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vergebenEU-weitIT und Software

10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 10-14-25-095veröffentlicht 18.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 377 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Schleswig-Holstein (11 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Tagebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Preiskriterium45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit hoher Automatisierung.

Beschreibung des Loses

Der Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die Bürgerbeteiligung und Teilnahmemöglichkeit für externe Personen über eine Digitalisierungsinitiative gestärkt werden. Der Kreis Pinneberg baut hierfür einen komplett neuen Kreistagssaal, der den Anforderungen an eine moderne und Bürger-Beteiligung vollumfänglich erfüllt. Der neue Kreistagssaal soll sowohl mit aktueller Konferenz und Abstimmungstechnik als auch mit Präsentations und Steamingtechnik ausgestattet werden. Der Kreis Pinneberg strebt hierbei eine möglichst hohe Automatisierung an, sodass die entsprechende Technik ohne zusätzliches Personal betrieben werden kann. Zusätzlich soll der technische Betrieb durch Service und Wartungsverträge gewährleistet werden.

Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.

Der Kreis Pinneberg empfiehlt jedem Ausschreibungsteilnehmer eine Vor-Ort Begehung durchzuführen. Bitte beachten Sie, bei Verzicht auf die Ortsbesichtigung, dass Nachforderungen die aus der Unkenntnis der Ortsgegebenheiten resultieren, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bieterfragen werden während der Ort-Besichtigung nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über das eVergabe-Portal an die Zentrale Vergabestelle zu richten.

Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist darauf zu achten, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot. Dies schließt die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen gem. Angebotsaufforderung mit ein. Weitere Hauptangebote so müssen als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat jedes Hauptangebot eindeutig zu beschriften, z.B. mit „Hauptangebot 1“, „Hauptangebot 2“. Hauptangebote müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die maximale Anzahl von 3 Hauptangeboten darf nicht überschritten werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters und Stellvertreters
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Qualitäts- und Servicemanagement
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Ausführungsfristen
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 45Preis

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Eintragung im Beruf- oder Handelsregister - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, … ganz lesenFolgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Eintragung im Beruf- oder Handelsregister - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als „vergleichbar“ wenn diese in Art und Umfang vergleichbar ist mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Die im Dokument "15_Eigenerklärung zur Eignung" erwähnten 5 Jahre greifen in diesen Verfahren nicht. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
42 Tage
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann für die Positionen 17.1 und 17.2, die im LV für 24 Monate nachgefragt werden und erst im Anschluss, als unterschiedliche „Optionen“, auch für 48 und 60 Monate zusätzlich nachgefragt werden und nur dann mit entsprechend „längeren Fristen“ beauftragt werden, wenn das … ganz lesenbis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann für die Positionen 17.1 und 17.2, die im LV für 24 Monate nachgefragt werden und erst im Anschluss, als unterschiedliche „Optionen“, auch für 48 und 60 Monate zusätzlich nachgefragt werden und nur dann mit entsprechend „längeren Fristen“ beauftragt werden, wenn das Zuschlagsangebot bis dahin „preiswert“ genug ausgefallen ist und daher „Verlängerungszeiten“ doch noch finanziell darstellbar erscheinen verlängert werden. Der Auftrag kann zwischen 24 - 60 Monate „verlängert“ werden. Dies ist also lediglich bei der weiteren Bearbeitung der „Verlängerungsoption“ bzw. „Alternativposition“ zu verstehen und nicht tatsächlich als echte "Auftragsverlängerung“ auf die "Erstlieferung" innerhalb der 49. KW 2025 bis 2. KW 2026.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
27.10.2025, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu … ganz lesenLeistung: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 15.000 € ohne USt. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der … ganz lesenBieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1276b26-29e1-476e-924b-03f8e3c5affe.