2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2026-99veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2027 – 31.01.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- Reinigung und HausmeisterStiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen · HamburgFrist 19.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2027 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 39 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 39 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 24 Tagen63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
Beschreibung
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bietenden haben im Leistungsverzeichnis in den Positionen die dort geforderten Preisangaben zu machen. Die Gesamtsumme inkl. MwSt. ergibt sich aus der Addition aller Einzelsummen der Angebotstitel auf der letzten Seite des Leistungsverzeichnisses „Zusammenfassung der Gliederungspunkte. Dabei erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme inkl. MwSt. die höchste zu erreichende Punktzahl 30. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieterin/Bieter XY = Niedrigstpreis x 30 / Preis Bieter/-in XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Kommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Ab- oder Aufrunden weg.
- Qualität
- Das Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ geht mit maximal 70 Prozent in die Wertung ein. Anhand der von der Bieterin/dem Bieter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ einzureichenden Darstellungen soll die Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, zu prüfen und zu werten, ob und in welchem Maß eine Durchführung der zu vergebenden Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ablauf zu erwarten sind. Hierzu ist von der Bieterin/dem Bieter das Formblatt zum Zuschlagskriterium Auftragsausführung, Anlage 13, auszufüllen. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft: - Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals, - Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, - Vorhaltung von Reservekräften, - Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes, - Geplante Vorgehensweise zur Auftragsausführung, - Eigene Qualitätskontrollen Bieters, - Umgang mit Beschwerden des Auftraggebers, - Technische Ausstattung (Reinigungstechniken, -mittel und -geräte)
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.09.2026, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Kaiser Friedrich Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
- Website
- bgw-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgw-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hamburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH9 Zuschläge
- MARLING Gebäudeservice GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- limpo Gebäudereinigung GmbH8 Zuschläge
- WSD Wir sind Dienstleister GmbH6 Zuschläge
- KARO-Gebäudereinigungs GmbH5 Zuschläge
- BOGDOL Gebäudemanagement GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1c148f0-1168-4e52-ba34-6a0cd53a9522.