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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

2025-34 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh

Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt) · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-34 DEGveröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 437 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Duisburg47051, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Planungsqualität50 %
  • Projektumsetzung40 %
  • Honorar10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
    vor 15 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Durchführung eines Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Freiraumgestaltung Friedrich-Park und Bewegungsparcours rund um Duisburg-Marxloh.

Beschreibung des Loses

Duisburg ist eine von sieben Städten, die am bundesweiten Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung teilnehmen. Ziel ist es, auf Quartiersebene zukunftsfähige Strategien für eine integrierte Stadtentwicklung zu erproben. Im Fokus des Modellvorhabens stehen Themen wie klimagerechter Umbau, Mobilitätsinfrastruktur, Nachverdichtung, das Nebeneinander von Wohnen, Freizeit, Sport und Gewerbe sowie der soziale Zusammenhalt. Grundlage für das Modellvorhaben in Duisburg ist das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) "Duisburg - Stark im Norden: Alt-Hamborn und Marxloh", das Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung beider Stadtteile formuliert. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen zwei Teilprojekte aus dem ISEK: Der Friedrich-Park in Marxloh soll als grüne Infrastruktur weiterentwickelt und zu einer durchgängigen, erlebbaren Parkanlage ausgebaut werden - mit positiven Effekten für Stadtklima, Gesundheit und Teilhabe. Ergänzend dazu soll in Marxloh entlang eines vorhandenen Rundwegs ein Bewegungsparcours entstehen, der mit Stationen für Bewegung, Spiel und Umweltbildung ausgestattet wird. Zur Umsetzung beider Maßnahmen führt die Stadt Duisburg, vertreten durch das Umweltamt, einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durch. Ziel ist es, qualitätsvolle sowie konsens- und umsetzungsfähige Entwürfe für die Weiterentwicklung des Friedrich-Parks und die Anlage des Bewegungsparcours rund um Marxloh zu erhalten, um auf dieser Grundlage den überzeugendsten Entwurf zur Umsetzung zu bringen. Friedrich-Park Ein Großteil des heutigen Friedrich-Parks liegt auf dem Gelände der ehemaligen Zeche "Friedrich Thyssen Schacht 2/5", auf dem bis 1976 Steinkohle gefördert wurde. Nachdem das Areal jahrzehntelang brach lag, wird es seit einigen Jahren im Zuge eines umfassenden Revitalisierungsprozesses einer neuen Nutzung zugeführt. Es gliedert sich in ein rund 6 Hektar großes Gewerbequartier und eine etwa 17,5 Hektar große Parkanlage, die das Gewerbegebiet umschließt. Teilflächen des Parks wurden bereits im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung freiraumplanerisch gestaltet. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein zusammenhängendes, funktional und gestalterisch schlüssiges Parkkonzept erarbeitet werden. Ziel der Planung ist es, die bereits gestalteten und bestehenden Parkbereiche zu verbinden, die Erlebbarkeit und Nutzbarkeit für die Bewohnerschaft der umliegenden Quartiere zu verbessern sowie vielfältige Angebote für Aufenthalt, Bewegung, Spiel und Erholung zu schaffen. Zudem soll die ökologische Funktion des Parks gestärkt und Naturerfahrung sowie Umweltbildung integrativ berücksichtigt werden. Für ausgewählte Schwerpunktbereiche, darunter Spiel- und Bewegungsflächen, Parkwege und Parkeingänge sowie Potenzialflächen zur ökologischen Aufwertung, sollen konkrete Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden. Bewegungsparcours Entlang eines rund 5 km langen Rundwegs durch den Stadtteil Marxloh sollen bestehende Grün- und Freiflächen zu einem zusammenhängenden, frei zugänglichen Bewegungsparcours für alle Altersgruppen entwickelt werden. Ziel ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Bewegung, Spiel, Sport und Begegnung vereint und so einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und sozialen Teilhabe leistet. Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein gestalterisches Gesamtkonzept gefragt, das den Rundweg durch attraktiv gestaltete Stationen aufwertet. Im Fokus steht nicht die Umgestaltung der Wegeführung, sondern die inhaltliche und gestalterische Entwicklung einzelner Orte entlang der Route. Mögliche Elemente sind Bewegungsstationen, Spielangebote, multifunktionale Aufenthaltsflächen oder generationenübergreifende Nutzungen. Auch kreative, künstlerische und umweltbildende Ansätze zur Aktivierung des öffentlichen Raums sind erwünscht. Öffentlichkeitsbeteiligung Im Vorfeld des Wettbewerbs wurde eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In verschiedenen Formaten wurden Ideen, Bedarfe und Anregungen gesammelt. Die zentralen Ergebnisse dieser Beteiligungsformate wurden in einer Dokumentation zusammengefasst, die Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen ist. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Formulierung der Zielsetzungen des Wettbewerbs. Die Ausloberin beabsichtigt, zwischen der Entscheidung des Preisgerichts und dem anschließenden Verhandlungsverfahren eine weitere Beteiligungsphase durchzuführen. Ziel ist es, einen Dialog zwischen den planenden Teams und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sobald konkrete Wettbewerbsentwürfe vorliegen und eine fundierte Auseinandersetzung mit diesen möglich ist. Diese fortgeführte Beteiligung dient dazu, sowohl öffentliche als auch fachliche Rückmeldungen zu den prämierten Entwürfen zu erfassen und strukturiert in das anschließende Verhandlungsverfahren einzubringen. Die Ausloberin sieht darin eine Chance, Akzeptanz und Umsetzungsfähigkeit der Planung frühzeitig zu stärken. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine nachträgliche Korrektur der Entscheidung des Preisgerichts. Diese Beteiligung ist zugleich als Beitrag zum oben genannten Modellvorhaben zu verstehen, in dessen Rahmen neue Ansätze einer integrierten, beteiligungsorientierten Stadtentwicklung erprobt werden - insbesondere durch die frühzeitige und strukturierte Einbindung der Öffentlichkeit sowie eine engere Verzahnung von Planung, Kommunikation und Umsetzung. Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-5; opt. auch Lph 6-8 Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-4; Stufe 2: Lph 5; Stufe 3: Lph 6-8).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Planungsqualität50 %
Projektumsetzung40 %
Honorar10 %
Qualität
PlanungsqualitätDas Wettbewerbsergebnis geht mit 40 % in die Gesamtbewertung ein. Weitere 10 % umfassen die Bereitschaft zur Überarbeitung der Entwürfe gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach der Platzierung wie folgt: 1. Preis: Faktor 1,0 (100 % der möglichen Punkte in diesem Kriterium) 2. Preis: Faktor 0,7 (70 % der möglichen Punkte) 3. Preis: Faktor 0,4 (40 % der möglichen Punkte) Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Eine differenzierte Bewertungsmatrix wird gemeinsam mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren versandt.
Qualität
ProjektumsetzungIn die Bewertung gehen z.B. "Projektorganisation" "Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement" etc. ein. Eine differenzierte Bewertungsmatrix wird gemeinsam mit der Aufforderung zum Verhandlungsverfahren versandt.
Preis
Honorar

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur … ganz lesenDie Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Informationssicherheit
Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 … ganz lesenEigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. Ergänzende Informationen siehe Teilnahmeunterlagen (Bekanntmachung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W 09-25 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. D … ganz lesenDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W 09-25 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Gestaltungsqualität (Entwurfsbestimmende Grundidee, Qualität der Freiraumgestaltung, Stadträumliche Einbindung) - Funktionale Qualität (Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit, Multifunktionale Nutzbarkeit, Barrierearmut, Nachhaltigkeit/Klimaresilienz) - Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Informationen zur fortgesetzten Beteiligung zwischen Wettbewerb und Verhandlungsverfahren Im Zeitraum zwischen der Entscheidung des Preisgerichts und dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV wird eine Beteiligungsphase durchgeführt, die den Dialog mit der Öffentlichkeit sowie die strukturierte Rückkopplung fachlicher und gesellschaftlicher Perspektiven ermöglicht. Die Ausloberin erkennt die Preisgerichtsentscheidung gemäß §6 Abs. 3 RPW sowie §78 Abs. 1 VgV als verbindlich an. Die Beteiligung erfolgt: - nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, - vor Beginn des Verhandlungsverfahrens, - ohne inhaltliche Änderung oder Neubewertung der Wettbewerbsbeiträge. Die Wettbewerbsergebnisse werden in das Verhandlungsverfahren übernommen. Die Beteiligungsergebnisse werden nicht zur Umwertung oder Neupriorisierung herangezogen. Damit bleibt die Bindungswirkung der Preisgerichtsentscheidung uneingeschränkt gewahrt. Die Ausloberin gewährleistet, dass: - allen Preisträger*innen dieselben Informationen aus der Beteiligung zur Verfügung gestellt werden, - keine Entwurfsüberarbeitung zwischen Wettbewerb und Angebotsaufforderung erfolgt, - die Beteiligungsergebnisse nicht in die Bewertung des ursprünglichen Entwurfs einfließen (Bindungswirkung Preisgerichtsentscheidung), - die Rückmeldungen lediglich dazu dienen, planerische Haltung und Reflexionsfähigkeit im Umgang mit den Rückmeldungen im Verhandlungsverfahren zu bewerten. Folgender Ablauf ist vorgesehen: A) Öffentliche Veranstaltung Die drei Preisträger*innen stellen ihre Entwürfe der interessierten Öffentlichkeit vor. Im Fokus der Veranstaltung steht der offene, sachliche Dialog über die Inhalte der Beiträge - nicht deren Bewertung oder Auswahl. Es findet keine Abstimmung oder Ranking der Entwürfe statt. Die Moderation stellt zu Beginn und im Verlauf der Veranstaltung klar: Ziel ist die inhaltliche Auseinandersetzung und Resonanz - nicht die Entscheidungsfindung. Darüber hinaus wird die Gelegenheit genutzt, um transparent über das weitere Verhandlungsverfahren zu informieren Die Preisträger*innen erhalten für die eigene Vorbereitung, die Teilnahme an der Veranstaltung und die eigene Nachbereitung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto (inkl. Druckkosten). B) Dokumentation und Aufbereitung Hinweise, Anregungen und Kritik der Teilnehmer*innen werden entgegengenommen, sorgfältig dokumentiert und im nächsten Schritt ausgewertet. In enger Abstimmung mit der Ausloberin und unter Beteiligung des Vorsitzes des Preisgerichts werden die Rückmeldungen zusammengefürt und entwurfsspezifisch übersetzt. Die Ausloberin stellt allen Preisträgerinnen eine umfassende Dokumentation der Beteiligungsergebnisse zur Verfügung. Diese Beteiligungsergebnisse dienen als strukturierte und kuratierte Reflexionsgrundlage für die Bieterinnen, die im Angebot ihre Haltung, Einordnung und Ko …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDX8F Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht - Bettina Radermacher, Bundesinstitut für Bau?, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Anna von Spiczak-Brzezsinski, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz, Stadt Duisburg - Martina Herrmann, Bezirksbürgermeis … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPSYDBDX8F Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht - Bettina Radermacher, Bundesinstitut für Bau?, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Anna von Spiczak-Brzezsinski, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz, Stadt Duisburg - Martina Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Stadt Duisburg - Linda Wagner, Beigeordnete Dezernat für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur, Stadt Duisburg Fachpreisgericht - Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln - Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf - Markus Schürmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg und Mitglied Gestaltungsbeirat Stadt Duisburg - Mareike Süselbeck, Landschaftsarchitektin, Umweltamt, Stadt Duisburg - Jutta Wakob, Landschaftsarchitektin, Köln Stellvertretendes Fachpreisgericht - Friederike Marwede, Landschaftsarchitektin, Duisburg - Simon Quindel, Landschaftsarchitekt, Essen Bereits ausgewählte Teilnehmer: - GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln - SINAI Landschaftsarchitekten, Berlin - TOPOTEK 1, Berlin - WES LandschaftsArchitektur, Hamburg Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 82.500 Euro (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 33.000 Euro; 2. Preis: 20.625 Euro; 3. Preis: 12.375 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.250 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Duisburg - Amt 31-21 Grün- und Freiraumentwicklung (Umweltamt)
Anschrift
Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47051 Duisburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb7cc021-a0fd-4a82-87b8-9a525147707c.