10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 10-14-25-095veröffentlicht 18.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 42 Tage
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
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- Robuste, mobile Endgeräte 2027Dataport AöR · AltenholzFrist 01.12.2026
- Apple Devices 2027Dataport AöR · AltenholzFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT und Software in Schleswig-Holstein (11 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 42 Tagebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Elmshorn25337, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Qualitätskriterium15 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium15 %
- Qualitätskriterium15 %
- Preiskriterium45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit hoher Automatisierung.
Beschreibung des Loses
Der Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die Bürgerbeteiligung und Teilnahmemöglichkeit für externe Personen über eine Digitalisierungsinitiative gestärkt werden. Der Kreis Pinneberg baut hierfür einen komplett neuen Kreistagssaal, der den Anforderungen an eine moderne und Bürger-Beteiligung vollumfänglich erfüllt. Der neue Kreistagssaal soll sowohl mit aktueller Konferenz und Abstimmungstechnik als auch mit Präsentations und Steamingtechnik ausgestattet werden. Der Kreis Pinneberg strebt hierbei eine möglichst hohe Automatisierung an, sodass die entsprechende Technik ohne zusätzliches Personal betrieben werden kann. Zusätzlich soll der technische Betrieb durch Service und Wartungsverträge gewährleistet werden.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Der Kreis Pinneberg empfiehlt jedem Ausschreibungsteilnehmer eine Vor-Ort Begehung durchzuführen. Bitte beachten Sie, bei Verzicht auf die Ortsbesichtigung, dass Nachforderungen die aus der Unkenntnis der Ortsgegebenheiten resultieren, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bieterfragen werden während der Ort-Besichtigung nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über das eVergabe-Portal an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist darauf zu achten, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot. Dies schließt die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen gem. Angebotsaufforderung mit ein. Weitere Hauptangebote so müssen als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat jedes Hauptangebot eindeutig zu beschriften, z.B. mit „Hauptangebot 1“, „Hauptangebot 2“. Hauptangebote müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die maximale Anzahl von 3 Hauptangeboten darf nicht überschritten werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters und Stellvertreters
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Qualitäts- und Servicemanagement
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Ausführungsfristen
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 45Preis
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Eintragung im Beruf- oder Handelsregister - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Eintragung im Beruf- oder Handelsregister - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als „vergleichbar“ wenn diese in Art und Umfang vergleichbar ist mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Die im Dokument "15_Eigenerklärung zur Eignung" erwähnten 5 Jahre greifen in diesen Verfahren nicht. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 42 Tage
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann für die Positionen 17.1 und 17.2, die im LV für 24 Monate nachgefragt werden und erst im Anschluss, als unterschiedliche „Optionen“, auch für 48 und 60 Monate zusätzlich nachgefragt werden und nur dann mit entsprechend „längeren Fristen“ beauftragt werden, wenn das … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann für die Positionen 17.1 und 17.2, die im LV für 24 Monate nachgefragt werden und erst im Anschluss, als unterschiedliche „Optionen“, auch für 48 und 60 Monate zusätzlich nachgefragt werden und nur dann mit entsprechend „längeren Fristen“ beauftragt werden, wenn das Zuschlagsangebot bis dahin „preiswert“ genug ausgefallen ist und daher „Verlängerungszeiten“ doch noch finanziell darstellbar erscheinen verlängert werden. Der Auftrag kann zwischen 24 - 60 Monate „verlängert“ werden. Dies ist also lediglich bei der weiteren Bearbeitung der „Verlängerungsoption“ bzw. „Alternativposition“ zu verstehen und nicht tatsächlich als echte "Auftragsverlängerung“ auf die "Erstlieferung" innerhalb der 49. KW 2025 bis 2. KW 2026.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.10.2025, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu … ganz lesenkürzer
Leistung: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 15.000 € ohne USt. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der … ganz lesenkürzer
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
kreis-pinneberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Schleswig-Holstein (11 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- K.U.M. Umwelt- und Meerestechnik Kiel GmbH2 Zuschläge
- Mediasystem GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- diverse AV-GeräteUniversität PotsdamFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe.