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2025-39_B70_Neubau_Ersatzbauwerk_Brücke_LIN_3_Dortmund-Ems-Kanal

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen · Lingen (Ems), Niedersachsen

Aktenzeichen 03_231132_293897veröffentlicht 20.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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keine Angabe
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2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 17 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen beab-sichtigt im Namen der Bundesrepublik Deutschland, ein Ersatzbauwerk für die Brücke LIN3 über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B70 bei Lingen zu errichten. Bei der Brücke sind Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt worden, die den Ersatz des Bauwerkes begründen. Die B 70 verläuft in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen von Leer über Papenburg, Meppen und Lingen bis zur B 58 nahe Wesel in Nordrhein-Westfalen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen. Für den Neubau des Ersatzbauwerkes sind Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und besondere Leistungen zu erbringen. Die B 70 weist laut der Verkehrszählung aus 2021 im benannten Abschnitt durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärken von ca. 9.600 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % (ca. 1.000 Kfz/24h) auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke beträgt 100 km/h. Die Bundesstraße ist nach RAL der Entwurfsklasse EKL II zuzuordnen. Für den Straßenquerschnitt ist ein RQ 11,5+ und auf dem Bauwerk ein Querschnitt gem. RQ 11,5B zu wählen. Das Bestandsbauwerk ist eine Einfeld-Stahl-Stab-Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 83,70 m. Der Überbau besteht aus einer orthotropen Fahrbahnplatte aus Stahl. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1975 (weitere Informationen können dem Bauwerksbuch entnommen werden). Der Dortmund-Ems- Kanal kreuzt die Fahrbahn im Bestand unter einem Winkel von ca. 49,80 gon =44,8 °. Er wird auf der Nordseite von einem asphaltierten Radweg und auf der Südseite von einem Wirtschaftsweg gesäumt. Bei Station 2.032 befindet sich südöstlich des Bauwerks LIN3 das Bauwerk LIN4. An dieser Stelle wird der Rabergweg unterführt. Im weiteren Verlauf der B70 folgt nördlich des Dortmund-Ems-Kanals die Abfahrt Lingen-Biene. Im Bereich der Abfahrt bei Station 0.00 im Abs. 180 (Station 3.029 Abs. 170) wird die Meppener Straße mit dem Bauwerk Lin2 unterführt. Der Ersatzneubau ist östlich des heutigen Bauwerkes zu errichten. Die Baustrecke erstreckt sich von Station 2.092 bis Station 2.990 im Abs. 170. Die Längsneigung auf dem Bauwerk beträgt 0,7 %. Die Achse der neuen Linienführung der B70 verlässt den Bestandsdamm mit einer Scheitelklothoide (im Stich R=880m). Der Dortmund-Ems-Kanal wird mit einer 210m langen Gerade gequert. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 895m. In beiden Fahrtrichtungen sind hinter dem Bauwerk Wartungsbuchten vorgesehen. Das Ersatzbauwerk soll als Stabbogenbrücke in stahlverbundweise hergestellt werden. Für die Errichtung von diesem ist ein Vormontageplatz erforderlich, welcher auf der östlichen Seite des bestehenden Straßendammes geplant ist. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Brückenent-wurfes.

Beschreibung des Loses

Die Planung ist auf Grundlage des Entwurfs weiter zu entwickeln. Die Vorgaben des Planfeststellungs-beschlusses vom 24.03.2025 sind dabei zu berücksichtigen. Maßgebend für die Erstellung der Aus-führungsplanung sind die Unterlagen aus der Leistungsphase 3, sowie die planfestgestellten Unterlagen aus der Leistungsphase 4. Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und liegt in der Verantwortung der Wasser-straßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. Im Bereich der vorhandenen Strecke sind Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung vorhanden. Einzelheiten zu den Leitungen der Versorgungsträger können dem Erläuterungsbericht und dem La-geplan entnommen werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch den Neubau der B70 be-troffen sind, sind in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN durchzuführen. Die Parameter des Vormontageplatzes sind mit der Brückenabteilung des zentralen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV abzustimmen. Der Ansprechpartner wird dem AN nach Auftragsvergabe ge-nannt. Die Kostenfortschreibung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-gung von Straßenbaumaßnahmen) aufzustellen. Die Anlagen 5 und 6 der AKVS sind zu erarbeiten. Der Verkehr wird während der Bauzeit auf der vorhandenen Trasse der B 70 geführt. Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung Die LPH 5 Ausführungsplanung wird optional nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vergeben. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absi-cherung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5). Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten: - Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Verkehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Dafür ist eine Ortsbesichtigung des AN der Umleitungs-trecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation). - Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Straßenbaustellen zu erstellen. - Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen. - Es ist davon auszugehen, dass das Projekt jeweils in mehreren Bauphasen durchgeführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauphasen und Gewerke erstellt werden müssen. - Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bauphasen Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind. - Für den Fall, dass auf der B70 eine halbseitige Sperrung erforderlich wird, ist in den Verkehrsführungsplänen zu berücksichtigen, dass an der Bundesstraße im Abstand von 800 m ein zusätzli-ches Baustellenschild aufzustellen ist und bei Verwendung von Lichtsignalanlagen diese mit einem Ausleger zu versehen sind. - Für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Mengen der Bestandteile der Verkehrssicherung benötigt. Daher ist eine Massenermittlung mit den Angaben zu z. B. Anzahl und Art der Lichtsignalanlagen, lfm. Gelbmarkierung, Anzahl Umleitungstafeln usw. für den Ausschreibenden aufzustellen. - Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umleitungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die jeweiligen Baustrecken sind in Absprache mit dem GB Lingen geeignete Abschnitte zu unterteilen. - Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachgebietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Konferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind Varianten zu untersuchen. - Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach An-gaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der Verkehrs-behördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten. - Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen. Fahrzeugrückhaltesysteme Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt zu vergeben. Daher sind für den Neubau der Fahrzeugrückhaltesysteme eine ge-sonderte Baubeschreibung und ein gesondertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Fahrzeugrückhaltesysteme sind mit Herrn Irmer vom Geschäftsbereich Lingen abzustimmen. Markierung und Beschilderung Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung erfolgt im Zuge einer Jahresausschreibung des Ge-schäftsbereiches Lingen. Die Aufstellung der Beschilderung von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und die Herstellung/Lieferung von erforderlichen Fundamenten für die Beschilde-rung sind in der Leistungsbeschreibung Straßenbau zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchsten … ganz lesenQualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Der Bewerber muss mindestens folgende Referenzen vorlegen können: Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz a.) OP Verkehrsanlagen LPH 5, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017 Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz b.) OP Verkehrsanlagen LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Mindeststandard: mindestens jeweils eine Referenz Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: OP Verkehrsanlagen LPH 5 und LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen ? 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Straßenplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RMVV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems)
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereichenlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8960f7dd-32b5-4360-846a-8525039dd388.