2024-0574, Starkstrom- und Nachrichtentechnik (ELT), Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erweiterung G9, Morsbroicher Str. 77, 51375 Leverkusen
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle · Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0574veröffentlicht 15.12.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 22.07.2025 – 30.04.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate22.07.2025 – 30.04.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leverkusen51373, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 178 Tage (70 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (190 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei der Maßnahme handelt es sich um den zweigeschossigen Erweiterungsneubau G9 am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Leverkusen-Schlebusch, der 12 Klassenräume umfasst. Zur Sicherstellung des Raumbedarfs im Rahmen der erweiterten Anforderungen an den gymnasialen Schulbetrieb wird ein Neubau mit Teilunterkellerung errichtet. Dieser beinhaltet Lerncluster, einen Naturwissenschaftsraum und Lehrerräume.
Folgende Installationsarbeiten sind im Wesentlichen vorgesehen: Die Lieferung und betriebsfertige Montage der starkstrom- und nachrichtentechnischen Anla-gen im Neubau des Freiherr vom Stein Gymnasiums in Leverkusen.
Beschreibung des Loses
Lieferung und betriebsfertige Montage der starkstrom- und nachrichtentechnischen Anlag. Zur Sicherstellung des Raumbedarfs im Rahmen der erweiterten Anforderungen an den gymnasialen Schulbetrieb wird ein Neubau mit Teilunterkellerung errichtet. Dieser beinhaltet Lerncluster, einen Naturwissenschaftsraum und Lehrerräume. Ein Bauzeitenplan wird nach Vergabe aller Gewerke ausgegeben. Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Enthalten sind alle Leistungen, die zur Erbringung der in den Positionen beschriebenen Leistungen notwendig sind, soweit nicht in gesonderter Position beschrieben. Dies gilt für die gesamte Baustelleneinrichtung, auch für Aufzüge, Kräne, Gerüste, Anmietung von zusätzliche Lagerflächen, Baucontainer, etc. Es ist darauf zu achten, dass Schutt und Müll beim Abtransport aus dem Bestandsgebäude so verpackt sind, dass hierdurch die Transportwege nicht verschmutzt werden. Schuttransporte dürfen nur mit staubgeschützen Behältnissen erfolgen. Verschmutzungen der Transportwege, die trotzdem entstehen,müssen sofort beseitigt werden. Der Auftragnehmer hat sich eigenständig über die Zuwegung zum Baufeld zu informieren. Der Materialtransport auf der Baustelle und die Stellung von Behältern zur Abfuhr der Materialien sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Bereitstellung einer Aufstellfläche für Baustelleneinrichtung (zum Beispiel Materialcontainer) ist mit der Gesamtbauleitung vor Montagebeginn abzustimmen. Dies ist bei der Ablaufplanung und dem Logistikkonzept der eigenen Leistung zu berücksichtigen. Alle hieraus resultierenden Kosten sind in die Positionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall die Entgegennahme, das Abladen, Lagern und den Transport von Stoffen und Bauteilen, oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung. Entgegennahme von Materialien erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Vom AG werden keine Gerüste, Leitern usw. zur Verfügung gestellt. Notwendige Gerüste, Leitern usw. sind vom AN entsprechend eigenständig für Ihr Gewerk mit in die Positionen einzukalkulieren. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die gültigen DIN-Normen, auch wenn in den Positionen nicht besonders hingewiesen wird, die VOB/C und sämtliche technische Regeln und Vorschriften der Bau Berufsgenossenschaft und Gesundheitsschutzregeln. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Vorschriften, DIN-Normen etc. in den einzelnen Leistungspositionen schließt die nicht genannten Vorschriften, DIN-Normen, etc. nicht aus. Trenn- und Schweißarbeiten sind im Bestandsgebäude grundsätzlich untersagt! Diese Arbeiten sind nur im Außenbereich und an zugewiesenen Stellen möglich. Nur in Ausnahmefällen, nach Anmeldung und Zustimmung durch den Auftraggeber werden solche Arbeiten im Gebäude gestattet! Alle Mehraufwendungen hierzu sind in die Positionen einzukalkulieren. Für Arbeiten in allen brandgefährdeten Bereichen ist eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschgeräten vorzuhalten und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren" (VBG 15) sowie das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau Berufsgenossenschaft wird hingewiesen. Schallschutz: Für den Baubetrieb sind nur Geräte zugelassen, die über ausreichenden Schallschutz verfügen. Die neuesten Vorschriften des Immissionsschutzes sind unbedingt zu beachten. Bedingt durch die Komplexität und den kurzen Ausführungszeitraum der Umbaumaßnahme befinden sich ständig weitere Gewerke auf der Baustelle. Gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Leistung anderer ist erforderlich. Bei möglichen Gefährdungen anderer Gewerke durch Arbeiten des AN besteht unbedingt. Informationspflicht und Abstimmung der gegenseitigen Aktivitäten. Korrosionsschutz ist für alle Bauteile gefordert: Alle Bauteile, Befestigungen, Kabelbahnen, Schellen, Schrauben usw. müssen voll rostgeschützt sein, zum Beispiel durch Verzinkung oder gleichwertig. Bei der gesamten Installation ist ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 15 cm) zwischen der Stark- und Schwachstrom-Installation und den Installationen anderer Gewerke (z. B. brandgefährdete Lüftungskanäle o. ä.) einzuhalten. Berührungen dürfen nicht Zustandekommen. Besonders wird hier auf die Einhaltung notwendiger Trennungsabstände hingewiesen. Klein- und Befestigungsmaterial ist nicht separat beschrieben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Folgendes ist zu beachten und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen: - Abstimmungen mit dem technischen Personal, Organisation der Schlüssel für die verschiedenen Technikräume und Zugangstüren, Notwendige Arbeitsplatzbeleuchtung, Teilnahme an Besprechungen, Teilnahme an Aufmasskontrolle, Teilnahme an Abnahmen, Anfahrten werden nicht separat vergütet. Die Einweisung des Bedien-personals ist schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit den Revisionsunterlagen vorzulegen. Gleichwertigkeit: Die in der Leistungsbeschreibung ggf. genannten technischen Spezifikationen sind immer so zu verstehen, dass auch Gleichwertiges angeboten werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Es dürfen keine Betriebsmittel angeboten oder eingesetzt werden, die nicht mehr hergestellt werden. Generell müssen nicht näher beschriebene Zubehör- und Ersatzteile über einen Zeitraum von 20 Jahren zu beschaffen sein. Es gelten u. a. die anerkannten Regeln der Technik sowie DIN/VDE-Vorschriften, DIN EN, EltbauVo, technische Anschluss-bedingungen des EVU, Vorschriften der GUV und Richtlinien VdS. Weiterhin wird noch einmal darauf hingewiesen, dass nur qualitativ einwandfreie Produkte mit gültigen Prüfzeugnissen, die für das gesamt Produkt gelten, akzeptiert werden! Die Arbeiten sind nur durch eine Fachfirma durchzuführen. Nachunternehmer sind bei der Angebotsabgabe zu benennen.
Gegenstand nach CPV
- 45311000Installation von ElektroanlagenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.07.2025
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50669 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalend … ganz lesenkürzer
Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYTXRN6X7C# 1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen b … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYTXRN6X7C# 1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich. 2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland. 3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 3. April 2025 an die Zentrale Vergabestelle zu richten. 4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlosse
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Elektro Polke GmbH, Nümbrecht | 12 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Moskauer Str. 4a, 51373 Leverkusen
- Website
- leverkusen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt.leverkusen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bolte KG16 Zuschläge
- Hubert Niewels GmbH13 Zuschläge
- Theodor Baum GmbH13 Zuschläge
- Holthausen Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik GmbH12 Zuschläge
- Kieback&Peter GmbH & Co.KG12 Zuschläge
- Innenausbau Hoffrogge GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.04.2025 auf 22.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 14.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c28e408-a6e6-409c-b622-8d24927f1a93.