Zuschlagsempfänger
Omnibusbetrieb Gerd Büchner, Inh. Andrea Büchner
99869 Drei GleichenUSt-ID DE252245840Zuschläge 29.05.2024 bis 29.05.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose3gewonnene Lose
Zuschlagswert197 €Summe aus 3 von 3 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Omnibusbetrieb Gerd Büchner, Inh. Andrea Büchner
- Ort
- 99869 Drei Gleichen, DEU
- USt-ID
- DE252245840
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge3 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 29.05.2024 | Freigestellte Schülerbeförderung mit Omnibussen Schwimmunterricht · Los 14 | Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat | 2 | 66 € |
| 29.05.2024 | Freigestellte Schülerbeförderung mit Omnibussen Schwimmunterricht · Los 16 | Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat | 1 | 66 € |
| 29.05.2024 | Freigestellte Schülerbeförderung mit Omnibussen Schwimmunterricht · Los 17 | Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat | 1 | 66 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 601 Straßentransport/-beförderung1 Auftrag
Auftraggeber
- Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat1 Auftrag · 197 €
Regionen der Aufträge
- Thüringen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241 · 197 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Omnibusbetrieb Gerd Büchner, Inh. Andrea Büchnergleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 05.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Entsorgungsarbeiten (Teil 3) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"
Fristnoch 32 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.