1580-SL-Druckerverbrauchsmaterial
Aktenzeichen 1580-SL-Druckerverbrauchsmaterialveröffentlicht 10.06.2025erstmals 10.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabeplattform.bwi.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (689 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 17 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 17 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatenüber vergabeplattform.bwi.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung und Rückführung von Drucker-Verbrauchsmaterial für HP-Geräte inkl. der fachgerechten Entsorgung/Wiederverwendung von rückgeführtem Verbrauchsmaterial im Wege eines Offenen Verfahrens (§14 Abs. 2 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier (4) Jahren abgeschlossen.
Mit der beabsichtigten Vergabe bzw. dem im Rahmen der Vergabe abzuschließenden Rahmenvertrag mit einem einzigen Rahmenvertragspartner soll für die BWI GmbH (nur Vertragspartei, nicht als Bezugsberechtigte) sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Nebenleistungen sind u.a. die Beratung zu den angebotenen Produkten sowie Bereitstellung von Reportings der Abrufmengen und Fehlerreportings. Austausch und Einbau des Verbrauchsmaterials werden vom Auftraggeber selbst übernommen und sind nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrags.
Beschreibung des Loses
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß der im Preisblatt (RV-Anlage 2) dargestellten Systematik unter Berücksichtigung des Preis und eines Qualitätsanteils vergeben. Im Rahmen der Qualitätswertung wird der Umfang des angebotenen Sortiments wie folgt berücksichtigt: Sofern für ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Produkt zugleich sowohl ein OEM- als auch ein Nicht-OEM-Produkt angeboten wird, wird ein Bonus im Gesamtwertungspreises verrechnet. Dieser Bonus besteht darin, dass der jeweils angebotene Preis (Preis des OEM- und des Nicht-OEM-Produkts) um 50% verringert in den Gesamtwertungspreis einfließt.
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß der im Preisblatt (RV-Anlage 2) dargestellten Systematik unter Berücksichtigung des Preis und eines Qualitätsanteils vergeben. Im Rahmen der Qualitätswertung wird der Umfang des angebotenen Sortiments wie folgt berücksichtigt: Sofern für ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Produkt zugleich sowohl ein OEM- als auch ein Nicht-OEM-Produkt angeboten wird, wird ein Bonus im Gesamtwertungspreises verrechnet. Dieser Bonus besteht darin, dass der jeweils angebotene Preis (Preis des OEM- und des Nicht-OEM-Produkts) um 50% verringert in den Gesamtwertungspreis einfließt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 2 x 12 Monate Verlängerungsoption nach Wahl des Auftraggebers
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 73.440.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabeplattform.bwi.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.07.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine … ganz lesenkürzer
Leistung: Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Bund" genannt) hat die BWI mit der Modernisierung und dem zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik beauftragt, die für die Wahrnehmung von Aufgaben des Einsatz-, Ausbildungs- und Dienstbetriebes der Bundeswehr … ganz lesenkürzer
Die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Bund" genannt) hat die BWI mit der Modernisierung und dem zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik beauftragt, die für die Wahrnehmung von Aufgaben des Einsatz-, Ausbildungs- und Dienstbetriebes der Bundeswehr bestimmt ist. Gesellschafter der BWI ist zu 100 % der Bund. Die BWI ist damit beauftragt worden, für das Bundesministerium der Verteidigung (nachfolgend "BMVg" genannt) und die Bundeswehr eine vertragliche Grundlage für den Erwerb von Druckerverbrauchsmaterial für HP-Geräte zu schaffen. Die konkret durch den Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus Ziffer 1 dieses Rahmenvertrages. Die BWI soll unter diesem Rahmenvertrag selbst nicht abrufberechtigt sein. Stattdessen sollen das BMVg und die in dem Rahmenvertrag näher bezeichneten Stellen des BMVg und der Bundeswehr berechtigt sein, den Auftragnehmer auf Grundlage dieses Rahmenvertrags im Namen und auf Rechnung des Bundes mit der Erbringung der Vertragsleistungen zu beauftragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- BWI GmbH
- Anschrift
- Rudower Chaussee 13, 12489 Berlin
- Kontakt
- bwi.fp.publicprocurement@
bwi.de
Bei uns erfasst
- 1577 DBS für Sonder-HW Kat. 1-DB_EA-1106.11.2026
- 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 3-DB_EA-0903.11.2026 · 1 Angebot
- 2000282126 ANÜ Senior Service Manager (P9) Leipzig; Wilhelmshaven; München; Bonn, Mobil (40-80)01.11.2026 · 8 Angebote
- 2000282575 ANÜ Senior Project Manager (P9) Frankfurt a. Main, Bonn, Meckenheim, Köln, Nürnberg, München, Berlin, Leipzig, Rheinbach, Wilhemshaven, Hannover01.11.2026 · 8 Angebote
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Alle 8 offenen Ausschreibungen von BWI GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- E. Michaelis & Co. (GmbH & Co.) KG2 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH2 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH2 Zuschläge
- OfficeXpress GmbH2 Zuschläge
- allpremio Handel GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 14.07.2025 auf 28.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 28.07.2025
- BekanntmachungFrist 14.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d57780e3-c716-4da0-9932-d039afc1481a.