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2024-1004052_Flughafen München_AIDA - Automatisierte Integrierte Disposition und Abrechnung

AeroGround Flughafen München GmbH · München-Flughafen, Bayern

Aktenzeichen 2024-1004052veröffentlicht 10.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 820 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.01.2025 – 31.12.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtangebotspreis30 %
  • Bewertung Funktionale und Nicht-Funktionale Anforderungen zu Modul 1-440 %
  • Bewertung Auftragsbezogenes Konzeptpapier30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AeroGround Flughafen München GmbH
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Um künftige fachliche und regulatorische Anforderungen besser erfüllen zu können, plant die AeroGround ein neues System zum Vertragsmanagement, zur Bedarfsplanung, Disposition, Leistungserfassung und Abrechnung am Flughafen München einzuführen. Dieses System soll modular im parallelen Schattenbetrieb zu den vorhandenen Systemen aufgebaut und eingerichtet werden und dann in gestaffelten Release-Phasen in den Betrieb eingeführt werden. Dabei muss es, wenn nötig, in die bestehende Systemwelt integrierbar sein, um einen durchgängigen Betrieb aller Gewerke sicherzustellen. Die bestehenden Software-Lösungen sollen erst nach erfolgreichem Release der entsprechenden Ersatz-Module gestaffelt abgeschaltet werden.

Beschreibung des Loses

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Partner zu finden, der die AeroGround neben der Systemeinführung auch im Betrieb und in der Weiterentwicklung des Systems während der nächsten sieben Jahre unterstützen kann. Die Kernprozesse der AeroGround gliedern sich entsprechend der einzelnen Arbeitsschritte "Vertragsmanagement", "Bedarfsplanung", "Dienstplanung", "Tagesdienstplanung", "Disposition", "Leistungserfassung" und "Faktura" Das Vertragsmanagement und die Faktura werden in der Individualanpassung "LUKAS/VLM" der SAP-R3-Softwareumgebung durchgeführt. Die Bedarfsplanung findet in der extern entwickelten Individual-Software OPAL statt und dient als Grundlage für die Dienstplanung in der angepassten Standardsoftware X/TIME der Firma GFOS. Auch die Tagesdienstplanung und die Zeitwirtschaft finden im X/TIME-System statt und produzieren einen Schichtplan, der in der Nacht zum Betriebstag in das operative Airport Process Management (APM) übertragen wird. Die operative Systemwelt APM nutzt, wo immer möglich, eine gemeinsame Datenbasis (z.B. die Datenbank in der aktuellen Airport Operations Data Base AODB) und kommuniziert über einen zentralen Message Broker bzw. Enterprise Service Bus (ESB). Der Datenaustauch mit externen Partnern und Systemen erfolgt ebenfalls über den ESB, über API-Gateways oder über Spezial-Schnittstellen. Die meisten Systeme haben hohe bis sehr hohe Verfügbarkeitsanforderungen, ein Teil der Systeme unterstützt KRITIS-relevante Geschäftsprozesse. Innerhalb der APM-Systemwelt gibt es spezielle Module für das Ground Handling (GH) sowie Module, die von anderen Systempartnern im Bereich Aviation des Flughafen München genutzt werden. Teil der APM-GH-Systemwelt sind die jeweils prozessual angepassten Dispositionssysteme für die oben genannten Gewerke. Für jedes der fünf Dispositionssysteme steht eine mobile Client-Anwendung zur Leistungserfassung am Vorfeld zur Verfügung, jedoch werden Leistungen teils auch händisch auf Auftragskarten erfasst. Darüber hinaus gibt es Verwaltungsmodule für das Schichtmanagement am Betriebstag (Personalmaske), die Endgeräte-Zuordnung, ein Logbuch für das Qualitätsmanagement, sowie Visualisierungsmodule über Bedarfs- und Schichtverlaufskurven und einen Flughafen-Lageplan mit integrierten Fuhrpark-Telemetriedaten. Zusammenfassend beinhaltet die Ausschreibung die folgenden Leistungen: - Initiale Einrichtung und Konfiguration gemäß vereinbartem Architektur- und Servicemodell; - Bereitstellung von drei Umgebungen (Produktion, Test/Schulung, Release) je Systemmodul; - Lizenz zum Systembetrieb für sieben Jahre inkl. Support; - Anbindung an die in Abschnitt 1.5 beschriebenen vor- und nachgelagerte Systeme in der FMG-IT-Landschaft; - Definition und Einrichtung eines Administrationskonzeptes für den Datenschutz inklusive eines Rollen- und Berechtigungskonzeptes aller Systemanwender; - Definition und Etablierung von Monitoring-, Service-, Change- und Release-Prozessen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der FMG-IT; - Anbindung an vorhandene System-Management-, SIEM- und Monitoring-Lösungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der FMG-IT; - Schulung und Dokumentation der Systemumgebung unter Einbindung der Key User entsprechend des angebotenen Schulungskonzeptes.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtangebotspreis30 %
Bewertung Funktionale und Nicht-Funktionale Anforderungen zu Modul 1-440 %
Bewertung Auftragsbezogenes Konzeptpapier30 %
Preis
Gesamtangebotspreiss. Vergabeunterlagen
Qualität
Bewertung Funktionale und Nicht-Funktionale Anforderungen zu Modul 1-4s. Vergabeunterlagen
Qualität
Bewertung Auftragsbezogenes Konzeptpapiers. Vergabeunterlagen

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Kriterium
Eigenklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Frei … ganz lesenEigenklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Kriterium
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 … ganz lesenVorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen od … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindeststandard: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindeststandard: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 500.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindeststandard: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 5.000.000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) … ganz lesenEigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Mindeststandard: Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 5.000.000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Kriterium
Mindeststanforderungen: 80 Mitarbeiter (Vollzeitequivalente) 12 Entwickler Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
Kriterium
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leist … ganz lesenAngaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; Kurzbeschreibung des Auftraggebers, ob er ein Bodenverkehrsdienstleister, eine Airline, ein Logistikunternehmen oder sonstiges ist. - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts und. Leistungserbringung unter KRITIS-Anforderungen. - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Leistungsinhalten Modul Bedarfsplanung, Modul Steuerung & Erfassung, Modul Abrechnung mit Angaben zur Auftragssumme, - Art der Bereitstellung; als Cloudlösung, On-Premise Installation. - Anzahl der Lizenzen (User) - Anzahl der eingesetzten Projektmanager - Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Projektmitarbeiter / Berater - Zeitraum der Leistungserbringung; - Zeitraum der Implementierungsphase vor Nutzung der Software - Zeitraum der Nutzung der Software - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Mindestandard: Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen (z. B. Aktualität) müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden: Bei einer Referenz handelt es sich um ein Steuerungssystem für einen Bodenverkehrsdienstleister (Ground Handler) an einem großen Verkehrsflughafen (über 200.000 Flugbewegungen pro Jahr), für eine Airline oder für ein Logistikunternehmen und die Auftragssumme lag über 2 Mio. EUR. Netto. Bei einer Referenz handelt es sich um ein integriertes System, das mindestens zwei der drei nachfolgend benannten Module zur Bedarfsplanung, Steuerung und Abrechnung beinhaltet. Beide voranstehenden Anforderungen müssen nicht zwangsläufig in einer Referenz gemeinsam erfüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn er nicht von einer Partei gekündigt wird.
Optionen
- Optionales Funktionspaket - Lizenz oder Betrieb Modul Lieferantenmanagement & Angebotskalkulation inkl. Einführungskosten - Optionales Funktionspaket - Lizenz oder Betrieb Modul GAT-Abrechnung inkl. Einführungskosten
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Koopera … ganz lesena) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerber …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DHUHY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 299739f8-0cec-4ebe-860a-2b09b6050489.