Zuschlagsempfänger
Opinsys Oy
40500 JyväskyläZuschläge 15.02.2024 bis 02.09.2024
Aufträge3Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose3gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Opinsys Oy
- Ort
- 40500 Jyväskylä, FIN
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge3 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 02.09.2024 | Digitaltechnische Ausstattung der Grundschule - Hans Christian Andersen - in 06502 Thale OT Neinstedt · Los 2 | Stadt Thale | 1 | – |
| 19.03.2024 | Digitaltechnische Ausstattung des Grundschulverbundes Auf den Höhen in 06502 Thale · Los 2 | Stadt Thale | 2 | – |
| 15.02.2024 | Digitaltechnische Ausstattung der Grundschule Westerhausen in 06502 Thale OT Westerhausen · Los 2 | Stadt Thale | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 488 Informationssysteme und Server3 Aufträge
Auftraggeber
- Stadt Thale3 Aufträge
Regionen der Aufträge
- Sachsen-Anhalt3 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20243
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Opinsys Oygleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen ZuschlägeAlle: Software in Sachsen-Anhalt
- veröffentlicht 23.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschaffung und Betrieb IT-Infrastruktur und IT-Systeme
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Fristnoch 15 Tageoffen Merken - veröffentlicht 20.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Erneuerung und Optimierung vorhandener VMware Umgebung - Los Software
Fristnoch 11 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.