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2026-61_L216_Umbau_OD_Garlstorf_inkl_Nebenanlagen_OP_Ing_VA_Oberflächenentwässerung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_527726_300908veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
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  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 12 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, rGB Lüneburg beabsichtigt, die Landesstraße 216 im Zuge der Ortsdurchfahrt Garlstorf im Landkreis Harburg umzubauen. Die Landesstraße 216 beginnt an der L 213 in Nindorf und führt über Garlstorf, Gödenstorf, Salzhausen, Westergellersen, Kirchgellersen, Reppenstedt und Lüneburg nach Osten bis zum Anschluss an die A 39. Der geplante Umbau der L 216 umfasst den Streckenabschnitt innerhalb der Ortsdurchfahrt Garlstorf von Abs.-Nr. 20, Station 1.063 - 1509 und Abs.-Nr. 40, Station 0 - 479 einschließlich der Erneuerung der Oberflächenentwässerungsanlagen. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.021 m. Die bestehende Verkehrsanlage weist erhebliche bauliche und funktionale Mängel auf. Die Landesstraße 216 erfüllt im Bereich der Ortsdurchfahrt Garlstorf die heutigen verkehrlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht mehr und bedarf daher einer grundlegenden Erneuerung. Im Rahmen der Planung ist die Verkehrsanlage an die aktuellen technischen und verkehrlichen Anforderungen anzupassen. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich eines den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) entsprechenden Oberbaus sowie die Herstellung einer Regelfahrbahnbreite von 6,50 m zwischen den Bordanlagen. Darüber hinaus ist die vorhandene Oberflächenentwässerung grundlegend zu erneuern und entsprechend den geltenden technischen Regelwerken neu zu ordnen. Weiterer Bestandteil der Planung ist die barrierefreie Umgestaltung der vorhandenen Bushaltestellen. Zudem sind die Nebenanlagen sowie die angrenzenden Einmündungsbereiche im erforderlichen Umfang an die neue Straßenraumgestaltung anzupassen. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und zukunftsgerechten Ortsdurchfahrt unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer. Für den Abschnitt Nr. 20, Station 1+063 bis 1+509, erfolgte bereits im Vorfeld die Planung eines Regenrückhaltebeckens (RRB). Der Abschnitt Nr. 40, Station 0+000 bis 0+479, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Vergabe das Erfordernis eines Regenrückhaltebeckens für diesen Abschnitt zu prüfen sowie dessen Planung gegebenenfalls auszuarbeiten.

Beschreibung des Loses

Für die Projektbearbeitung ist folgende Zeitschiene vorgesehen: Entwurfsvermessung vorhanden Planungsbeginn 2026 Planfeststellungsverfahren in 2029 Bauausführung in 2031 Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.021 m. Die Verkehrszählungsergebnisse aus dem Jahr 2021 geben folgende Verkehrsbelastung für die OD Garlstorf wieder: Abs. 20: DTV = 6.500 Kfz/24h DTVSV = 400 Kfz/24h Abs. 40: DTV = 7.200 Kfz/24h DTVSV = 300 Kfz/24h Innerhalb der umzubauenden Strecke münden verschiedene Gemeindestraßen in die L 216. Diese werden nur insoweit angepasst, wie es für die Maßnahme erforderlich ist. Die Knotenpunkte der L 216 mit der L 212 sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die Planung der L 212 ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich derzeit weiterhin in der Planungsphase. Zum vorhandenen Straßenquerschnitt können folgenden Angaben gemacht werden: Abschnitt 20 Die vorhandene Straße besteht aus einer ca. 5,80 m breiten Asphaltfahrbahn mit beidseitigen Rinnen von 0,30 m und 0,50 m Breite. Stat. 1.063 - Stat. 1.291: Einseitig der Fahrbahn ist ein Gehweg angelegt mit einer Breite von ca. 2,00 m, dieser befindet sich auf der nördlichen Seite der Fahrbahn. Stat. 1.291 - Stat. 1.509: Ab der Einmündung Siems Twieten ist beidseitig der Fahrbahn ein Gehweg mit einer Breite zwischen 1,15 m und 2,00 m angelegt. Zwischen Stat. 1.365 und Stat. 1.385 befindet sich ein Parkstreifen mit einer Breite von ca. 1,80 m. Abschnitt 40 Stat. 0.000 - Stat. 0.479: Die Fahrbahnbreite im Abschnitt 40 beträgt zwischen 6,10 - 6,50 m. Bis zur Einmündung "Zum Töterberg" ist ein beidseitiger Gehweg angelegt. Im weiteren Verlauf Richtung Gödenstorf wird der Fußgänger und Radfahrer nordöstlich über einen gemeinsamen Geh- und Radweg geführt. Bei Stat. 0.105 befindet sich eine Bushaltestelle auf der Westseite. Die zugehörige Bushaltestelle auf der Gegenseite befindet sich bei Stat. 0.115. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebildet. Oberflächenentwässerung: In der Ortschaft Garlstorf verläuft eine Regenwasserkanalisation in den Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 216. Eine belastbare Bewertung des baulichen Zustands der bestehenden Regenwasserkanalisation liegt derzeit nicht vor. Zur Ermittlung des tatsächlichen Zustands kann gegebenenfalls eine Kanalbefahrung erforderlich werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, ob Maßnahmen zur Sanierung, Erneuerung oder Anpassung der Regenwasserkanalisation notwendig sind. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ist dabei sicherzustellen. Die vorhandene Oberflächenentwässerung erfolgt derzeit über die bestehenden Entwässerungseinrichtungen und die örtlichen Abflussverhältnisse. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich insbesondere entlang der Hochbordanlagen sowie teilweise in den Seitenräumen und wird entsprechend den vorhandenen Gelände- und Längsneigungen zu den Tiefpunkten des Straßenverlaufs abgeleitet. Im Rahmen der weiteren Planung ist zu prüfen, ob die bestehende Entwässerungssituation den zukünftigen Anforderungen entspricht und ob gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen erforderlich werden. Aufgrund von Schäden an den Entwässerungsrinnen sowie der geringen Fahrbahnbreite im Abschnitt 40 der L 216 ist die Entwässerungsfunktion teilweise erheblich eingeschränkt, sodass ein geordneter Wasserabfluss nicht überall gewährleistet werden kann. Eine Behandlung oder Reinigung des anfallenden Oberflächenwassers vor dessen Einleitung in die Vorflut erfolgt derzeit auf der gesamten Landesstraße L 216 nicht. Die gesamte Ortsdurchfahrt weist erhebliche bauliche Mängel auf und befindet sich in einem insgesamt schlechten Zustand. Die L 216 kann im Bereich der Ortsdurchfahrt Garlstorf die an sie gestellten verkehrlichen und technischen Anforderungen nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen. Aus diesem Grund besteht ein dringender Bedarf zur grundlegenden Erneuerung der Verkehrsanlage. Beschreibung des Ingenieurbauwerks In der Ortschaft Garlstorf verläuft eine Regenwasserkanalisation in den Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 216. Eine belastbare Bewertung des baulichen Zustands der bestehenden Regenwasserkanalisation liegt derzeit nicht vor. Zur Ermittlung des tatsächlichen Zustands kann gegebenenfalls eine Kanalbefahrung erforderlich werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ist im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen, ob Maßnahmen zur Sanierung, Erneuerung oder Anpassung der Regenwasserkanalisation notwendig sind. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers ist dabei sicherzustellen. Hierfür wurde bereits ein Rückhaltebecken auf dem Flurstück 36/4 am nördlichen Ortsrand geplant, welches den Abschnitt Nr. 20, Station 1+063 bis 1+509 berücksichtigt. Entsprechende Baugrunderkundungen wurden durchgeführt. Zusammenfassend kann von sehr schwach durchlässigen Böden und zeitweise sehr hohen Grundwasserständen ausgegangen werden, sodass eine Versickerung voraussichtlich nicht infrage kommt. Für den Abschnitt Nr. 40, Station 0+000 bis 0+479 wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Die Prüfung und ggf. Planung eines zusätzlichem Regenrückhaltebeckens für diesen Abschnitt ist Gegenstand der vorliegenden Vergabe.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 1 Referenzen in a … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 1 Referenzen in abgeschlossenen Objekt-planungen Verkehrsanlagen und 1 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungs-planung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur. Abgeschlossen nach 2016 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingeni-eurbauwerke
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es ist mindestens 1 Referenz zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 1 Referenz zu Objekt-planungen Inge … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es ist mindestens 1 Referenz zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 1 Referenz zu Objekt-planungen Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur vorzulegen. Abgeschlossen nach 2016 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachzuweisen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Diplom-Ingenieur/in … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachzuweisen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Diplom-Ingenieur/in (FH/TH/TU), Bachelor oder Master) oder ein vergleichbarer Abschluss für den Projektleiter, Projektbearbeiter sowie deren jeweilige Stellvertretungen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) im eigenen Unternehmen beschäftigen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sol-len. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RSD7#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 608742ca-7ecb-4155-abef-66ee7e88be29.