2025-0662 Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-0662veröffentlicht 02.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AG · DuisburgFrist 23.11.2026
- 2026-0556 Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeitende der Stadt DuisburgEinkauf der Stadt Duisburg (10-31) · DuisburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beabsichtigen, über ein europaweites Vergabeverfahren die Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der Führerscheinklassen B, C und CE sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß BKrFQG für ihre Beschäftigten zu vergeben. Der Leistungszeitraum umfasst zwei Jahre (01.01.2026-31.12.2027). Neben der Führerscheinausbildung für jährlich rund 45 Teilnehmende im Bereich C/CE und bis zu 10 Teilnehmende im Bereich B beinhaltet das Vorhaben die Durchführung von Modulschulungen, ergänzenden Qualifizierungen (z. B. für Flurförderfahrzeuge, Ladekrane, Erdbaumaschinen) sowie groß angelegte Mitarbeiterschulungen zu sicherheits- und fahrzeugbezogenen Themen. Ziel ist die rechtssichere und bedarfsgerechte Qualifizierung des Fahrpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Einsatzfähigkeit.
Beschreibung des Loses
Die Leistungen sind so zu erbringen, dass sämtliche theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vollständig abgedeckt werden. Hierfür ist qualifiziertes Lehrpersonal mit entsprechender Zulassung einzusetzen und es sind geeignete Fahrzeuge sowie Schulungsräume im Stadtgebiet Duisburg oder in erreichbarer Nähe bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat zudem eine ausreichende terminliche Flexibilität sicherzustellen, sodass Ausbildungs- und Schulungstermine nach Abruf durch die Auftraggeberin innerhalb von zehn Werktagen angeboten werden können. Für jede Maßnahme sind Teilnahmebescheinigungen gemäß § 6 BKrFQV in digitaler Form bereitzustellen. Die angebotenen Einheitspreise gelten als Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit, sämtliche Leistungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.
Gegenstand nach CPV
- 80411000Ausbildung in FahrschulenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12 Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:in … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12 Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6 BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgem … ganz lesenkürzer
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen. Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B. Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.11.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestloh … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 --> Nachweis: "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNVLK9ML Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTNVLK9ML Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Maßgebende Wichtungen für die Wertung der Zuschlagskriterien sind: 1) Honorar 70% 2) Referenzen 30%. Eine detaillierte Beschreibung der Zuschlagskriterien befindet sich in den Vergabebedingungen. ********************************************* ACHTUNG!!! DIE NACHWEISE ZUR BEPUNKTUNG KÖNNEN NICHT NACHGEFORDERT WERDEN. SIE MÜSSEN ZWINGEND MIT DER ANGEBOTSABGABE EINGEREICHT WERDEN, ANSONSTEN WIRD DAS KRITERIUM MIT 0 PUNKTEN BEWERTET!!! ********************************************
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
- Website
- wb-duisburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- CompetenzWerkstatt Beruf gGmbH9 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW GmbH - gemeinnützig9 Zuschläge
- Oskar Kämmer Schule Gemeinnützige Bildungsgesellschaft mbH8 Zuschläge
- gsm GmbH8 Zuschläge
- Creos Lernideen und Beratung GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e6601d4-b6a5-44b7-ad45-789faaaae84b.