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10-25-25-226; Sanierung von Brückenbauwerken im Kreis Pinneberg – beratende Ingenieurleistungen (RV)

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 10-25-25-226veröffentlicht 16.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 229 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Aufstellung eines Honorarangebotes für beratende Ingenieurleistungen zur Ist-Zustandserfassung sowie bauwerksdiagnostische Untersuchungen inkl. Laborleistungen als auch der Schadensbewertung der Brückenbauwerke im Kreis Pinneberg, sowie das Leistungsbild für Planungsleistungen (Grundleistungen) der „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ und „Fachplanung Tragwerksplanung“ der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI in der gültigen Fassung. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des FD 25 des Kreises Pinneberg. Dieser wird Vertragspartner. Das Leistungsverzeichnis, Teil 1-Vergabeunterlagen_Verfahrensbedingungen und Teil 2-Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- wurden vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.

Beschreibung des Loses

Die Ingenieurleistungen gelten für alle Infrastrukturbauwerke des Kreises Pinneberg im Zuständigkeitsbereich des Team Tiefbau. Pro Jahr sollen vom AN 3 Bauwerke bearbeitet werden. Die Gesamtvertragsdauer beträgt 4 Jahre. Der Vertrag läuft maximal über 12 Brückenbauwerke verteilt auf 4 Jahre: Ein Anspruch auf Zuteilung von Aufträgen kann nicht geltend gemacht werden. Für die angegebenen Preise ist eine vertragliche Bindung von mindestens 1 Jahr durch den AN zu gewährleisten. Sollten Preissteigerungen (in Abhängigkeit höherer Gewalt oder besondere wirtschaftliche Ereignisse) notwendig werden, die der AN nicht zu vertreten hat, müssen diese vorher beim AG angemeldet und nachvollziehbar (über einschlägige Preisberechnungsgrundlagen) dargelegt werden. Zwischen den Vertragsparteien hat eine einvernehmliche Anerkennung der Kostensteigerung zu erfolgen. Die fachliche Qualifikation und die technische Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Nachweise mit Abgabe des Angebotes zu übergeben. Weiterhin wird nach Ablauf der Angebotsphase noch innerhalb unmittelbar anschließenden Bewertungsphase eine Vorstellung der Arbeitsweise in Form einer max. einstündigen Präsentation verlangt. In dem Zusammenhang sind auch die genannten Inhalte und Nachweise der fachlichen und technischen Qualifikation zu erläutern und Rück- sowie Nachfragen zum Angebot und dessen Erläuterung zu beantworten. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen mit besonderer Fachkunde (Bauwerksprüfung DIN 1076, Mikroskopische Baustoffuntersuchungen, Bewertungen zur Betondauerhaftigkeit, Leistungsbild der Instandsetzungskonzeption) sind durch den jew. AN bzw. einen Teil einer Bietergemeinschaft zu leisten. Sofern nur Teile einer Bietergemeinschaft über eine wie vorstehende benannte besondere Fachkunde verfügen und entsprechende (Teil-)Leistungen erbringen werden, sind diese dem AG verbindlich zu benennen und darzulegen. Die fachliche Qualifikation und Ausstattung muss durch den jew. AN bzw. Teile einer Bietergemeinschaft im Zuge der Angebotsabgabe nachgewiesen werden. Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft bzw. in vorstehendem Zusammenhang benannter, einzelner Personen/Spezialisten bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG

Zuschlagskriterien (siehe "Teil 01_Vergabeunterlagen_Verfahrensbedingungen"): . Preis/Honorar: 70 Punkte - Fachliche Qualifikation: 15 Punkte - Technische Leistungsfähigkeit: 15 Punkte

Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.

Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung12 von 12 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von 2 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Refe-renz gilt als „vergleichbar“ wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder diesen zumindest so weit ähneln , dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Fachkunde und Leistungsfähigkei … ganz lesenNachweis von 2 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Refe-renz gilt als „vergleichbar“ wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder diesen zumindest so weit ähneln , dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters ermöglicht wird, mit der Planungsleistung wurde nach dem 01.01.2022, begonnen, Baukosten ≥ EUR 200.000 und Planung einer Bruckensanierung (Objekt- und Tragwerksplanung) a. Die erbrachten Planungsleistungen umfassten mindestens die LPH 1-3 gem. Teil 3, §§ 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke fur eine Bruckensanierung. b. Die erbrachten Planungsleistungen umfassten mindestens die LPH 1-3 gem. Teil 4, §§ 49 ff. Fachplanung Tragwerksplanung fur eine Bruckensanierung
Eintragung in das Handelsregister
Sofern zutreffend, Nachweis beifügen
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
oder vergleichbarer Nachweis
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre mittels Formblatt 15
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindesthöhe: 3,0 Mio € für Personenschäden,1,0 Mio. € für sonstige Schäden
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz/Liquidation mittels Formblatt 15, sofern zutreffend rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Be … ganz lesen- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz/Liquidation mittels Formblatt 15, sofern zutreffend rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. - Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- SIVV-Schein Inhaber (Zertifikat fur Betoninstandsetzung) - Zertifizierten Sachkundiger Planer fur Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen gemaß Ausbildungs-, Prufungs- und Weiterbildungsordnung des Ausbildungsbeirats beim Deutschen Institut fur Prufung und Uberwachung e. V. (ABB-SKP) mit Anga … ganz lesen- SIVV-Schein Inhaber (Zertifikat fur Betoninstandsetzung) - Zertifizierten Sachkundiger Planer fur Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen gemaß Ausbildungs-, Prufungs- und Weiterbildungsordnung des Ausbildungsbeirats beim Deutschen Institut fur Prufung und Uberwachung e. V. (ABB-SKP) mit Angabe der SKP-Nr. - Zertifikat als Bauwerksprufingenieur nach DIN 1076 - Zertifikat uber Teilnahme an Schulungen zum Umgang mit zerstorungsfreien Prufgeraten
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
mindestens 1 Referenzprojekt zu BIM-basierten Planungsprozessen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Darstellung des Projektteams mit den jeweiligen Kernkompetenzen - Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfahigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren anzugeben
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welches Equipment das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: 6 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
23.03.2026, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertraggrundlagen sind dem Dokument "Teil 02_Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB-" zu entnehmen. Für die Fälligkeit des Honorars und Abschlagszahlungen werden ergänzend die Regelungen der HOAI und über dessen Verweisungen die bezuggenommenen Regelungen des BGB vereinbart. Nur soweit dort keine weitergehenden Regelungen enthalten sind, gelten insoweit nachrangig die diesbezüglichen Regelungen der VOL/B.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der … ganz lesenBieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.03.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4435495-e658-4f32-bb86-fd90ff2ce6c5.