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1594-NR-Software und Zugrifflizenzen für ein Umfragetool

BWI GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1594-NR-Software und Zugrifflizenzen für ein Umfragetoolveröffentlicht 06.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 761 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigvergabeplattform.bwi.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (689 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungskriterienkatalog70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabeplattform.bwi.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag über die vorübergehende Bereitstellung (Subscription) einer Software zur Durchführung, Erstellung und Auswertung von Umfragen. (Papier- und Online-Befragungen) zu vergeben. Das System muss eine webbasierte Nutzung ohne Clientinstallation ermöglichen, da die Software auf einem Server der BWI im Rechenzentrum installiert, konfiguriert und bereitgestellt werden soll. Zudem muss das System auf dienstlichen und privaten Endgeräten bedient werden können (z.B. auch über Tablet und Smartphone). Hierbei wird eine zentrale Instanz benötigt, die je nach Einstufung aus Internet- oder Intranet-Umgebung erreichbar ist. Die mögliche Anzahl an gleichzeitig durchzuführenden Umfragen muss mindestens 10.000 betragen und die mögliche Anzahl an gesamt durchzuführenden Umfragen (pro Jahr) muss mindestens 975.000 betragen. Benötigt werden 2 zentrale Systeme (OFFEN/VS-NfD), beide im Dual Server Mode Scanstation Lizenzen: 10 Support-Berechtigungen (dezentral): 200

Beschreibung des Loses

Art und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelaufträgen, den Bestimmungen dieses Rahmenvertrages, seinen Anlagen und Anhängen und hier insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen: • Zeitlich befristete Überlassung von Software in Form von Miete / Subscription • Lieferung und Bereitstellung eines Umfragetools in dem geschützten Umfeld der Bw • Lieferung und Bereitstellung eines Umfragetools in dem offenen Umfeld der Bw • Lieferung und Bereitstellung weiterer Lizenzen in den Qualitätssicherungsumgebungen sowie der Test- und Integrationsumgebung • Softwarepflege und Support der Systeme während der Vertragslaufzeit • Erbringung weiterer softwarenaher Vertragsleistungen • Erbringung von Befähigungsleistungen für Personal und Nutzer

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskriterienkatalog70 %
Preis30 %
Qualität
Leistungskriterienkatalog1594_RV_Anhang 1 zur Anlage 2 _Leistungskriterienkatalog_V1
Preis
Preisangaben

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ad6b875aa-189a9e696336917c
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
07.10.2024, 23:59 Uhr. Bindefrist: 22.11.2024
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 07.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1110a9ab-0d43-46b9-82a0-3401b3de8d8b.