Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert980.828 €Summe aus 1 von 1 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- rsdp GmbH
- Ort
- 22761 Hamburg, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 21.04.2026 | Zu-/Ersatzbau und Abriss am Gymnasium Corveystraße am Standort Corveystraße 6 - Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 | SBH | Schulbau Hamburg | 4 | 980.828 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 715 Dienstleistungen im Bauwesen1 Auftrag
Auftraggeber
- SBH | Schulbau Hamburg1 Auftrag · 980.828 €
Regionen der Aufträge
- Hamburg1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261 · 980.828 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie rsdp GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 05.11.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und Integration
Fristnoch 8 Tageoffen Merken - veröffentlicht 18.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Ersatzneubau Ellerholzbrücken - Örtliche Bauüberwachung
Fristnoch 9 Tageoffen Merken - veröffentlicht 23.01.2026EU-weit
Bauoberleitung und Bauüberwachung von tiefen Baugruben, Tunnel- und haltestellenbauwerken (Rohbau) in Bezug auf die Planung für den Bau der U-Bahnlinie U5 in Hamburg (U5 Mitte)
Fristnoch 1878 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.