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vergebenEU-weitLieferleistungen

12-PBG-25-227; Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 für FF Pinneberg

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 12-PBG-25-227veröffentlicht 09.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 334 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualitätskriterium45 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Preiskriterium35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gem. § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Im Rahmen dieser Sicherstellung beabsichtigt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Pinneberg die Herstellung und Lieferung eines Hilefeleitungs- Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) einzukaufen. Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein HLF 10, das sowohl für Brandbekämpfung als auch für technische Hilfeleistungen ausgerüstet ist. Es ist eine Weiterentwicklung des LF 10 und verfügt über zusätzliche Ausrüstung für die technische Hilfeleistung, wie z.B. hydraulisches Rettungsgerät. Die Besatzung eines HLF 10 besteht in der Regel aus neun Feuerwehrleuten. Die Leistung wird in 3 Teillosen unterteilt.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1-Fertigung und Lieferung eines Basisfahrzeug

Anzubieten ist ein handelsübliches bzw. serienmäßiges Frontlenkerfahrgestell (Linkslenker) der zur Zeit neuesten Modellreihe geeignet für den Ausbau eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug gem. DIN 14530-26 Teil 3. Kraftfahrzeuggewichtsklasse M nach DIN 1846 mit 6- fach Bereifung. Zulässiges Gesamtgewicht 16.000 kg. darf nicht überschritten werden. Kraftfahrzeug- Kategorie 2: geländefähig nach DIN EN 1846-2. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der technischen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

––
2
Los 2-Fertigung und Lieferung eines Kofferaufbaus

Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter die Konformität der angebotenen Produkte mit den für den Auftraggeber (Käufer) geltenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallver-hütungsvorschriften sowie den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der techni-schen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

––
3
Los 3-Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung

Da ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug enorm viele Werkzeuge mitführt, ist ein durchdachtes Verlastungskonzept unerlässlich. Die Ausrüstungsgegenstände müssen logisch gruppiert sein, damit sie auch von weniger erfahrenen Kameraden in der Hektik des Einsatzes auf Anhieb gefunden werden. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistung in ihren wesentlichen Merkmalen, z.B. durch Abmessungen, technische Daten. Der Wettbewerb wird ggf. eingeengt, ist aber nicht ausgeschlos-sen. Produktvorgaben sind aus Gründen der Kompatibilität mit der Bestandstechnik der Feuerwehr Pinne-berg erforderlich (§ 31 Abs.6 VgV). Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Typenangaben hinsicht-lich der feuerwehrtechnischen Ausstattung sowie bei der Funkausstattung, begründen sich in der techni-schen Kompatibilität bereits vorhandener Geräte bei der Feuerwehr Pinneberg. Gleichwertige Produkte werden zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch entsprechende schriftliche Produktinformation nachzu-weisen. Die Nachweise müssen belegen, dass die Produkte auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist (z.B. Zertifikate, Prüfsiegel o.ä.). Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklär-ten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 45Technischer Wert
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Frist für Lieferzeit
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Entfernung Fachwerkstatt
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Mängelgewährleistungsansprüche
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Ersatzteillieferungsverfügbarkeit
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Fertigstellungzeiraum Los 1: 52 WO nach Auftragserteilugn; Verlängerungsoption: Los 1: 1x sechs Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Fertigstellungszeitraum Los 3: 26 WO nach Auftragserteilung Verlängerungsoption: Los 3: 1x drei Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Volvo Group Trucks Vertrieb GmbH, Hemmingstedt2
2Albert Ziegler GmbH, Giengen an der Brenz1
3Albert Ziegler GmbH, Giengen an der Brenz2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

216vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
446.500 €Zuschlagswert im Median
296.400 € – 589.558 €mittlere Hälfte, 109 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2930a2b3-3d86-4ac3-b251-690081dea65c.