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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau

1502_2023_ZVSA_001

Landratsamt Ostalbkreis · Aalen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 02.11.2023BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1067 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ostalbkreis.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.08.2024 – 16.07.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aalen73430, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Preis75 %
  • Vorschläge zur Optimierung und Sicherung des Bauablaufs für die Beton- und Stahlbetonarbeiten5 %
  • Vorschlägen zur kollaborativen Abwicklung des Teilprojekts "Rohbau"10 %
  • Vorschläge zur Umsetzung eines Nachhaltigkeitsmanagements5 %
  • Alternative Ausführungskonzepte in der technischen Ausführung der Rohbauarbeiten5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.07.2025
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Rohbauarbeiten. Das Landratsamt Ostalbkreis plant an der Wilhelm-Merz-Straße 20 in Aalen den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes. Der geplante Gebäudekomplex besteht aus zwei einzelnen Gebäuden mit 4- bzw. 5- Geschossen mit zusammenhängendem UG, die als Hybridbau errichtet werden und die über das Erdgeschoss mit einem 1-geschossigen Verbindungsbau verbunden sind. Das Sockel- und Untergeschoss sowie sämtliche Treppenhäuser sind komplett mineralisch ausgeführt. Die oberen Geschosse werden mit Holzbetonverbunddecken und teilweiser Holzbauweise ausgeführt. Das westlich geplante Gebäude 1 wird nicht unterkellert, das östlich geplante Gebäude 2 wird mit einem Untergeschoss umgesetzt. Beide Gebäude erhalten jeweils einen Innenhof sowie ein begrüntes Flachdach mit Photovoltaik-Anlage. Gebäudekennwerte / Bauordnungsrecht: Gebäudeklasse 5; Sonderbau Vollgeschosse 5 und 6 Vollgeschosse Grundstücksgröße ca. 15.172 m² Grundfläche Neubau ca. 2.435,20 m² Geschossfläche Neubau ca. 15.794 m² Höhenangaben: EG OKFF +- 0,00m = 432,50m NN Außenwandhöhe Gebäude: Gebäude 1 ca. 24,88 m = 457,38 mNN Gebäude 2 ca. 21,18m = 453,68 mNN oberste Geschossdecke ca. 19,65 m ü.OKG BRI: UG: 7.700 m³ EG: 13.400 m³ Gebäude 1; 1.-4- OG: 17.100 m³ Gebäude 2; 1.-5.OG: 26.700 m³ Bodenplatten WU-Beton: 2.900 m² Decken Beton: 6.750 m², davon 400m² in SB3 Decken Holz-Beton-Verbund: 6.400 m² Wände WU-Beton: 950 m² Wände Stb 4.850 m², davon 3.650m² beidseitig in SB 3 Stützen Beton-Fertigteile: 130 Stk. Stützen Beton Ortbeton SB3: 260 Stk. Stützen Holz Sichtqualität: 600 Stk. Attika Beton-Fertigteile: 500 lfm (h bis 1,5 m) Unterzüge Beton-Fertigteile: 2.340 lfm (h bis 0,6 m) Unterzüge Ortbeton: 1.400 lfm (h bis 1,5m), davon 1.200 lfm in SB 3 Bewehrungsstahl 800 t

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 75Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im angebotenen Brutto-Gesamtvergütung folgendermaßen: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtvergütung erhält 75 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtvergütung, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtvergütungssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtvergütung, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Qualität
Vorschläge zur Optimierung und Sicherung des Bauablaufs für die Beton- und StahlbetonarbeitenGewichtung (Punkte, genau) 5Auf der Basis des bisherigen Terminplans des AG soll Gegenstand eines Konzepts zur Optimierung und Sicherung des Bauablaufs für die Beton- und Stahlbetonarbeiten zweierlei sein: a) Optimierung des Bauablaufs Der Auftraggeber kann sich zum einen Lösungen zur Optimierung des Bauablaufs vorstellen, soweit die zwingenden Vorgaben entsprechend den Planlieferterminen wie oben beschrieben berücksichtigt sind. Es ist also die Aufgabe der Bieter, Lösungen für den Bauablauf und die Bauabfolge zu erarbeiten, die ihre eigenen betrieblichen Möglichkeiten im Sinne des Projekts zur Optimierung des Bauablaufs nutzen. Mit den optimierten Bauabläufen sollen auch die damit zusammen-hängenden Aufstellung der Nachteile und Risiken dargestellt werden und die Planung des Bieters, wie er mit diesen umgeht. Der Bieter muss einen entsprechenden Bauzeitenplan mit dem Angebot vorlegen (zum alternativ vorzulegenden Bauzeitenplan siehe oben). Zu dem Konzept gehört auch die Darstellung des Bieters, mit welchem Personalkonzept und Maschineneinsatz er dies umsetzen will. Zu diesem Zweck soll das Konzept ein Organigramm für das Projekt beinhalten, inklusive der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, und, da die Qualität der Ausführung maßgeblich von der beruflichen Qualifikation der mit der Ausführung beauftragten Personen abhängig sein wird, für die Ebenen Projektleitung, (Ober-)Bauleitung und Polier jeweils deren beruflicher Erfahrungen und der Ausbildung. 2. b) Sicherung des Bauablaufs Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Vorschläge zur Sicherung des Bauablaufes bei unvorhergesehenen Risiken und Störungen erarbeiten. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die Vertragsparteien mit Situationen konfrontiert werden, die für alle Beteiligten voll-kommen neu sind. Das können Pandemien (Corona-Virus), kriegerische Auseinandersetzungen oder Extremwetterlagen sein, ebenso aber im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder des Auftragnehmers liegende sonstige Störungen. Der Auftraggeber erwartet Vorschläge für ein effizientes Risikomanagement und eine nachhaltige Risikoverteilung für Störungen aus dem Verantwortungsbereich des späteren Auftragnehmers, des Auftraggebers oder aus keinem dieser Verantwortungsbereiche. Hierfür soll der Bieter, begrenzt durch die Ausschreibungsbedingungen, im Vorfeld eine neutrale Risikoidentifizierung vornehmen und sich mit der Frage nach der tatsächlichen Reduzierung auseinandersetzen (Ergebnis dieser Prüfung kann also auch sein, dass keine Reduzierung möglich ist). Der Bieter soll Vorschläge machen, die verbleibenden Risiken auf denjenigen Vertragspartner zu verteilen, der am ehesten fähig ist, diese Risiken zu beherrschen. Dabei kann ein solches "Havariekonzept" bspw. in einer Umstellung des geplanten Bauablaufs liegen oder im Abruf zur Verfügung stehender weiterer Ressourcen (zusätzliches Personal, zusätzliches Gerät, Lieferkettenmanagement etc.). Zudem erwartet der Auftraggeber Vorschläge dazu, wie durch Men-gen- und Massensteigerungen anfallende Störungen des Bauablaufs vermieden, jedenfalls aber vorhergesehen werden. Sofern der Bieter der Auffassung ist, dass er mit Risiken am besten umgehen kann, ist der Auftraggeber durch innovative Vertragsgestaltungen bereit, eine anteilige Teilhabe an finanziellen Gewinnen und Einbußen zu vereinbaren, abhängig von der Performance als Team (Painshare/Gainshare). Vorschläge hierfür kann der Bieter machen. Der Auftraggeber erwartet ein Konzept, bei dem Vorschläge für die Sicherung des Bauablaufs nachvollziehbar dargestellt werden. Das Konzept soll ferner erklären, wie im "Havariefall" dem Auftraggeber möglichst umfassend die zeitlichen und finanziellen Konsequenzen als Entscheidungsgrundlage dargestellt werden.
Qualität
Vorschlägen zur kollaborativen Abwicklung des Teilprojekts "Rohbau"Gewichtung (Punkte, genau) 10Der Auftraggeber erwartet dabei insbesondere Konzepte zu folgen-den Aspekten: a) Zusammenarbeit im Projekt Die Zusammenarbeit im Projekt, ohne dass dies einseitig zu Lasten einer der Vertragsparteien geht, erfordert gemeinschaftlichen Lösungsentwicklungen, gemeinsame Ablaufplanung im Team, in dem das Wissen aller während der Ausführungszeit Beteiligten systematisch eingebracht wird, Transparenz und Verständnis für notwendige Arbeitsschritte geschaffen wird und aus Abhängigkeiten resultierende Konflikte frühzeitig aufgelöst werden können. Der Bieter soll ein Konzept zur Umsetzung dieses Prinzips "auf Augenhöhe" darstellen, d.h. wie er mit dem Bauherrn das Projekt und etwaige entstehende Herausforderungen vermeiden und lösen will und so eine möglichst effiziente, kooperative und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglicht. Dazu gehört beispielsweise auch eine Koordination der AG-seitigen Vorleistungen mit den nachfolgenden Leistungen des Bieters. Der Bauherr erwartet darüber hinaus eine Erläuterung zum methodischen Vorgehen des Bieters zur Umsetzung und detaillierten Vereinbarung zur Organisation der Baustelle. Je genauer die Ausführungen zu Kickoff, einer Phasenplanung, wöchentlichen Regelbesprechungen und täglichen Standings ist, desto besser wird das Konzept bewertet. b) Vorschläge zur Umsetzung eines Leistungsänderungsmanagements Regelmäßig kommt es bei der Durchführung von komplexen Bauprojekten zu einer Reihe von Nachträgen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen. Außerdem können Mengen- und Massenverschiebungen einen erheblichen Einfluss auf die Parameter "Zeit" und "Kosten" haben. Entstehen Verzögerungen im Umgang mit Leistungsänderungen oder Mengen-/Massenmehrungen können selbst zu Grunde liegen-de kleine Änderungen große Wirkungen verursachen bis dahin, dass das gesamte (Teil-)Projekt zum Erliegen kommen kann. Das BGB sieht sogar ausdrücklich vor, dass bis zu 30 Tagen über eine Nachtragsvereinbarung verhandelt werden muss, bevor der AG die Leistung einseitig anordnen kann. Solche Situationen sind zu vermeiden, sie führen schlussendlich zu negativen Auswirkungen auf Seiten der Vertragspartner und weiterer Beteiligten. Der Bieter soll daher Konzepte zur Umsetzung eines Leistungsänderungsmanagements entwickeln. In einem solchen Konzept soll zum Ausdruck kommen, wie mit der Anordnung technisch not-wendiger Änderungen aber auch sonstiger Änderungsvorschläge (des Auftraggebers oder des Auftragnehmers) sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in finanzieller Hinsicht umgegangen werden soll. Der Auftraggeber muss ein einseitiges Leistungsanordnungsrecht bis zur Grenze der Zumutbarkeit haben. Der Prozess zur Änderung einer Leistung muss so ausgestaltet sein, dass durch ihn ein negativer Einfluss auf den Bauablauf - z.B. durch die Verpflichtung, vor dem Anordnungsrecht des Auftraggebers Einvernehmen über die Änderung und ihre monetäre Folge anzustreben - ausgeschlossen ist. Der AG begrüßt innovative Vertragstechniken und -abfolgen. Der AN muss die grundsätzliche Pflicht haben, den AG vor Entstehung von Zusatzkosten auf solche textlich hinzuweisen und gleichzeitig dem AG eine möglichst genaue Kostenermittlung vorzulegen, sodass der AG innerhalb einer angemessenen Frist vor Entstehung der Kosten die Möglichkeit hat, das Entstehen der Kosten zu beeinflussen. Die Berechnung der Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen ist auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten mit an-gemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn zu ermitteln. Die Regelung von Abschlagszahlungen auf Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen muss das Interesse des AG angemessen berücksichtigen, dass Überzahlungen bzw. sich daraus ergebende Ausfälle des AN, insb. bei Zahlungsunfähigkeit des AN, vermieden werden. Ebenfalls soll der Vorschlag eine Lösung dafür anbieten, wie die Parteien mit ungelösten Meinungsverschiedenheiten umgehen. Je mehr die Vorschläge den gemeinsamen Projekte …
Qualität
Vorschläge zur Umsetzung eines NachhaltigkeitsmanagementsGewichtung (Punkte, genau) 5Der Auftraggeber erwartet von allen Projektbeteiligten einen verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit der Umwelt. Dass das Bauvorhaben darüber hinaus schon allein aufgrund seiner Größe und seiner Lage eine erhebliche Öffentlichkeitswirkung hat, kommt hinzu. Der Auftraggeber erwartet eine Auseinandersetzung damit, wie ein Nachhaltigkeitsmanagement professionell umgesetzt wird. Der Bieter soll Vorschläge dazu machen, mit welchen eingesetzten Mitteln (insbesondere Geräte und Materialien) Emissionen aus dem laufenden Betrieb über die Anforderungen an die Genehmigung hinaus so gering wie möglich gehalten werden, also in Bezug auf Lärm/Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterung, Licht oder sonstige Verschmutzungen. Zur möglichst umfassenden Reduzierung negativer Umwelteinflüsse können auch ein besonderes Lieferkettenmanagement und eine besondere Lieferanten-Logistik gehören. Die Bieter sollen ungeachtet des Konzepts unter lfd. Nr. 1 Vorschläge für ein Lieferkettenmanagement und Lieferanten-Logistik entwickeln und darstellen, das möglichst umweltschonend ist. Im Rahmen der Vorschläge des Nachhaltigkeitsmanagements soll der Bieter auch Vorschläge machen, inwieweit einzelne Baustoffe nachhaltig eingesetzt werden können. Die derzeitige Planung sieht eine Ausführung aller Stahlbetonbauteile mit Normalbeton vor. Zur CO2-Minderung könnte Recycling-Beton eingesetzt werden. Hierzu hat der Bieter den potenziellen Anteil an Recycling-Beton in Prozent anzugeben sowie etwaige Mehr-/Minderkosten durch die Verwendung von Recycling-Beton. Die Kosten fließen bei diesem Kriterium nicht in die Wertung ein. Je überzeugender die Vorschläge die Grundsätze des nachhaltigen Bauens (nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen) umsetzen, desto besser erfolgt die Bewertung.
Qualität
Alternative Ausführungskonzepte in der technischen Ausführung der RohbauarbeitenGewichtung (Punkte, genau) 5Der Vorschlag des Auftraggebers enthält mit der Leistungsbeschreibung eine eindeutige Beschreibung der auszuführenden Leistung, so dass alle Bieter die Leistungen gleich verstehen und ihre Preise sicher kalkulieren können. Hierfür bedient sich der Auftraggeber eines Leistungsverzeichnisses. Um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, erwartet der Auftraggeber alternative Ausführungskonzepte. Die im Vergleich zum Vorschlag des Auftraggebers geplante Lösung kann nach technischer und funktionaler Betrachtung der Bieter zu einer Optimierung in technischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht führen. Das betrifft: - Die derzeitige Planung sieht eine Ausführung der Wände in Ort-betonbauweise vor. Für Wände, die als Scheibentragwerke fungieren, ist dies auch zwingend erforderlich. Wände, die keine Scheibentragwirkung haben, können alternativ ausgeführt wer-den. Der Auftraggeber erwartet alternative Ausführungskonzepte, bei denen der Bieter seinen technischen Vorschlag beschreibt und dabei die Vor- und Nachteile darstellt. Ebenfalls darzustellen sind im Vergleich zur Leistungsbeschreibung die Kosten sowie die bau-zeitlichen Folgen. Ausführungskonzepte werden umso besser bewertet, je mehr - ausgehend von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers - die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderu … ganz lesenDie Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des bereitgestellten Formularsatzes) einreichen: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. 3) Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach - der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kriterium
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates … ganz lesen1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu-gelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Rohbauarbeiten). 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Kriterium
Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Kriterium
Angaben über abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Referenzen), wobei mit der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2019 begonnen worden sein darf. Für den Beginn der Leistungserbringung ist der tatsächliche Baubeginn maßgeblich. Die Referenz muss bis zur A … ganz lesenAngaben über abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Referenzen), wobei mit der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2019 begonnen worden sein darf. Für den Beginn der Leistungserbringung ist der tatsächliche Baubeginn maßgeblich. Die Referenz muss bis zur Abgabefrist des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein, wobei als Abschluss der Leistungen in diesem Sinne die Abnahme der Leistungen maßgeblich ist. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer; - kurze Beschreibung des Projekts; - Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen; - Angaben zum Volumen der beauftragten Beton- und Stahlbetonarbeiten; - Angaben zur Ausführungsart (Stahlbetonskelettbauweise, Holz-Hybridbauweise oder andere) und zum Bruttorauminhalt; - Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende) und zum Zeitpunkt der Abnahme; Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden Beton- und Stahlbetonarbeiten. 4) Angaben oder Organigramme über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssysteme, die dem Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. 5) Angaben oder Organigramme der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Ausführung anwenden kann. Geforderte Mindeststandards: 1) Mindestens 3 Referenzen über jeweils beauftragte Beton- und Stahlbetonarbeiten im Hochbau, bei denen jeweils die Beton- und Stahlbetonarbeiten ein Volumen von brutto 2,0 Mio. EUR ausgemacht haben. 2) Mindestens eine Referenz über Beton- und Stahlbetonarbeiten für Bauvorhaben in Stahlbetonskelettbau mit über 35.000 m³ Bruttorauminhalt (BRI). 3) Mindestens eine Referenz über Rohbauarbeiten in Holz-Hybridbauweise. Dieselbe Referenz kann mehrere Mindeststandards Ziff. 1) bis 3) erfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
16.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
entfällt. Es sind keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. oben) 2) Mindestens 3 Referenzen über jeweils beauftragte Beton- und Stahlbetonarbeiten im Hochbau, bei denen jeweils die Beton- und Stahlbetonarbeiten ein Volumen von brutto 2,0 Mio. EUR ausgemacht haben. 3) Mindesten … ganz lesenLeistung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. oben) 2) Mindestens 3 Referenzen über jeweils beauftragte Beton- und Stahlbetonarbeiten im Hochbau, bei denen jeweils die Beton- und Stahlbetonarbeiten ein Volumen von brutto 2,0 Mio. EUR ausgemacht haben. 3) Mindestens eine Referenz über Beton- und Stahlbetonarbeiten für Bauvorhaben in Stahlbetonskelettbau mit über 35.000 m³ Bruttorauminhalt (BRI). 4) Mindestens eine Referenz über Rohbauarbeiten in Holz-Hybridbauweise.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6T26

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

594vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
373.062 €Zuschlagswert im Median
145.222 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 362 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67505cee-0b5b-4fee-b3f5-4b732505775d.