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1 Förderprogramm

  • LandSchleswig-Holstein

    Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

    Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Zuschuss

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02