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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

1673-NA-IBM z-Systems und Power-Systems

BWI GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1673-NA-IBM z-Systems und Power-Systemsveröffentlicht 10.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 613 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 19 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (689 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die BWI erwägt, je einen Rahmenvertrag mit je einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von IBM z-Systems-Plattform (Mainframe)-HW inkl. Firmware inkl. Wartung, Pflege für die Firmware und Support sowie DL (Los 1) und über den Bezug von IBM Power-Systems (mit speziellen IBM-Prozessoren/Architektur und AIX-/Linux-Betriebssystemen)-HW inkl. Wartung und Support, SW inkl. Pflege und Support sowie DL (Los 2), im Wege eines Verhandlungsverahrens mit Teilnahmewettbewerb in Höhe von maximal 230.663.000 EUR (Obergrenze) zu vergeben. Die Rahmenverträge werden jeweils mit einer Laufzeit bis 3 bzw. max. 7 Jahre abgeschlossen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 / z-Systems

IBM z-Systems-Plattform (Mainframe)

36 Monate–
2
Los 2 / Power Systems

IBM Power-Systems (mit speziellen IBM-Prozessoren/Architektur und AIX-/Linux-Betriebssystemen)

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 29.047.500,00 Euro.
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung viermalig in Textform um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeit … ganz lesenFür die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen. Die Aufnahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit setzt voraus, dass die jeweils mit der Tätigkeit zu betrauende Person sicherheitsüberprüft ist. Für den vorliegenden Auftrag werden nach derzeitigem Stand folgende Sicherheitsüberprüfungen verlangt: Ü2 für das Los 2. Diese muss bereits zum Leistungsbeginn vorliegen. Für das Los 1 genügt die Bereitschaft eine Sicherheitsüberprüfung (Ü2) durchzuführen.Für das Los 2 hat der Bewerber daher an der Geheimschutzbetreuung durch das BMWK teilzunehmen. Da mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Zuschlag zu beginnen ist, muss der der Bewerber sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages bereits in der Geheimschutzbetreuung befinden. Der Bewerber ist verpflichtet, alle der Geheimschutzbetreuung zu Grunde liegenden Voraussetzungen während des Vergabeverfahrens und - für den Fall der Erteilung des Zuschlages - während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Für Bewerber des Los 1, für die noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, hat der Bewerber seine Bereitschaft zu erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen zu lassen und den erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Wiesbaden3
2PROFI Engineering Systems AG, Bochum3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 8 offenen Ausschreibungen von BWI GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

141vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (105 Lose mit Angabe)
574.995 €Zuschlagswert im Median
262.329 € – 1,28 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.03.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 03.03.2025 auf 04.03.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 03.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 492f9efb-3bfb-46b5-8106-708596a0ec36.