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2025-32_L59_ENB Ems-, Vorland- und Flutmuldenbrücke_Geotechnik

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen · Lingen (Ems), Niedersachsen

Aktenzeichen 03_435420_305847veröffentlicht 06.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 516 Tagen abgelaufen

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keine Angabe
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1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis65 %
  • Referenzen35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 17 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, Ersatzbauwerke für die Emsbrücke, für die Vorlandbrücke und für die Flutmuldenbrücke im Zuge der Landesstraße 59 in Steinbild, Landkreis Emsland zu errichten. Schäden an den Bauwerken begründen den Neubau der Ersatzbauwerke. Für den Neubau der Ems- und Vorlandbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI als besondere Leistungen und weitere besondere Leistungen für die Ver-kehrsanlage Für den Neubau der Flutmuldenbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für das Ingenieurbauwerk Die erforderlichen Leistungen für die Untersuchung der Brückenvorfelder und die Erstellung eines ingenieur-geologischen Berichtes zu den Brückenvorfeldern sind Teil der Leistungsbeschreibung Geotechnik Ingenieurbauwerke für die Flutmuldenbrücke. Für die Ems- und Vorlandbrücke ist nach Festlegung der Vorzugsvariante für die bestehende Straße L 59 und für den neuen Verlauf der L 59 (Vorzugsvariante) ein ingenieurgeologisches Streckengutachten zu erstellen. Für den Neubau der Ersatzbauwerke ist ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A Geotechnischer Bericht mit Gründungsempfehlung und dem Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht besteht. Für die Flutmuldenbrücke ist als Vorstufe für die weiteren Planungen ein Baugrundgutachten Teil A für das Ersatzbauwerk und ein ingenieurgeologisches Gutachten über den vorhandenen Fahrbahnaufbau im Bereich der Brückenvorfelder, circa 50 m vor und hinter dem Bauwerk, zu erstellen. Nach Vorliegen des Bauwerksentwurfs hat der AN den Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht anzufertigen. Ems- und Vorlandbrücke: Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversuche) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotechnischen Fragen beraten. Flutmuldenbrücke: Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Feld- und Laborversuche auszuarbeiten und dem AG zu übergeben. Zudem soll der Baugrundgutachter während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen und den AG in geotechnischen Fragen bera-ten.

Beschreibung des Loses

Die L 59 verbindet die Landesstraße 48 mit der Bundesstraße 70 und gleichzeitig die Gemeinden Walchum, Steinbild und Kluse im Nordwesten des Landkreises Emsland. Sie hat nach RIN die Kategorie LS VI, Verbindungsstufe nahräumig. Somit ist sie nach RAL der Entwurfsklasse 4 zuzuordnen. Die zu ersetzenden Bauwerke befinden sich im Abschnitt 10 der L 59 nahe der Gemeinde Steinbild. Die Landesstraße verläuft nach der Überquerung der Ems durch die Ortsdurchfahrt von Steinbild. Gemäß der Straßenverkehrszählung aus 2021 wurden für die L 59 im Abschnitt 10 folgende Daten erhoben: - DTV: 1.853 Kfz/24h - SV: 223 Kfz/24h Die L 59 befindet sich im Abschnitt 10 im Überschwemmungsgebiet der Ems. Vorland- und Emsbrücke: Im Zuge der L 59, im Abschnitt 10 befindet sich in Station 1.306 die Bogenbrücke über die Ems. Die Ems-brücke besteht aus insgesamt 3 Teilbrücken: - Strombrücke, Bogenbrücke über die Ems - Vorlandbrücke - Radwegbrücke Flutmuldenbrücke: Im Verlauf der L59 ist bei Station 1.964 im Abschnitt 10 die Flutmuldenbrücke vorhanden. Die Brücke befindet sich östlich des Ortes Steinbild. Die Landesstraße liegt hier im Überschwemmungsgebiet der Ems. Gleich-zeitig wird die L59 mit der Flutmuldenbrücke über den Steinbildergraben überführt. Der Steinbildergraben führt Wasser. Südlich der Landesstraße grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an das Bauwerk. Das Bestandsbauwerk ist eine zweifeldrige Brücke aus Stahlbeton auf Stahlwalzprofilen. Die Brücke hat eine Breite von 10,50m und eine Gesamtlänge von 14,70m. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1966. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk aus Stahlbeton an gleicher Stelle ersetzt werden. Eine Änderung des bestehenden Radweges ist nicht geplant.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis65 %
Referenzen35 %
Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma
Qualität
ReferenzenEs werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen die Grundleistungen a) bis c) des Leistungsbildes Geotechnik für Ingenieurbauwerke zwischen dem 01.01.2015 und dem Einreichen des Angebotes erbracht und abgeschlossen wurden. Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bieter und 2 für den Projektverantwortlichen Geotechnik). Es werden nur Referenzprojekte mit Baukosten des Ingenieurbauwerks Brücke = 3 Mio. EUR gewertet Jede zu wertende Referenz wird über folgende Systematik bewertet: 1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer 1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk mit mehr als einem Feld über ein Fließgewässer 1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein tiefgegründetes Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer 1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer mit lichter Weite = 50 m 1 Punkt: Streckengutachten Verkehrsanlage im Zusammenhang mit dem Neubau eines Ersatzbauwerkes (Referenz 1 - 4) Das Referenzprojekt zu dem Streckengutachten Verkehrsanlage wird nur gewertet, wenn es im Zusammenhang mit dem Neubau eines der Ingenieurbauwerke aus den Referenzen 1 bis 4 erbracht worden ist. Zu den Referenzprojekten ist eine kurze Beschreibung der Projekte einzureichen, die Angaben zur Örtlichkeit, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner des Auftraggebers, Jahr der Erbringung der Grundleistungen a) bis c) des Leistungsbildes Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer, Baukosten brutto des Referenzprojektes, Name des Fließgewässers, Anzahl der Felder des Ingenieurbauwerks und Angabe der lichten Weite des Ingenieurbauwerks über ein Fließgewässer enthält. Bilder, Ansichten oder Bauwerkszeichnungen (unmaßstäblich, max. DIN A4) zu den Referenzprojekten können miteingereicht werden. Es werden nur die 4 Referenzprojekte gewertet, die vom Bieter in dem Vordruck "Zusammenfassung Referenzen" angegeben werden. Weitere Referenzprojekte werden nicht gewertet. Berechnung der Punkte: Jede Referenz wird separat bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für den Bieter als auch für den Projektverantwortlichen Verkehrsanlage jeweils 10 Punkte (2 Referenzen á 5 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektverantwortlichen Verkehrsanlage werden addiert. Nach der Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/20 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber den Wertungskriterien Preis und Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis erhält man eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 für das Wertungskriterium B Referenzen - Geotechnik.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens: 400.000 EUR
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Projektverantwortlicher Geotechnik mindestens 1 Referenz: Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto Größer-gleich 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto Größer-gleich 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Geotechnik im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RMNZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems)
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereichenlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6703a7d5-3ed6-4a8a-921c-c4aca41e2c3c.