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Zuschlagsempfänger

Veovita Gesundheit GmbH

22085 HamburgUSt-ID DE336328037Zuschläge 04.06.2025 bis 22.01.2026

Aufträge2Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose4gewonnene Lose
Zuschlagswert6,63 Mio. €Summe aus 1 von 4 Losen mit Wert
Auftraggeber2verschiedene Vergabestellen

Angaben aus den Bekanntmachungen

Name
Veovita Gesundheit GmbH
Ort
22085 Hamburg, DEU
USt-ID
DE336328037
Größe
–
Zuordnung
USt-ID aus der Bekanntmachung

Zuschläge4 Lose

Zuschläge an diesen Anbieter
DatumAuftragAuftraggeberAngeboteWert
22.01.2026Psychosoziales Beratungsangebot in der gesamten Landesverwaltung Schleswig-Holstein · Los 1Land Schleswig-Holstein vertreten durch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein- Staatskanzlei endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR–1 EUR
22.01.2026Psychosoziales Beratungsangebot in der gesamten Landesverwaltung Schleswig-Holstein · Los 3Land Schleswig-Holstein vertreten durch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein- Staatskanzlei endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR–1 EUR
22.01.2026Psychosoziales Beratungsangebot in der gesamten Landesverwaltung Schleswig-Holstein · Los 5Land Schleswig-Holstein vertreten durch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein- Staatskanzlei endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR–1 EUR
04.06.2025Besondere Versorgung von unspezifischer Rückenschmerz nach §140a SGB V (06/VE/2025)IKK classic46,63 Mio. €

Umfeldvon uns ausgewertet

Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Veovita Gesundheit GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge

Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.