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(1) Evaluierung und (2) Beratungsleistungen mit dem Ziel der Produktzertifizierung (IT-Sicherheitszertifizierung Common Criteria) von EnArgus durch das BSI bzw. die zuständige EUCC-Stelle

Bundesminsiterium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LOT-0001 2026-06veröffentlicht 06.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 214 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)70 %
  • Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC sind (link: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/Liste-CC-ITSEC-Pruefstellen/liste-cc-itsec-pruefstellen_node.html)! Die für die Angbeotserstellung notwendige Vergabeunterlage "Security Target BSCW PDS v1.1" erhalten nur diese zertifizierten Unternehmen! Aus diesem Grund bitten wir diese Unternehmen, sich für dieses Verfahren zu registrieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt mit EnArgus ein Internetportal bereit, das zu laufenden und abgeschlossenen Forschungsvorhaben rund um das Thema Energieforschung informiert. EnArgus ist ein zentrales Informationssystem zur Unterstützung von Energieforschungsförderung durch Bund und Länder. Es wendet sich an Anwender aus Politik, Projektträgerschaft und Öffentlichkeit. Als Datenbank beinhaltet EnArgus Projektinformationen mit zum Teil vertraulichen Inhalten wie z. B. Skizzen- und Antragstexten sowie Berichten zu laufenden und abgeschlossenen Vorhaben. Die Bereitstellung der Informationen basiert auf einem Konzept, das in verschiedenen Zugriffsstufen zwischen internen und externen Nutzern unterscheidet. Mit der Verordnung 2019/881 (auch bekannt als CSA) hat die EU die verbindliche Einführung von europäischen Standards zur IT-Sicherheitsüberprüfung von Soft- und Hardware festgelegt. Alle EU-Produkte, für die IT-Sicherheit relevant ist, müssen der vorgenannten Verordnung entsprechen. In der Richtlinie EU 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) wird in Erwägungsgrund 36 ausdrücklich hervorgehoben, dass Forschungstätigkeiten eine Schlüsselrolle für die Wirtschaft der EU darstellen. Nicht zuletzt deshalb sind Maßnahmen zur Erreichung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus verpflichtend. Vor diesem Hintergrund strebt der AG eine Produktzertifizierung für EnArgus an. Die Produktzertifizierung hat auf Basis der Common Criteria (CC) zu erfolgen. Der Prozess ist mehrstufig. Es gibt bei der Prüfung sieben Evaluation Assurance Level (EAL). Begonnen wird im Zuge der auftragsgegenständlichen Leistung mit einer Zertifizierung auf EAL2 nach CC. Eine Ausweitung auf EAL4 nach CC wird angestrebt, ist vorliegend jedoch eine optionale Leistung (zum einen für die Evaluierung, zum anderen für die Beratung). Grundlage für die leistungsgegenständliche Produktzertifizierung auf Basis der CC bildet das vom BSI anerkannte Schutzprofil für Datenbanksysteme DBMS PP. Der Auftragnehmer (AN) muss dafür Sorge tragen, dass seine Zertifizierung (als vom BSI anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC) über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten bleibt. Ferner ist die Extended Package Access History (DBMS PP_EP_AH) zu berücksichtigen. Das für die Zertifizierung erforderliche Security Target (ST, siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) wurde erstellt und liegt den Vergabeunterlagen für dieses Verfahren bei. Das ST ist noch an neue Vorgaben der EUCC anzupassen. Der AN leistet hierzu die notwendige Beratung für den AG. Ferner strebt der AG eine (virtuelle) Standortzertifizierung nach CC an, und benötigt im Rahmen der Vorbereitung der Produktzertifizierung die notwendige Beratung, um den Aufwand für eine Standortzertifizierung in Zukunft abzuschätzen, insbesondere auch was dazu ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsmerkmale, welche mit zertifiziert werden müssten, betrifft.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)70 %
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)30 %
Preis
Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)Gewertet wird der Gesamtbruttopreis der Grundleistung und der beiden Optionen. Die ausgefüllten Preisblätter – in der elektronischen Version des Angebotes bitte im Excel-Format oder gleichwertig beifügen (Erforderliche Angaben und Aufbau siehe Preisblätter. Bitte beachten Sie, dass die Preisblätter stets den Endpreis/Angebotspreis (netto und brutto) enthalten muss. Die optionalen Leistungen sind im entsprechend dafür vorgesehenen Preisblatt separat auszuweisen. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren. Weicht die Kalkulation des Bieters wesentlich, d. h. um mehr als 12,5 % je Leistung / Kategorie, nach oben oder nach unten von der angegebenen Personenschätzung des Auftraggebers ab, ist im schriftlichen Angebot plausibel, ausführlich und nachvollziehbar zu begründen, wie diese wesentliche Abweichung zustande kommt.
Qualität
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: A) Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Aussc … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: A) Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als drei Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der Drei-Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. B) Nachweise zu Qualifikationen / Erfahrungen / Kenntnissen des Projektteams und des/der Projektleitenden: Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des/der Projektleitenden mit Angabe, wer welche Leistung erbringt bzw. Aufgaben wahrnimmt und wer die Projektleitung und –koordinierung / Stellvertretung übernimmt. Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters (gemäß Punkt A) oder die Qualifikation des Projektteams und des/der Projektleitenden (gemäß Punkt B) die u.a. Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist: 1. Nachweis (Beleg) über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC. 2. Drei durchgeführte Zertifizierungen für Produkte nach Common Criteria (CC), mindestens EAL 2 unter Angabe der Zertifizierungsnummer des BSI. 3. Drei durchgeführte Zertifizierungen für Standorte nach Common Criteria (CC) unter Angabe der Zertifizierungsnummer des BSI. Wenn die Nachweise in Form von Referenzaufträgen gemäß Punkt A erbracht werden, sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung ist nicht ausreichend): o Bezeichnung der durchgeführten Zertifizierung o Zertifizierungslaufzeit PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis (Beleg) über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC. (Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerk … ganz lesenNachweis (Beleg) über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC. (Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC sind (link: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/Liste-CC-ITSEC-Pruefstellen/liste-cc-itsec-pruefstellen_node.html)!)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektlei … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektleiters und seiner Stellvertretung (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) • Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.) • Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des not-wendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.) • Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Namen und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftragge-ber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) • Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer ist jeweils die ausgefüllte Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) einzureichen. (Hierzu ist jeweils das Formblatt „Erklärung zur Bindefrist sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe“ zu nutzen). • Die Verwendung von sogenannten eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen EU-weiter, öffentlicher Vergabeverfahren ist seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtend. Im Rahmen der Vergabebekanntmachung (Bekanntmachung über vergebene Aufträge) sind diverse Angaben zum Auftragnehmer zu veröffentlichen. Daher ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils die ausgefüllte Erklärung zur Vergabebekanntmachung einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Angabe der Bieter zur EU-Vergabebekanntmachung“ zu nutzen). • Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Interessenkonflikt

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gemäß dem Arbeitspaket (AP) 2.2.4 (Leistungsbeschreibung) kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC analog zu den Arbeiten in AP 1-3 der Leistungsbeschreibung durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen. Die Ziehung dieser Option durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prü … ganz lesenGemäß dem Arbeitspaket (AP) 2.2.4 (Leistungsbeschreibung) kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC analog zu den Arbeiten in AP 1-3 der Leistungsbeschreibung durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen. Die Ziehung dieser Option durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung von EnArgus auf EAL2 nach CC und der Beratung zur Vorbereitung der Evaluierung im optionalen AP 4 der Ziffer 3.2.4 der Leistungsbeschreibung (Vgl. Preisblatt, 2.optionale Verlängerung). Unter Berücksichtigung des höheren EAL sind vom optionalen AP 4 sämtliche o. g. Leistungen der Ziffern 2.2.1 bis 2.2.3 umfasst. Gemäß dem AP 3.2.4 kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen, siehe Ziffer 2.2.4 der Leistungsbeschreibung. Die Ziehung dieser Option, siehe Ziffer 2.2.4, durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung von EnArgus auf EAL2 nach CC sowie der fortgesetzten Beratung in diesem AP, welche zwei Aufgaben umfasst. Einerseits die Vorbereitung der Dokumente der Beratungs-leistungen der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.3, sowie die Begleitung der eigentlichen Evaluierung nach den Ziffern 3.2.1 bis 3.2.3 der Leisutngsbescheibung, sofern die Option der Evaluierung auf EAL4 nach CC, siehe Ziffer 2.2.4 gezogen wird (Vgl. Preisblatt, 1. optionale Verlängerung, 2. optionale Verlängerung).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
84 Tage
Angebotsöffnung
07.04.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC sind (link: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards … ganz lesenLeistung: Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC sind (link: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/Liste-CC-ITSEC-Pruefstellen/liste-cc-itsec-pruefstellen_node.html)! Der Auftragnehmer muss dafür Sorge tragen, dass seine Zertifizierung (als vom BSI anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC) über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten bleibt.
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergabe … ganz lesenSolange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesminsiterium für Wirtschaft und Energie
Anschrift
10115 Berlin
Kontakt
ptj-vergabe@fz-juelich.de
Auskünfte
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülichptj-vergabe@fz-juelich.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f41f6922-07f1-4862-84c3-2d75bcdeedb2.