Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Stadtverwaltung Eislingen/Fils · Eislingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Eislingen/Fils G/002veröffentlicht 14.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 01.01.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 01.01.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eislingen73054, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbi-medien.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 25 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 11:00 Uhrin 9 Tagennur elektronisch über bi-medien.de
- Bindefrist endetin 26 Tagen17 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 01.01.2029
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Es ist ein vollständiges Grundangebot abzugeben. Zusätzlich kann der Bieter ein Alternativangebot 90/10 abgeben
Grundangebot Im Rahmen des Grundangebots wird für das erste Lieferjahr Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Für das zweite Lieferjahr richtet sich die geschuldete Gaslieferung zusätzlich nach den für dieses Lieferjahr geltenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit danach auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung eine gesetzliche Grüngasquote, ein gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil oder eine vergleichbare gesetzliche Anforderung anzuwenden ist, ist der danach erforderliche Anteil Bestandteil der geschuldeten Gaslieferung. Art, Qualität, Umfang, Berechnung, Zuordnung und Nachweis dieses Anteils richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen und den ergänzenden Regelungen der Leistungsbeschreibung. Eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quote oder eine gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen höherwertige Gasqualität wird im Rahmen des Grundangebots nicht verlangt. Für den verbleibenden, nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen in bestimmter Art oder Qualität bereitzustellenden Anteil werden keine besonderen Gestehungsvorgaben gemacht. Soweit für das zweite Lieferjahr keine auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung anzuwendende gesetzliche Grüngasquote oder vergleichbare gesetzliche Anforderung gilt, wird für die gesamte Gaslieferung Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt.
Alternativangebot 90/10 Im Rahmen des Alternativangebots 90/10 wird für jedes Lieferjahr grundsätzlich eine Gaslieferung nachgefragt, die sich aus • 90 % Erdgas und • 10 % GModG-konformem Gas zusammensetzt. Die vorgenannten Anteile beziehen sich grundsätzlich auf die im betreffenden Lieferjahr tatsächlich gelieferte Gesamtenergiemenge. Maßgeblich ist der Energiegehalt in kWh. Der GModG-konforme Gasanteil muss die in Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen insbesondere an Art, Qualität, Herkunft, Zuordnung, Bilanzierung und Nachweisführung erfüllen. Der Anteil von 10 % GModG-konformem Gas ist für jedes Lieferjahr verbindlicher Bestandteil des Alternativangebots. Soweit für die vertragsgegenständliche Gaslieferung während eines Lieferjahres zwingende gesetzliche Anforderungen an einen besonderen Gasanteil oder ein vergleichbares gesetzliches Erfüllungsinstrument gelten und der im Rahmen des Alternativangebots bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf diese Verpflichtung anrechenbar ist, wird der anrechenbare Anteil auf die gesetzliche Verpflichtung angerechnet. Eine doppelte Beschaffung, Zuordnung oder Vergütung derselben Energiemenge oder desselben gesetzlichen Erfüllungseffekts ist ausgeschlossen. Übersteigt der gesetzlich erforderliche Anteil den nach dem Alternativangebot bereitgestellten und gesetzlich anrechenbaren Anteil oder ist der nach dem Alternativangebot bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nur teilweise oder nicht auf die gesetzliche Verpflichtung anrechenbar, gelten für den noch nicht erfüllten gesetzlich erforderlichen Anteil die besonderen Regelungen der Leistungsbeschreibung. Soweit hierdurch innerhalb der Gesamtliefermenge ein zusätzlicher gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil zu berücksichtigen ist, reduziert sich der verbleibende Erdgasanteil entsprechend. Die Gesamtlieferung beträgt weiterhin 100 % der jeweils maßgeblichen Gesamtmenge. Für den GModG-konformen Gasanteil hat der Bieter für jedes Lieferjahr einen gesonderten Festpreis nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die für die Lieferjahre 2027 und 2028 angebotenen GModG-Festpreise können voneinander abweichen. Für den Erdgasanteil erfolgt die Energiebepreisung nach der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungs- und Preisfixierungsmechanik Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sowie die weiteren Einzelheiten des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 25 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a, • für das Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a. Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen, Preisgruppen, technischen Zuordnungen, Angebotsvarianten sowie zur Preisbildung und Abrechnung wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 09120000Gasförmige BrennstoffeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Erste Wertungsstufe – Ermittlung des erstplatzierten Grundangebots In der ersten Wertungsstufe werden ausschließlich die wertungsfähigen Grundangebote sämtlicher Bieter miteinander verglichen. Für jede vorhandene Preisgruppe und jed … ganz lesenkürzer
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Erste Wertungsstufe – Ermittlung des erstplatzierten Grundangebots In der ersten Wertungsstufe werden ausschließlich die wertungsfähigen Grundangebote sämtlicher Bieter miteinander verglichen. Für jede vorhandene Preisgruppe und jedes Lieferjahr wird der im Grundangebot angebotene Dienstleistungspreis mit der für diese Preisgruppe und dieses Lieferjahr maßgeblichen Referenzmenge multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag DLP Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh netto] × Referenzmenge der Preisgruppe [kWh] ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden anschließend addiert: DLP-Gesamtwertungsbetrag Grundangebot [EUR netto] = Summe der Wertungsbeträge DLP Grundangebot aller Preisgruppen und Lieferjahre Das Grundangebot mit dem niedrigsten DLP-Gesamtwertungsbetrag belegt den ersten Rang. Der Energiepreis wird in dieser ersten Wertungsstufe nicht berücksichtigt, da für sämtliche Bieter dieselbe Preisbildungsmechanik gilt und dieser daher für die Rangfolge der Grundangebote nicht unterscheidungsrelevant ist. Bei identischen DLP-Gesamtwertungsbeträgen richtet sich die weitere Rangfolge nach der in Ziffer 11.1 der Leistungsbeschreibung festgelegten Gleichstandsregelung. Zweite Wertungsstufe – Vergleich des Grundangebots mit dem Alternativangebot 90/10 Nach Ermittlung des erstplatzierten Bieters wird ausschließlich bei diesem Bieter geprüft, ob zusätzlich ein vollständiges und wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben wurde. Hat der erstplatzierte Bieter kein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, erhält sein Grundangebot den Zuschlag. Hat der erstplatzierte Bieter zusätzlich ein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, wird ausschließlich dieses Alternativangebot mit seinem eigenen Grundangebot verglichen. Für diesen Vergleich wird für jedes Lieferjahr ein einheitlicher Wertungsenergiepreis für Erdgas zugrunde gelegt. Der Wertungsenergiepreis entspricht für das jeweilige Lieferjahr dem Settlementpreis des maßgeblichen THE Natural Gas Year Future der European Energy Exchange AG (EEX) am letzten Handelstag vor Ablauf der Angebotsfrist. Wird an diesem Handelstag für das maßgebliche Produkt kein Settlementpreis veröffentlicht, ist der Settlementpreis des zeitlich nächstvorhergehenden Handelstages maßgeblich, für den ein Settlementpreis veröffentlicht wurde. Der Wertungsenergiepreis dient ausschließlich der Vergleichsberechnung zwischen dem Grundangebot und dem Alternativangebot 90/10. Er hat keinen Einfluss auf die spätere Preisfixierung oder Abrechnung während der Vertragsdurchführung. Gesamtvergleichspreis des Grundangebots Für das Grundangebot wird für jede Preisgruppe und jedes Lieferjahr der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis mit dem für das Grundangebot angebotenen Dienstleistungspreis addiert und mit der maßgeblichen Referenzmenge der jeweiligen Preisgruppe multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Referenzmenge [kWh] × (Wertungsenergiepreis Erdgas [ct/kWh] + Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh]) ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden zum Gesamtvergleichspreis des Grundangebots addiert. Gesamtvergleichspreis des Alternativangebots 90/10 Das Alternativangebot 90/10 wird auf Grundlage derselben Referenzmengen bewertet. Für grundsätzlich 90 % der jeweiligen Referenzmenge werden der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis und der für das Alternativangebot 90/10 für die jeweilige Preisgruppe und das jeweilige Lieferjahr angebotene Dienstleistungspreis berücksichtigt. Für grundsätzlich 10 % der jeweiligen Referenzmenge wird der für das jeweilige Lieferjahr angebotene GModG-Festpreis berücksichtigt. Für den GModG-konformen Gasanteil wird kein zusätzlicher Dienstleistungspreis berücksichtigt, da dieser bereits Besta …
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angaben zum Unternehmen, Eignung und Nachweise Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietererklärung vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. In der Bietererklärung sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu einer Ansprechperson un … ganz lesenkürzer
Angaben zum Unternehmen, Eignung und Nachweise Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietererklärung vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. In der Bietererklärung sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu einer Ansprechperson und deren Vertretung sowie zu Referenzen und zur Leistungsfähigkeit des Bieters zu machen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei bereits abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Energielieferungen anzugeben. Soweit der Bieter beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die hierzu in der Bietererklärung geforderten Angaben vollständig zu machen. Der Bieter hat ferner die in der Bietererklärung vorgesehenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Sicherstellung der Belieferung abzugeben. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung, vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der in den Vergabeunterlagen für das jeweilige Lieferjahr ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern. Soweit für den Bieter eine Anzeigepflicht nach § 5 EnWG besteht, sind die hierzu in der Bietererklärung vorgesehenen Angaben und Nachweise zu erbringen. Anstelle der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann der Bieter, soweit vergaberechtlich zulässig, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe des § 50 VgV vorlegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften anzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert, ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht nicht. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen setzt die ausschreibende Stelle eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist. Die Aufforderung sowie die Übermittlung der nachgeforderten Unterlagen erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, soweit § 56 Abs. 3 VgV keine Ausnahme zulässt. Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, wird über die weitere Berücksichtigung des Angebots nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen entschieden. Wegen der Einzelheiten der geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise wird auf die Bietererklärung verwiesen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 01.01.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 17 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76131 Karsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 1, 73054 Eislingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BWW Energie GmbH7 Zuschläge
- Carl Haisch GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- enercity AG6 Zuschläge
- Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Erdgas Südwest GmbH4 Zuschläge
- Stadtwerke Konstanz GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5156679e-814b-4aa9-a4da-7089c3fa4de8.