2160/G23 - Los 9 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2160/G23 - Los 9 - Mitteldeutschland 2veröffentlicht 04.10.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Auf einen Blick
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- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
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- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr. Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gem. § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb der HPC-Ladeinfrastruktur im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§ 3 Abs. 5 SchnellLG). Die zu vergebende Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt, wobei sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Die 23 Lose sind auf 6 Regionen verteilt, so dass eine Region 3-5 Lose umfasst. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils gleichartige Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2160/G23 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen 22 Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2160/G23“ oder alternativ „Deutschlandnetz“ zu erreichen. ***** Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 9 - Region Mitteldeutschland, Los 2 und umfasst Flächen der Bundesländer Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Insbesondere zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Überforderung der Bieter, gilt eine Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV), nach der ein Bieter den Zuschlag auf lediglich ein Los je Region und maximal drei Lose insgesamt erhalten kann. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt; verbundene Unternehmen (§ 36 Abs. 2 GWB) werden als ein einheitliches Unternehmen betrachtet. ***** Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 23 - Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 insgesamt; 1 Los je Region
Beschreibung des Loses
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von öffentlich-zugänglicher HPC-Ladeinfrastruktur im Sinne von § 2 Nr. 9 Ladesäulenverordnung im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr in dem unter II.1.1) genannten Los zu vergeben. Hierfür hat der Auftraggeber die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Vertrag festgelegt. Die so definierte Leistung soll anteilig vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. Im Rahmen des bei der Europäischen Union erfolgreich durchgeführten Notifizierungsverfahrens ergaben sich Anpassungen im Preismodell, die nachfolgend berücksichtigt werden (Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14.12.2022; State Aid SA.104749 (2022/N)). Im Rahmen der Leistungserbringung sind daher insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Die Errichtung hat in den durch den Auftraggeber definierten Suchräumen in der jeweils definierten Standortgröße (mit vier, acht, zwölf oder sechzehn HPC-Ladepunkten) innerhalb der Errichtungsfristen zu erfolgen. Die Suchräume sind dabei durch den Auftraggeber so festgelegt, dass vergleichbare Bestandsladeinfrastruktur (ab 150 kW) berücksichtigt wurde. Im Zuge der Errichtung hat der Bieter solche Flächen für die Standorterrichtung zu akquirieren, die den vertraglichen Anforderungen genügen müssen. Dabei kann unter den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen bereits bestehende Ladeinfrastruktur eingebracht werden. - Der nutzerfreundliche Betrieb der Standorte muss mit einer durchgängigen Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen und einem hohen Servicelevel gewährleistet sein. - Der diskriminierungsfreie Zugang zu den HPC-Ladeeinrichtungen muss sichergestellt sein. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. - Damit Nutzer zu attraktiven Preisen laden können, müssen die Entgelte für das Ad-hoc-Laden marktgerecht und angemessen sein. Maßgeblich dafür sind die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) sowie die einschlägigen zivil- und kartellrechtlichen Regelungen. Ebenso ist der Missbrauch einer etwaigen marktbeherrschende Stellung untersagt. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird über ein regelmäßiges Monitoring über die gesamte Vertragslaufzeit sichergestellt. Die Ladeentgelte zu Vertragsbeginn sowie nachfolgende Änderungen sind dem Bund mitzuteilen. Sofern die Entgelte signifikant über denen strukturell vergleichbarer Anbieter von HPC-Ladeinfrastruktur oder über den Kosten für den Aufbau vergleichbarer HPC-Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung von Investitions-, Kapital- und Betriebskosten (zulässige Preisobergrenze) liegen, kann der Bund, den Vorgang bei der zuständigen Kartellbehörde anzeigen. Die Offenlegung der maßgeblichen Informationen ist ihm hierbei gestattet. - Die diskriminierungsfreien Zugangsentgelte, die sog. EMP an den Betreiber für die Ladevorgänge ihrer Kunden zahlen, müssen marktüblich und angemessen im Sinne der Preisobergrenze sein. Eine preisliche Differenzierung zwischen den Zugangsentgelten für Mobilitätsanbieter zu den Entgelten für das Ad-hoc-Laden ist aber möglich, soweit dies insbesondere durch einen geringeren Abwicklungsaufwand der Leistungsbeziehung mit Mobilitätsanbietern sachlich gerechtfertigt ist. - Ziel der Ausschreibung ist darüber hinaus, dass der jeweilige Betreiber die HPC-Ladeinfrastruktur auch nach Ablauf des Vertrages mit dem Bund in öffentlich zugänglicher, nichtdiskriminierender und nutzerfreundlicher Weise weiter betreibt.
Gegenstand nach CPV
- 63712600Betankung von FahrzeugenHauptgegenstand
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Art
- Zentrale Regierungsbehörde
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- ?keine Angabe
Bei uns erfasst
- 2160/G23 - Los 18 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)04.10.2023
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2073b2e5-cf40-4cee-8192-07f7194519e5.