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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

2024-72 Dienstleistungen für Seminarhotels/Region Hamburg

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2024-72veröffentlicht 24.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 670 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.01.2026 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 22 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 10 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    30.042.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 986904 Monaten

Beschreibung

Die BGW plant in der Region Nord – Hamburger Nahbereich und Umland einschließlich der Stadt Lüneburg – für das erste Halbjahr 2026 insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare. Es wird daher für Januar bis Juni 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/ Rahmenvertragspartner gesucht. Diese/r ge-währleistet: die Übernachtung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden, die Bereitstellung der Seminar- und Gruppenarbeitsräume inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Ver-sorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt ca. 80 bis 90 Seminare im ers-ten Halbjahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion.

Optional werden zusätzlich Kapazitäten dieser gewährten Leistungen für das zweite Halbjahr reser-viert. Es könnte sich dabei im Juli um ca. 8 Seminare, im August um bis zu 12 und im September um bis zu 16 Seminare handeln. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie de-ren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 mitgeteilt. Hintergrund ist die Eröffnung eines eigenen Schulungszentrums der BGW in der Hafen City Hamburg ab Juli 2026. Aufgrund der noch ausstehenden Inbetriebnahme ist zum jetzigen Zeit-punkt der Vergabe die Seminarplanung für das zweite Halbjahr 2026 noch nicht endgültig abzuse-hen.

Die zu erbringenden Leistungen werden in der Region Nord der Bundesrepublik ausgeschrieben, und zwar in der Stadt Hamburg sowie im Umland (Postleitzahlregionen 200-205, 220-227, 210-211 und -228), als auch in der Region Lüneburg (Postleitzahlregion -213). Die Eingrenzung auf diese Regionen in Norddeutschland soll den dort ansässigen Versicherten der BGW eine Schu-lungsstätte mit möglichst kurzer Anreise ermöglichen. Durch diese Eingrenzung bleibt außerdem der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, da sich auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW am Postleitzahlensystem orientieren. Die ausge-schriebenen Bereiche ergeben sich dementsprechend auch aus der Verteilung der einzelnen Post-leitzahlen-Gebiete. Es werden folgende Postleitzahlenregionen ausgeschrieben:

PLZ 20095 bis 20539 – Zentrales Stadtgebiet von Hamburg PLZ 22041 bis 22769 – Nördlicher, östlicher und westlicher Stadtbereich von Hamburg PLZ 21029 bis 21149 – Südliches Stadtgebiet von Hamburg PLZ 22844 bis 22851 – Umland von Hamburg (Schleswig-Holstein) PLZ 21335 bis 21339 – Raum Lüneburg (Niedersachsen)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 40 %, Qualität 60 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. De … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben. 2.Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keineEintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnetegeschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitgliederbestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 20 … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 2022 und 2023 des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis übereine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachsowie Vermögensschäden für die Dauer derLeistungserbringung.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung z … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich Dienstleistung von Seminarhotels. Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil- )Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachungbeschrieben. Die Angabe von mindestens zwei Referenzen ist Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. E Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben: • Leistungsempfänger mit mind. Angabe Branche und Größe; • Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich dargestellt wird, insbesondere solche wie in der Leistungsbeschreibung und der Bekanntmachung ge-nannten Themenbereiche abdecken (Anzahl der Seminartage und Anzahl der Seminar-teilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in Tages- und Übernachtungs-gäste); • Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 -30.06.2026. Der Vertrag endet zum 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag optional um das zweite Halbjahr 2026 (Juli-September) zu verlängern. Die Entsch … ganz lesenDer Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 -30.06.2026. Der Vertrag endet zum 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag optional um das zweite Halbjahr 2026 (Juli-September) zu verlängern. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Option sowie deren Umfang wird der Rahmenvertragspartnerin/ dem Rahmenvertragspartner bis zum 30. Juni 2025 schriftlich mitgeteilt.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung7 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
30.042.025 Tage
Angebotsöffnung
06.01.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: vgl. Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 551 (Dienstleistungen von Hotels) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae8e2a18-271a-4ce1-9524-cd6e339625b4.