2026-BK-NEC25-VgV-FP
Städtische Wohnbau Backnang GmbH · Backnang, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-BK-NEC25-VgV-FPveröffentlicht 15.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- KBV Ems- und Wörsbachtal - Planungsleistungen Schlammentwässerung KA NiederseltersKläranlagenbetriebsverband Ems- und Wörsbachtal · Brechen-NiederbrechenFrist 27.11.2026
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 10.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · StuttgartFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Backnang71522, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Berufserfahrung - Projektleiter20 %
- Berufserfahrung - Stellvertretender Projektleiter10 %
- Honorarangebot70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Städtische Wohnbau Backnang GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten10 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die städtische Wohnbau Backnang GmbH plant auf der Gemarkung Waldrems in der Neckarstraße 25 sozial geförderten Wohnraum nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg (LWoFG BW) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsprogramm "Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022" (VwV-Wohnungsbau BW 2022, in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung) zu schaffen. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71314100Dienstleistungen im Elektrobereich
- 71316000Beratung in der Fernmeldetechnik
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fachplanung - Tragwerksplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. den Vertragsbedingungen) entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen. | – | – |
| 2 | Fachplanung - Technische Ausrüstung (HLS) Planung der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für folgende Anlagengruppen: Nr. 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Nr. 2 - Wärmeversorgungsanlagen und Nr. 3 - Lufttechnische Anlagen. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. den Vertragsbedingungen) entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen. | – | – |
| 3 | Fachplanung - Technische Ausrüstung (ELT) Planung der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für folgende Anlagengruppen: Nr. 4 - Starkstromanlagen und Nr. 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. den Vertragsbedingungen) entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Berufserfahrung - ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 20Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
- Qualität
- Berufserfahrung - Stellvertretender ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 10Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
- Kosten
- HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 70Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der nach den Vertragsbedingungen ermittelten Honorarsumme, für die zu vergebende Gesamtleistung (Gesamthonorar inkl. Nebenkosten). Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Gefordert ist eine Eigenerklärung des Bieters über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz … ganz lesenkürzer
Gefordert ist eine Eigenerklärung des Bieters über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Jahresumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren (Angabe der Summe pro Geschäftsjahr). Das gilt gleichermaßen für die Jahresumsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt. Die Unternehmen, deren Jahresumsätze entsprechend summiert wurden, sind anzugeben. Mindestanforderung: Gefordert ist für jedes der zu vergebenden Lose (1-3) ein gemittelter tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in Höhe von min. 75.000 EUR (netto). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von - EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und - EUR 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden Die Ersatzleistung des … ganz lesenkürzer
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von - EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und - EUR 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens entweder über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder über den Abschluss einer solchen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. Im letztgenannten Fall hat der Bieter zusätzlich eine korrespondierende Eigenerklärung abzugeben, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate sein (Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein). Der unter diesem Abschnitt geforderte Nachweis ist vom Bieter als Einzelunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher (d. h. zu Gunsten der Bietergemeinschaft) oder getrennt von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.2 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Gefordert ist ein Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Als Nachweis gilt die Vorlage einer Urkunde, die gemäß § 75 Abs. 2 VgV dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu … ganz lesenkürzer
Gefordert ist ein Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Als Nachweis gilt die Vorlage einer Urkunde, die gemäß § 75 Abs. 2 VgV dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist, sind gleichartige Befähigungsnachweise zulässig, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 /EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Die Nachweise sind ins Deutsche zu übersetzen. Der Nachweis ist durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für mindestens eine der unter § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV genannten Personen (Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens) vorzulegen. Mindestanforderung: Los 1: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 2: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 3: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.1 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Gefordert sind die namentliche Benennung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter vorgesehenen Personen sowie Angaben zu deren beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die zuvor genannten Angaben dienen dazu die Eignung der vorgesehenen … ganz lesenkürzer
Gefordert sind die namentliche Benennung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter vorgesehenen Personen sowie Angaben zu deren beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die zuvor genannten Angaben dienen dazu die Eignung der vorgesehenen Fachkräfte zu prüfen und damit sicherzustellen, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt wird. Mindestanforderung (für alle Lose identisch): A) Projektleiter: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. B) Stellvertretender Projektleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.2 einzutragen und die entsprechenden Nachweise sind als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Gefordert ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" ste … ganz lesenkürzer
Gefordert ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 10 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBAMB5N# Zur Unterstützung der Bieter stellt die Vergabestelle über die Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) einen Mantelbogen zur Erstellung der Eignungserklärung (nebst beizufügender Formblätter) sowie spezifische Angebotsbögen zur Verfügung. In dem Mantelbogen "Eignu … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBAMB5N# Zur Unterstützung der Bieter stellt die Vergabestelle über die Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) einen Mantelbogen zur Erstellung der Eignungserklärung (nebst beizufügender Formblätter) sowie spezifische Angebotsbögen zur Verfügung. In dem Mantelbogen "Eignungserklärung" sowie den beizufügenden Formblättern sind die geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise aufgeführt. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" soll den Bietern das Zusammenstellen der erforderlichen Erklärungen und Nachweise erleichtern und gleichzeitig die gewünschte Struktur der abzugebenden Unterlagen sicherstellen. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt. In diesem Fall muss durch den Bieter sichergestellt werden, dass alle geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise in die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aufgenommen wurden. (1) Angaben zum Bieter: Die geforderten Angaben zu den beteiligten Unternehmen (Angaben zur Bieterkonstellation) sind in den Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 und in den beizufügenden Formblättern einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" und die beizufügenden Formblätter stehen auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Gefordert sind Angaben zu den Kontaktdaten des Bieters (Namen od. Firmenbezeichnung und ggf. Nennung der ausführenden Niederlassung, Anschrift, vertretungsbevollmächtigter Ansprechpartner), zur Rechtsform des Unternehmens, zum Jahr der Unternehmensgründung, zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister und zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.1 "Angaben zum Unternehmen" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht. Das Formblatt ist vom Bieter als Einzelunternehmen, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend) sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen (falls zutreffend) vorzulegen. (2) Angaben zur Bildung einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend): Erfolgt die Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.2 "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht. (3) Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihe (falls zutreffend): Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer nach § 36 VgV und/oder im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (als Eignungsgeber/-verleiher) einsetzen. Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieser Dritten beruft (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind diese unter Angabe der zu übernehmenden Auftragsteile und/oder der von diesen Unternehmen überlassenen Eignung zu benennen. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags ohne eine entspr …
Lose 2, 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Berufserfahrung - ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 15Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
- Qualität
- Berufserfahrung - Stellvertretender ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 5Bewertet wird die berufliche Erfahrung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter benannten Personen. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der benannten Personen sowie deren Berufserfahrung nach dem Erlangen eines einschlägigen Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Jahren. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
- Qualität
- Reaktionszeit ObjektüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 10Nach den vertraglichen Regelungen hat der Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter auf Anforderung des Auftraggebers oder bei Erkennen einer wesentlichen Störung innerhalb einer bestimmten Reaktionszeit persönlich auf der Baustelle anwesend zu sein. Bewertet wird die durch den Bieter in seinem Angebot angegebene Reaktionszeit. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
- Kosten
- HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 70Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der nach den Vertragsbedingungen ermittelten Honorarsumme, für die zu vergebende Gesamtleistung (Gesamthonorar inkl. Nebenkosten). Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen (insbes. dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unter "3.3 Zuschlagskriterien") entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Gefordert ist eine Eigenerklärung des Bieters über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz … ganz lesenkürzer
Gefordert ist eine Eigenerklärung des Bieters über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Jahresumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren (Angabe der Summe pro Geschäftsjahr). Das gilt gleichermaßen für die Jahresumsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt. Die Unternehmen, deren Jahresumsätze entsprechend summiert wurden, sind anzugeben. Mindestanforderung: Gefordert ist für jedes der zu vergebenden Lose (1-3) ein gemittelter tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in Höhe von min. 75.000 EUR (netto). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von - EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und - EUR 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden Die Ersatzleistung des … ganz lesenkürzer
Gefordert ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von - EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und - EUR 0,5 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens entweder über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder über den Abschluss einer solchen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. Im letztgenannten Fall hat der Bieter zusätzlich eine korrespondierende Eigenerklärung abzugeben, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate sein (Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein). Der unter diesem Abschnitt geforderte Nachweis ist vom Bieter als Einzelunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher (d. h. zu Gunsten der Bietergemeinschaft) oder getrennt von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.2.2 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Gefordert ist ein Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Als Nachweis gilt die Vorlage einer Urkunde, die gemäß § 75 Abs. 2 VgV dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu … ganz lesenkürzer
Gefordert ist ein Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Als Nachweis gilt die Vorlage einer Urkunde, die gemäß § 75 Abs. 2 VgV dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist, sind gleichartige Befähigungsnachweise zulässig, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 /EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Die Nachweise sind ins Deutsche zu übersetzen. Der Nachweis ist durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für mindestens eine der unter § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV genannten Personen (Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens) vorzulegen. Mindestanforderung: Los 1: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 2: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Los 3: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur der Fachrichtung Gebäude- und Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.1 einzutragen und der entsprechende Nachweis ist als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Gefordert sind die namentliche Benennung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter vorgesehenen Personen sowie Angaben zu deren beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die zuvor genannten Angaben dienen dazu die Eignung der vorgesehenen … ganz lesenkürzer
Gefordert sind die namentliche Benennung der für die Projektleitung als verantwortliche Mitarbeiter vorgesehenen Personen sowie Angaben zu deren beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die zuvor genannten Angaben dienen dazu die Eignung der vorgesehenen Fachkräfte zu prüfen und damit sicherzustellen, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt wird. Mindestanforderung (für alle Lose identisch): A) Projektleiter: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. B) Stellvertretender Projektleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des vergabegegenständlichen Auftrags. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 3.3.2 einzutragen und die entsprechenden Nachweise sind als Anlage beizufügen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Gefordert ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" ste … ganz lesenkürzer
Gefordert ist die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 10 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBAMB5N# Zur Unterstützung der Bieter stellt die Vergabestelle über die Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) einen Mantelbogen zur Erstellung der Eignungserklärung (nebst beizufügender Formblätter) sowie spezifische Angebotsbögen zur Verfügung. In dem Mantelbogen "Eignu … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBAMB5N# Zur Unterstützung der Bieter stellt die Vergabestelle über die Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) einen Mantelbogen zur Erstellung der Eignungserklärung (nebst beizufügender Formblätter) sowie spezifische Angebotsbögen zur Verfügung. In dem Mantelbogen "Eignungserklärung" sowie den beizufügenden Formblättern sind die geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise aufgeführt. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" soll den Bietern das Zusammenstellen der erforderlichen Erklärungen und Nachweise erleichtern und gleichzeitig die gewünschte Struktur der abzugebenden Unterlagen sicherstellen. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt. In diesem Fall muss durch den Bieter sichergestellt werden, dass alle geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise in die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aufgenommen wurden. (1) Angaben zum Bieter: Die geforderten Angaben zu den beteiligten Unternehmen (Angaben zur Bieterkonstellation) sind in den Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 und in den beizufügenden Formblättern einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" und die beizufügenden Formblätter stehen auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Gefordert sind Angaben zu den Kontaktdaten des Bieters (Namen od. Firmenbezeichnung und ggf. Nennung der ausführenden Niederlassung, Anschrift, vertretungsbevollmächtigter Ansprechpartner), zur Rechtsform des Unternehmens, zum Jahr der Unternehmensgründung, zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister und zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.1 "Angaben zum Unternehmen" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht. Das Formblatt ist vom Bieter als Einzelunternehmen, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend) sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen (falls zutreffend) vorzulegen. (2) Angaben zur Bildung einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend): Erfolgt die Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.2 "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht. (3) Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihe (falls zutreffend): Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer nach § 36 VgV und/oder im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (als Eignungsgeber/-verleiher) einsetzen. Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieser Dritten beruft (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind diese unter Angabe der zu übernehmenden Auftragsteile und/oder der von diesen Unternehmen überlassenen Eignung zu benennen. Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung. Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags ohne eine entspr …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Städtische Wohnbau Backnang GmbH
- Anschrift
- Im Biegel 13, 71522 Backnang
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0de684a-c115-435f-b1b2-fca38fff3f34.