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vergebenEU-weitIT und Software

12-PBG-25-102; Sukzessiv-Liefervertrag Notebooks und PCs

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 12-PBG-25-102veröffentlicht 22.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Schleswig-Holstein (11 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.

Beschreibung des Loses

Die vorhandenen Endgeräte der Stadtverwaltung und des kommunalen Servicebetriebs Pinneberg (KSP) erreichen ihr End-Of-Life (EOL) und Supportende im Oktober 2025 (Supportende Windows 10). Um einen weiteren und sicheren Arbeitsbetrieb im Rathaus zu gewährleisten, müssen die bisherigen Endgeräte durch neue Geräte ersetzt werden. Mit der Beschaffung von neuen Endgeräten soll auch die praktische Homeoffice-Möglichkeit berücksichtigt werden. Neben den PCs für "stationäre Arbeitsplätze" sollen die übrigen Arbeitsplätze durch Notebooks ausgestattet werden. Das Notebook soll über "USB Typ C" an eine Dockingstation angeschlossen werden, sodass das Bild des Notebook-Monitors auf zwei externe Monitore des Arbeitsplatzes gleichzeitig übertragen wird. Zudem muss die Dockingstation das angeschlossene Notebook laden/mit Strom versorgen können. Weiteren Angaben über Spezifikation der Hardware, etc. findet sich in dem Leistungsverzeichnis. Ein auf das zu liefernde Gerät (PCs und Notebboks) angepasstes Image wird von der Stadt Pinneberg mit Abruf der Geräte zur Verfügung gestellt (per USB-Drive). Der Auftragnehmer installiert das zur Verfügung gestellte Image. Die Installation hat vor Auslieferung der Endgeräte zu erfolgen. Aufgrund des oben erwähnten Supportendes, sollen die Endgeräte möglichst schnell in Einsatz kommen. Das heißt, dass die Geräte möglichst schnell verfügbar bzw. lieferbar sein sollen und das Rollout der Geräte schnell erfolgen können soll. Mit Auftragserteilung plant die Stadt Pinneberg einen Abruf von insgesamt ca. 100 Endgeräten (Notebooks und PCs). Weitere Abrufe erfolgen in gleicher Größenordnung im Zeitraum von einem Monat bis vier Monaten des letzten Abrufs.

Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.

Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Verfügbarkeit und Lieferzeit
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag beginnt unmittelbar mit Vertragsschließung. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Lediglich die Dienstleistung für den Service und Support der Hardware kann um 24 Monate verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH, Nürnberg5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (68 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3fbde2e-ea16-4636-b916-2b00f8879ecb.