der öffentliche Sektor kann so den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort gestalten und externe Akteure in Ihr Vorhaben einbinden. Das StandortTOOL 2.0 gewährleistet hierbei ein deutschlandweit einheitliches Planungsinstrument und damit eine gemeinsame Grundlage bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Webapplikation soll auf einem Datenbank-System aufbauen, in dem Daten sowie Informationen von externen Nutzergruppen gesammelt und aufbereitet werden, um Aussagen über den aktuellen Bestand und zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur treffen zu können. Über Dashboards und eine Interaktive Web-Karte sollen die Informationen visualisiert und den Nutzenden mittels einer niederschwelligen Benutzerführung bzw. Nutzung ohne große Vorkenntnis zugänglich gemacht werden. . Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Die Beauftragung zum StandortTOOL 2.0 umfasst folgende Inhalte, um das vorgenannte Zielbild zu erreichen: - Konzeptionierung einer Webapplikationsarchitektur, Design & Aufbau des Frontends und Daten-bankstruktur für das StandortTOOL 2.0 insbesondere hinsichtlich der Integrationsfähigkeit in die Anwendungs- und Datenarchitektur der NOW GmbH. - Ein Webapplikation bereitstellen, die den Anforderungen der DSGVO entspricht und die notwendigen Qualitätsparameter in Bezug auf Performanz und Verfügbarkeit aufweist (siehe hierzu Tabelle 4 und 5). Hierzu gehört die architektonische Berücksichtigung von Redundanz (Datenhaltung), Entkopplung Reporting / Erfassung, Back-up, Verschlüsslung personenbezogener Daten in Bewegung und Ruhe, Monitoring. - Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Datenbank-Struktur zur Infrastrukturplanung (InPla, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Einlesen von Daten seitens der NOW GmbH zulässt und deren Darstellung in Form von Dashboards und Karten ermöglicht. - Das StandortTOOL 2.0 ist mit (einer) Datenbank(en) für Nutzendenprofile (NuPo, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Anlegen von Informationen externer Nutzende zulässt und ein voll-ständiges Revisionslog der Dateneingabe ermöglicht. - Implementierung eines nutzerfreundlichen Contentmanagement-Systems (CMS), dass umfangreichen Zugriff auf die Inhalte (z. B. Texte, Logos) und die Pflege von Nutzerinformationen und eingelesenen Daten gewährleistet. - Im StandortTOOL 2.0 sind Daten zur Ladeinfrastruktur Pkw und Lkw sowie H2 mit Diagrammen in Dashboards darzustellen, die den Nutzenden eine Darstellung der Informationen auf einer räumlich aggregierten Ebene erlaubt. - Im StandortTOOL 2.0 sind Daten zur Ladeinfrastruktur Pkw und Lkw sowie H2 in einer Interaktiven Web-Karte zu visualisieren, die Einstellmöglichkeiten und das Anzeigen verschiedener Layer erlaubt, um den Nutzenden eine übersichtliche räumliche Darstellung von Informationen zu er-möglichen. Dabei werden Performanz und Geschwindigkeit bei der Bedienbarkeit der Karte erwartet. - Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Nutzerverwaltung auszustatten, die geeignet ist, das angestrebte Rollen/Rechtekonzept für die Zielgruppe(n) zu realisieren. - Das StandortTOOL 2.0 ist mit einem Validierungssystem für die Anmeldung von Nutzergruppen auszustatten, das geeignet ist, die Zielgruppen zu identifizieren und entsprechende Rollen und Rechte zuzuordnen. - Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer flexiblen Reporting-Lösung auszustatten, die es den Datenverarbeitenden des AG ermöglicht, einerseits eine Reihe von vorkonfigurierten Standardreports abzurufen und andererseits selbstständig Reports für Teilmengen der vorhandenen Daten zu generieren. Die Erstellung des StandortTOOL 2.0 hat in agiler und iterativer Methodik zu erfolgen, mit einem regelmäßigen Austausch zwischen AN und AG (siehe Kapitel 3.8). Aufgrund der Komplexität der Umsetzung wird eine stufenweise Veröffentlichung der Webapplikation angestrebt. Die Veröffentlichungsstufen werden per Arbeitspakete definiert. Die Reihenfolge bei der Abarbeitung kann sich aufgrund veränderter Prioritäten im Projektverlauf unter Abstimmung aller Beteiligten ändern. Ein modularer Aufbau des StandortTOOL 2.0 wird daher hierfür vorausgesetzt. Die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite erfolgt nach Testung und je nach Bedarf und Strategie des AG. Es wird erwartet, dass vor Veröffentlichung die Arbeitspakete zum Fertigstellungstermin als abgeschlossen und betriebsbereit gelten. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Leistungskonzept20 %
Leistungskonzept10 %
Leistungskonzept5 %
Leistungskonzept5 %
Arbeitsorganisation10 %
Arbeitsorganisation5 %
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals15 %
Preis30 %
Qualität
Leistungskonzept1.1 Leistungskonzept zur visuellen und technischen Umsetzung des Projektes
Qualität
Leistungskonzept1.2 Leistungskonzept zur Einrichtung der IT-Infrastruktur in der Cloud
Qualität
Leistungskonzept1.3 Leistungskonzept zur Vorgehensweise zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur
Qualität
Leistungskonzept1.4 Leistungskonzept zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Reaktionszeiten sowie Effizienz
Qualität
Arbeitsorganisation2.1 Zeit- und Arbeitsplanung inkl. Personaleinsatz
Qualität
Arbeitsorganisation2.2 Darstellung der Zusammenarbeit zwischen AG und AN
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals3 Fachkenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten Personen
Preis
4. Angebotspreis (inkl. USt)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
30.10.2023
Vertragsende
30.04.2026
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Hinweis
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen üb … ganz lesen1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . 2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum14.06.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Appsfactory GmbH, Leipzig–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

281vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (51 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  3. MeldungFrist 26.06.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 606fdc7b-5ea7-4181-ba71-a02770d12d97.