1563-CM-Umzugsleistungen
BWI GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1563-CM-Umzugsleistungenveröffentlicht 02.11.2023erstmals 02.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,06 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Gestellung von Personal für den RettungsdienstStadt Moers · MoersFrist 30.11.2026
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 08.12.2026
- Rahmenvertag ANÜ Netzwerk/FirewallLandesbetrieb Information und Technik NRW · DüsseldorfFrist 30.11.2026
- REZ NRW 45ind JC AHA Kreis SoestBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,06 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigvergabeplattform.bwi.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (689 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatenüber vergabeplattform.bwi.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag für die Region West mit einem Wirtschaftsteilnehmern für Umzugsleistungen (Los 1) an diversen Standorten mit einem geschätzten Auftragswert i. H. v. 1.760.000,00 € netto und einer Obergrenze i. H. v. 2.640.000,00 € sowie einen Rahmenvertrag mit zwei Wirtschaftsteilnehmern, auf Basis eines Kaskadenprinzips, für Transportleistungen (Los 2) mit einem geschätzten Auftragswert i. H. v. 300.000,00 € netto und einer Obergrenze i. H. v. 450.000,00 € im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Umzugsleistungen Region West Die Leistung besteht aus der Umzugsleitung inkl. folgender Serviceleistungen: Gestellung von fachgerechten Kartonagen und Akten- bzw. Transportwagen, Abbau der ITArbeitsplatzkomponenten, Zerlegen von Möbel- und Schreibtischkombinationen, Ab-, Auf- und Umbau sowie Transport von Aktenregalen nach Planungsunterlagen, Fachgerechtes Verpacken von Akten in bedarfsgerechte Behältnisse, Auspacken von Akten und fachmännisches Einbringen in die Aktenregale bzw. sonstige Registraturen, Aufbau der Aktenregale in den Aktenhaltungen, Aufbau demontierter Möbel und Schreibtischkombinationen, Aufbau des IT-Arbeitsplatzes entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Konfiguration. | 24 Monate | 2.791.250 € |
| 2 | Transportleistungen Region West Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Transportleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, als auch zwischen den Wohn- und Arbeitsstätten der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Region West (Schwerpunkt NRW) zu vergeben. | 24 Monate | 272.696 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18846d09e23-6bf50e32566e98cb
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrag … ganz lesenkürzer
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 05.01.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Umzugsleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, sowie standortübergreifend, als auch zu Liegenschaften (Kasernen) seines Endkunden Bundeswehr im Raum Bonn, Köln, Meckenheim, Rheinbach, Hilden und Koblenz zu vergeben. Auf Ve … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Umzugsleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, sowie standortübergreifend, als auch zu Liegenschaften (Kasernen) seines Endkunden Bundeswehr im Raum Bonn, Köln, Meckenheim, Rheinbach, Hilden und Koblenz zu vergeben. Auf Veranlassung des Auftraggebers sind innerhalb des vorgenannten Raums durch den Auftragnehmer auch Umzugsleistungen an den Privatadressen der Mitarbeiter des Auftraggebers vorzunehmen. Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist. Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert als Anlage 2a, 2b usw.). Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung auf Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B. 8a, 8b, etc.) vorlegen.- Hinweis
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils ak … ganz lesenkürzer
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist. Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert als Anlage 2a, 2b usw.). Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung auf Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B. 8a, 8b, etc.) vorlegen.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18846d09e23-6bf50e32566e98cb
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrag … ganz lesenkürzer
Der Rahmenvertrag wird zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrages - für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (Optionszeitraum). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 05.01.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Transportleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, als auch zwischen den Wohn- und Arbeitsstätten der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Region West (Schwerpunkt NRW) zu vergeben. Ar-beitsstätten können sich dabei auch in … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Transportleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, als auch zwischen den Wohn- und Arbeitsstätten der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Region West (Schwerpunkt NRW) zu vergeben. Ar-beitsstätten können sich dabei auch in Liegenschaften (Kasernen) seines Endkunden Bun-deswehr befinden. Die Region West besteht aus den Standorten Bonn-Auermühle PLZ 53117, Meckenheim PLZ 53340, Rheinbach PLZ 53359, Bonn Max-Habermann-Straße 1 PLZ 53123, Euskirchen PLZ 53879, Mechernich PLZ 53894, sowie den aktuellen und zukünftigen Standorten, die fol-genden Postleitzahlen zuzuordnen sind: 40, 41, 42, 44, 45, 46, 47, 52, 53, 54, 56, 57, 58. Die Wohnorte der Mitarbeiter des Unternehmens liegen im gesamten PLZ-Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und den Grenzbereichen der angrenzenden Bundesländer. Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist. Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert als Anlage 2a, 2b usw.). Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung auf Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B. 8a, 8b, etc.) vorlegen. Die Beauftragung der Einzelabrufe in dem Los 2 erfolgt nach dem Kaskadenprinzip. Dazu wird der Auftraggeber ein Ranking gemäß der Gesamtergebnisse der bis zu zwei bezuschlagten Angebote festlegen. Der Bieter, dessen bezuschlagtes Angebot den niedrigsten Angebotspreis hat, erhält im Ranking den ersten Platz. Der Bieter, dessen bezuschlagtes Angebot den zweitniedrigsten Angebotspreis hat, erhält den zweiten Platz. Der Vertragspartner, welcher in dieser Rangfolge vor den anderen Vertragspartner steht, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die jeweilige Leistung zu erbringen. Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten Auftragnehmer gestellt. Dieses Vorgehen betrifft ausschließlich das Los 2!- Hinweis
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils ak … ganz lesenkürzer
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist. Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert als Anlage 2a, 2b usw.). Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung auf Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B. 8a, 8b, etc.) vorlegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- BWI GmbH
- Anschrift
- Karl-Legien-Str. 192, 53117 Bonn
- Website
- bwi.de
- Kontakt
- bwi.fp.publicprocurement@
bwi.de
Bei uns erfasst
- 1577 DBS für Sonder-HW Kat. 1-DB_EA-1106.11.2026
- 1413 -JR- Mobilfunkendgeräte DBS Kat. 3-DB_EA-0903.11.2026 · 1 Angebot
- 2000282126 ANÜ Senior Service Manager (P9) Leipzig; Wilhelmshaven; München; Bonn, Mobil (40-80)01.11.2026 · 8 Angebote
- 2000282575 ANÜ Senior Project Manager (P9) Frankfurt a. Main, Bonn, Meckenheim, Köln, Nürnberg, München, Berlin, Leipzig, Rheinbach, Wilhemshaven, Hannover01.11.2026 · 8 Angebote
Mehr von BWI GmbH
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- 1702-DE-Displays inkl. ZubehörBWI GmbH · BonnFrist 10.11.2026
- 1842-CM-DruckerstraßenBWI GmbH · BonnFrist 30.11.2026
Alle 8 offenen Ausschreibungen von BWI GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Miettex Service Meeß GmbH8 Zuschläge
- Gottschalk Logistic Systems GmbH7 Zuschläge
- Grohmann Logistik GmbH5 Zuschläge
- Oehler GmbH4 Zuschläge
- Comitanda GmbH3 Zuschläge
- Frasch Umzüge3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 04.12.2023
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2023 auf 05.01.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Planungsdienstleistungen zur Liegenschaftszentralisierung des Bundesamtes für Sicherheit in BonnBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 09.11.2026
- Ordnungsbehördliche Bestattungen 01.02.2027-31.01.2028 + jährl. Verlängerung max. bis 31.01.2031Stadt Hagen - FB für Informationstechnologie und Zentrale DiensteFrist 01.12.2026
- Externer SchließdienstStadt RheineFrist 10.11.2026
- Wäscheversorgung für die Knappschafts-Klinik in Warmbad / OT WolkensteinKnappschaft Kliniken SolutionFrist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e1e95dc-c1bd-429f-84ba-ebc65fe2ce86.