Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- DB Energie GmbH
- Ort
- 80634 München, DEU
- USt-ID
- DE192729381
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 18.11.2025 | 25-011 Konzern Diesel · Los 1 | Stadtwerke Konstanz GmbH | 1 | – |
| 18.11.2025 | 25-011 Konzern Diesel · Los 2 | Stadtwerke Konstanz GmbH | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 091 Brennstoffe1 Auftrag
Auftraggeber
- Stadtwerke Konstanz GmbH1 Auftrag
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20251
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie DB Energie GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 14.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Stadtverwaltung Eislingen/Fils · Eislingen, Baden-Württemberg
Fristnoch 13 Tageoffen Merken - veröffentlicht 30.01.2026EU-weitNichtoffenes Verfahren
Dynamisches Beschaffungssystem für Erdgaslieferungen ab 2025 für öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg
Gt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der Teilnehmer · Stuttgart, Baden-Württemberg
Fristnoch 184 Tageoffen Merken - veröffentlicht 11.02.2025EU-weitNichtoffenes Verfahren
Dynamisches Beschaffungssystem für Erdgaslieferungen ab 2025 für öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Fristnoch 184 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.