Fristenrechner für öffentliche Ausschreibungen
Wie viel Zeit bleibt bis zur Angebotsfrist, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Der Rechner zählt Kalender- und Werktage mit den Feiertagen Ihres Bundeslands und zeigt die Mindestfristen der Vergabeverordnung (VgV) für EU-weite Verfahren.
- Bieterfragen stellen bis Donnerstag, 12. November 2026 (unsere Empfehlung: 10 Werktage vor Ablauf). So bleibt Zeit für die Antwort und die Einarbeitung.
- Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen müssen Ihnen bei EU-weiten Verfahren spätestens sechs Tage vor Ablauf vorliegen, also bis Freitag, 20. November 2026 (bei Dringlichkeit vier Tage, bis Sonntag, 22. November 2026). Sonst muss die Vergabestelle die Frist verlängern (§ 20 Abs. 3 VgV).
Welche Mindestfristen gelten bei EU-weiten Ausschreibungen?
Für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte schreibt die VgV Mindestfristen vor. Sie laufen ab dem Tag nach der Absendung der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe; endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 82 VgV mit der EU-Fristenverordnung 1182/71).
| Verfahren | Frist | Regel | Verkürzung |
|---|---|---|---|
| Offenes Verfahren | Angebotsfrist | 35 Tage (§ 15 Abs. 2) | 30 Tage bei elektronischen Angeboten (Abs. 4), 15 Tage bei Dringlichkeit (Abs. 3) |
| Nicht offenes Verfahren | Teilnahmefrist | 30 Tage (§ 16 Abs. 2) | 15 Tage bei Dringlichkeit (Abs. 3) |
| Nicht offenes Verfahren | Angebotsfrist | 30 Tage ab Aufforderung (§ 16 Abs. 5) | 25 Tage bei elektronischen Angeboten (Abs. 8), 10 Tage bei Dringlichkeit (Abs. 7) |
| Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Teilnahmefrist | 30 Tage (§ 17 Abs. 2) | 15 Tage bei Dringlichkeit (Abs. 3) |
| Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Erstangebote | 30 Tage ab Aufforderung (§ 17 Abs. 6) | 25 Tage bei elektronischen Angeboten (Abs. 9), 10 Tage bei Dringlichkeit (Abs. 8) |
Quelle: Vergabeverordnung (VgV) §§ 15–17, 20 und 82 auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 3. November 2026. Für Bauleistungen gilt die VOB/A EU, unterhalb der EU-Schwellenwerte die UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1. Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind die Fristen in der Bekanntmachung.
Bis wann muss die Vergabestelle Bieterfragen beantworten?
Bei EU-weiten Verfahren muss die Antwort auf eine rechtzeitig gestellte Frage spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, bei Dringlichkeit vier Tage. Schafft die Vergabestelle das nicht, muss sie die Angebotsfrist verlängern (§ 20 Abs. 3 VgV). Was „rechtzeitig“ heißt, legen die Vergabeunterlagen oft selbst fest; stellen Sie Fragen deshalb so früh wie möglich.
Passende Ausschreibungen mit kurzer Frist
Alle offenen Ausschreibungen, deren Frist in den nächsten 14 Tagen endet: nach Frist sortiert. Neue Ausschreibungen nach Gewerk und Bundesland finden Sie unter Gewerke.