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10-14-25-076; Kreis Pinneberg - Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel gem. DGUV

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 10-14-25-076veröffentlicht 28.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 5 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Tagen
  2. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 5 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 25 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 55 Tagen

Beschreibung

Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 4 im Kreisgebiet. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelledes Kreises Pinneberg im Auftrag des Fachdienstes 14. Dieser wird Vertragspartner.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Kreishaus Elmshorn

Damit elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden können, ist gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z. B. TRBS 1201, in bestimmten Zeitabständen eine (Wiederholungs-)Prüfung als Nachweis durchzuführen. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte reichen Sie das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei und das Formblatt Angebotsschreiben (Formblatt 06) vollständig ausgefüllt ein. Ohne dieses Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.

4 Jahre–
2
Los 2 Berufliche Schule Pinneberg

Damit elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden können, ist gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z. B. TRBS 1201, in bestimmten Zeitabständen eine (Wiederholungs-)Prüfung als Nachweis durchzuführen. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte reichen Sie das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei und das Formblatt Angebotsschreiben (Formblatt 06) vollständig ausgefüllt ein. Ohne dieses Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.

4 Jahre–
3
Los 3 Berufliche Schule Elmshorn

Damit elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden können, ist gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z. B. TRBS 1201, in bestimmten Zeitabständen eine (Wiederholungs-)Prüfung als Nachweis durchzuführen. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte reichen Sie das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei und das Formblatt Angebotsschreiben (Formblatt 06) vollständig ausgefüllt ein. Ohne dieses Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.

4 Jahre–
4
Los 4 Heidewegschule Appen- Etz

Damit elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden können, ist gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z. B. TRBS 1201, in bestimmten Zeitabständen eine (Wiederholungs-)Prüfung als Nachweis durchzuführen. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte reichen Sie das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei und das Formblatt Angebotsschreiben (Formblatt 06) vollständig ausgefüllt ein. Ohne dieses Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.

4 Jahre–
5
Los 5 Raboisenschule Elmshorn

Damit elektrische Arbeitsmittel entsprechend den festgelegten Anforderungen sicher betrieben werden können, ist gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z. B. TRBS 1201, in bestimmten Zeitabständen eine (Wiederholungs-)Prüfung als Nachweis durchzuführen. Je Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte reichen Sie das Leistungsverzeichnis als PDF-Datei und das Formblatt Angebotsschreiben (Formblatt 06) vollständig ausgefüllt ein. Ohne dieses Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifi … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nach §2 und §3 der BetriebsichV hat der Arbeitgeber die Pflicht zu überprüfen, ob der vorgesehene verantwortlcihe Prüfer bezüglich seiner Qualifikation für die Prüfaufgaben befähigt ist. Konkrete Anforderungen an das Prüfpersonal definiert die TRBS 1203. Die Eignung der eingesetzten Prüfer muss schr … ganz lesenNach §2 und §3 der BetriebsichV hat der Arbeitgeber die Pflicht zu überprüfen, ob der vorgesehene verantwortlcihe Prüfer bezüglich seiner Qualifikation für die Prüfaufgaben befähigt ist. Konkrete Anforderungen an das Prüfpersonal definiert die TRBS 1203. Die Eignung der eingesetzten Prüfer muss schriftlich nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind dem Angebot eine Liste der vorgesehenen Mitarbeiter mit den erforderlichen Angaben/Nachweisen beizulegen. Sollte während der Vertragslaufzeit ein Personalwechsel stattfinden, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Für den gesamten Prüfungsumfang ist vom Auftragnehmer mindestens eine verantwortliche Elektrofachkraft entsprechend den Anforderungen nach DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 bzw. den jeweiligen einschlägigen technischen Vorschriften zu benennen. Diese Person sollte während der Prüfungen vor Ort sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabe … ganz lesenEs ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3947d8f7-437e-4354-b5a7-4c2f27f1d2ec.