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(1) Evaluierung und (2) Beratungsleistungen mit dem Ziel der Produktzertifizierung (IT-Sicherheitszertifizierung Common Criteria) von EnArgus durch das BSI bzw. die zuständige EUCC-Stelle

Bundesminsiterium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LOT-0001 2026-06veröffentlicht 14.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 214 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)70 %
  • Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Achtung: am Verfahren dürfen sich ausschließlich Unternehmen beteiligen, die eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC sind (link: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Produkten/Zertifizierung-nach-CC/Liste-CC-ITSEC-Pruefstellen/liste-cc-itsec-pruefstellen_node.html)! Die für die Angbeotserstellung notwendige Vergabeunterlage "Security Target BSCW PDS v1.1" erhalten nur diese zertifizierten Unternehmen! Aus diesem Grund bitten wir diese Unternehmen, sich für dieses Verfahren zu registrieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt mit EnArgus ein Internetportal bereit, das zu laufenden und abgeschlossenen Forschungsvorhaben rund um das Thema Energieforschung informiert. EnArgus ist ein zentrales Informationssystem zur Unterstützung von Energieforschungsförderung durch Bund und Länder. Es wendet sich an Anwender aus Politik, Projektträgerschaft und Öffentlichkeit. Als Datenbank beinhaltet EnArgus Projektinformationen mit zum Teil vertraulichen Inhalten wie z. B. Skizzen- und Antragstexten sowie Berichten zu laufenden und abgeschlossenen Vorhaben. Die Bereitstellung der Informationen basiert auf einem Konzept, das in verschiedenen Zugriffsstufen zwischen internen und externen Nutzern unterscheidet. Mit der Verordnung 2019/881 (auch bekannt als CSA) hat die EU die verbindliche Einführung von europäischen Standards zur IT-Sicherheitsüberprüfung von Soft- und Hardware festgelegt. Alle EU-Produkte, für die IT-Sicherheit relevant ist, müssen der vorgenannten Verordnung entsprechen. In der Richtlinie EU 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) wird in Erwägungsgrund 36 ausdrücklich hervorgehoben, dass Forschungstätigkeiten eine Schlüsselrolle für die Wirtschaft der EU darstellen. Nicht zuletzt deshalb sind Maßnahmen zur Erreichung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus verpflichtend. Vor diesem Hintergrund strebt der AG eine Produktzertifizierung für EnArgus an. Die Produktzertifizierung hat auf Basis der Common Criteria (CC) zu erfolgen. Der Prozess ist mehrstufig. Es gibt bei der Prüfung sieben Evaluation Assurance Level (EAL). Begonnen wird im Zuge der auftragsgegenständlichen Leistung mit einer Zertifizierung auf EAL2 nach CC. Eine Ausweitung auf EAL4 nach CC wird angestrebt, ist vorliegend jedoch eine optionale Leistung (zum einen für die Evaluierung, zum anderen für die Beratung). Grundlage für die leistungsgegenständliche Produktzertifizierung auf Basis der CC bildet das vom BSI anerkannte Schutzprofil für Datenbanksysteme DBMS PP. Der Auftragnehmer (AN) muss dafür Sorge tragen, dass seine Zertifizierung (als vom BSI anerkannte Prüfstelle für die Produktzertifizierung nach CC) über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten bleibt. Ferner ist die Extended Package Access History (DBMS PP_EP_AH) zu berücksichtigen. Das für die Zertifizierung erforderliche Security Target (ST, siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) wurde erstellt und liegt den Vergabeunterlagen für dieses Verfahren bei. Das ST ist noch an neue Vorgaben der EUCC anzupassen. Der AN leistet hierzu die notwendige Beratung für den AG. Ferner strebt der AG eine (virtuelle) Standortzertifizierung nach CC an, und benötigt im Rahmen der Vorbereitung der Produktzertifizierung die notwendige Beratung, um den Aufwand für eine Standortzertifizierung in Zukunft abzuschätzen, insbesondere auch was dazu ggf. notwendige zusätzliche Sicherheitsmerkmale, welche mit zertifiziert werden müssten, betrifft.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)70 %
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)30 %
Preis
Gesamtpreis brutto des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)Gewertet wird der Gesamtbruttopreis der Grundleistung und der beiden Optionen. Die ausgefüllten Preisblätter – in der elektronischen Version des Angebotes bitte im Excel-Format oder gleichwertig beifügen (Erforderliche Angaben und Aufbau siehe Preisblätter. Bitte beachten Sie, dass die Preisblätter stets den Endpreis/Angebotspreis (netto und brutto) enthalten muss. Die optionalen Leistungen sind im entsprechend dafür vorgesehenen Preisblatt separat auszuweisen. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren. Weicht die Kalkulation des Bieters wesentlich, d. h. um mehr als 12,5 % je Leistung / Kategorie, nach oben oder nach unten von der angegebenen Personenschätzung des Auftraggebers ab, ist im schriftlichen Angebot plausibel, ausführlich und nachvollziehbar zu begründen, wie diese wesentliche Abweichung zustande kommt.
Qualität
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gemäß dem Arbeitspaket (AP) 2.2.4 (Leistungsbeschreibung) kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC analog zu den Arbeiten in AP 1-3 der Leistungsbeschreibung durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen. Die Ziehung dieser Option durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prü … ganz lesenGemäß dem Arbeitspaket (AP) 2.2.4 (Leistungsbeschreibung) kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC analog zu den Arbeiten in AP 1-3 der Leistungsbeschreibung durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen. Die Ziehung dieser Option durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung von EnArgus auf EAL2 nach CC und der Beratung zur Vorbereitung der Evaluierung im optionalen AP 4 der Ziffer 3.2.4 der Leistungsbeschreibung (Vgl. Preisblatt, 2.optionale Verlängerung). Unter Berücksichtigung des höheren EAL sind vom optionalen AP 4 sämtliche o. g. Leistungen der Ziffern 2.2.1 bis 2.2.3 umfasst. Gemäß dem AP 3.2.4 kann der AG optional die Evaluierung auf EAL4 nach CC durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN beauftragen, siehe Ziffer 2.2.4 der Leistungsbeschreibung. Die Ziehung dieser Option, siehe Ziffer 2.2.4, durch den AG ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung von EnArgus auf EAL2 nach CC sowie der fortgesetzten Beratung in diesem AP, welche zwei Aufgaben umfasst. Einerseits die Vorbereitung der Dokumente der Beratungs-leistungen der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.3, sowie die Begleitung der eigentlichen Evaluierung nach den Ziffern 3.2.1 bis 3.2.3 der Leisutngsbescheibung, sofern die Option der Evaluierung auf EAL4 nach CC, siehe Ziffer 2.2.4 gezogen wird (Vgl. Preisblatt, 1. optionale Verlängerung, 2. optionale Verlängerung).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergabe … ganz lesenSolange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SRC Security Research & Consulting GmbH, Bonn–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesminsiterium für Wirtschaft und Energie
Anschrift
10115 Berlin
Kontakt
ptj-vergabe@fz-juelich.de
Auskünfte
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülichptj-vergabe@fz-juelich.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb8f77b4-313f-45fb-a721-d1c12ce396ac.