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14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 14-AR-25-321veröffentlicht 08.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Schleswig-Holstein (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Preiskriterium80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 60 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Nach dem Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Bevern ist die (Ersatz-)Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges notwendig. Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Die Leistung wird in 2 Teillose unterteilt. Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschreibung des Loses

Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwililige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Hiermit soll der anbietende Markt soweit wie möglich offengehalten werden (Einschränkungen verringert werden) und eventuelle preisliche Vorteile möglich bleiben. Zeitliche Vorteile scheinen in dem Verfahren möglich. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Fahrzeuges und der Beladung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und nach Festsetzungen des Fördermittelgebers (Kreis Pinneberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband). Gemeindliche Besonderheiten werden im Vorfeld abgestimmt und rechtskonform in das anliegende LV eingearbeitet. Ebenso werden die Beilegungen von Ausrüstungsgegenständen abgestimmt und für die Ausschreibung des LOS 2 vorgelegt. Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. ___________________________________________ Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. ___________________________________________ Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) oder Excel-Datei (xlsx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.

Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. ___________________________________________ Diese Ausschreibung beinhaltet (auch) ausdrückliche Produktvorgaben, da hierfür sachliche Gründe dies ausnahmsweise rechtfertigen und erfordern. Entsprechend müssen bei allen entsprechend gekennzeichneten Positionen die dort ausdrücklich vorgegebenen Produkte -alternativlos- angeboten werden. Erfolgt dies dort nicht, nicht vollständig oder letztlich nicht zweifelsfrei, werden derartige Angebote als solche behandelt, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten und damit auszuschließen sind. Diese Positionen zeichnen sich dabei insbesondere dadurch aus, dass in diesen ausdrückliche Produktbezeichnungen enthalten sind, keine direkte Möglichkeit beinhalten, dort ein abweichendes Produkt einzutragen und auch keinen textlichen oder sonstigen Zusatz enthalten, der das Angebot auch eines gleichwertigen Alternativproduktes ermöglichen/eröffnen würde. Sofern dennoch Unklarheiten darüber bestehen sollten, ob eine bestimmte Position eine ausdrückliche Produktvorgabe beinhaltet oder nicht, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit entsprechende Bieterfragen während der Angebotsphase an den öff. Auftraggeber zu stellen. ___________________________________________ Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden, sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. ___________________________________________ Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. ___________________________________________ Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.

Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Lieferzeit
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 80Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag kann um 6 Monate verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Magirus GmbH, Ulm1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (209 Lose mit Angabe)
446.500 €Zuschlagswert im Median
296.400 € – 589.558 €mittlere Hälfte, 109 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d3d457d-216d-4247-aa05-0d76bfe24bb8.