Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- SRP GmbH
- Ort
- 13189 Berlin, DEU
- USt-ID
- DE137170660
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge3 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg2 Aufträge
- Berlin1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20231
- 20241 · 509.063 €
- 20251
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie SRP GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Verlängerung der PingIDM
Fristnoch 4 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Bereitstellung von Elasitc-Lizenzen
Fristnoch 28 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitNichtoffenes Verfahren
Freiraum- und verkehrsplanerischer Planungswettbewerb für den Arnulf-Klett-Platz in Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart - Beschaffung · Stuttgart, Baden-Württemberg
Fristnoch 27 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Konzeption, Ausschreibung und Überwachung naturschutzfachlicher Landschaftspflege
Fristnoch 28 Tageoffen Merken - veröffentlicht 03.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Personaldienstleistungen
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. · Berlin, Berlin
Fristnoch 13 Tageoffen Merken - veröffentlicht 03.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des Schulverwaltungsnetzes
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · Stuttgart, Baden-Württemberg
Fristnoch 29 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.