Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

1786_Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Feuerwehrhaus | Rettungswache Berwacht“ | Gemeinde Efringen-Kirchen

Gemeinde Efringen-Kirchen · Efringen-Kirchen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1920veröffentlicht 08.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 362 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Lörrach.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichwettbewerb.architekturbuero-thiele.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Freiwillige Feuerwehr in Efringen-Kirchen ist derzeit auf neun Standorte verteilt. Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass mit der aktuellen Struktur die Einsatzbereitschaft nicht immer zu 100 Prozent gewährleistet werden kann. Im April 2023 wurde daher das Fachbüro Brandschutz Vier mit der Erstellung einer Standortanalyse zur langfristigen Reduzierung der Standortanzahl sowie eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Im Ergebnis der Studie und Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist nunmehr vorgesehen, die neun Standorte der Feuerwehr auf vier zu reduzieren. Die Abteilungen Efringen-Kirchen und Istein bilden den Standort Süd, Blansingen, Welmlingen, Huttingen und Wintersweiler den Standort Nord sowie Egringen und Mappach den Standort Ost. Kleinkems wird zum Standort West. Zielstellung ist der langfristige Erhalt der Leistungsfähigkeit und die Schaffung eines modernen, sicheren Arbeitsumfeld für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Um dies zu gewährleisten ist als erster Schritt der Neubau eines Feuerwehrhauses südlich des Kernortes an der Isteiner Straße vorgesehen. Zusätzlich soll am Standort eine Rettungswache der Bergwacht errichtet werden. Um die beste Lösung für den zusätzlichen Raumbedarf und die funktionalen Anforderungen für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht zu finden, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Zielstellung des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzepts für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Bergwacht. Die Registrierungsnummer der Architektenkammer Baden-Württemberg wird mit dem Versand der Unterlagen nachgereicht.

Beschreibung des Loses

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen müssen bis zum 10.11.2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden vom wettbewerbsbetreuenden Büro auf Vollständigkeit hin überprüft. Fehlende Nachweise können nachgefordert und innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden. Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zugang zum Upload.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung für das Feuerwehrgebäude (Auftraggeber Gemeinde Efringen-Kirchen) sowie das Funktionsgebäude der Bergwacht (Auftraggeber Bergwacht Schwarzwald e.V.) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 8 ebenfalls zu beauftragen. Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung ist vorgesehen. Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Gemeinderat bzw. der Bergwacht. Die Ausloberin wird nach § 76 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Folgende Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen: Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand - A. des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 50 %), - B. der Umsetzungsstrategie / Projektorganisation (Gewichtung 40 %) und - C. des Honorars (Gewichtung 10 %). Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeic … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Es können Referenzprojekte in folgenden Kategorien nachzuweisen: Kategorie A: Gebäudeplanung: A1: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrhaus, Rettungswache, THW-Wache … ganz lesenDen Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Es können Referenzprojekte in folgenden Kategorien nachzuweisen: Kategorie A: Gebäudeplanung: A1: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrhaus, Rettungswache, THW-Wache o.ä.“ (1 Projekt: 4 Punkte 2 Projekte: 8 Punkte; max. 8 Punkte) A2: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ - es gelten auch kirchliche Träger (1 Projekt: 3 Punkte 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte) A3: Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte) A4: Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg“ – Preise und Anerkennungen (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte) A5: Referenzprojekt „ausgezeichnetes realisiertes Projekt“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte) Die Anforderungen an an die Referenzprojekte entnehmen Sie dem Abschnitt "Auswahlkriterien" der Kurzfassung der Auslobung Qualifiziert sind die Teilnehmer, die insgesamt mindestens 10 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können. Zusätzlich zu den 3 vorab ausgewählten Teilnehmern nach Pkt. 6.3 werden weitere etwa 17 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 17 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden drei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Wettbewerb wird als nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf insgesamt etwa 20 Teilnehmer wird ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Losverfahren durchgeführt. Es werden 3 Teilnehmende vorab ausgewählt, 17 weitere Büros werden im … ganz lesenDer Wettbewerb wird als nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf insgesamt etwa 20 Teilnehmer wird ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Losverfahren durchgeführt. Es werden 3 Teilnehmende vorab ausgewählt, 17 weitere Büros werden im Rahmen des Auswahlverfahrens bestimmt. Der Wettbewerb wird im einphasigen Verfahren durchgeführt. Der Wettbewerb wird als Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine Vergabe eines Planungsauftrags wird zugesagt. Eine getrennte Beauftragung der Vorhaben „Feuerwehrhaus“ und „Bergwacht“ wird vorbehalten. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar): - Qualität des städtebaulichen Konzepts - Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts - Nutzungskonzept und Funktionalität - Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (funktional und Bauweise) - Qualität und Funktionalität des Außenanlagenkonzepts

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
79588 Efringen-Kirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
THIELE3 ARCHITEKTEN UND INGENIEURE (Wettbewerbsbetreuung)

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93e6de5d-4b9b-4c96-8a58-30cf55a86167.