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Landaktuell gelistetZuschuss

Meistergründungsprämie

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Ebene
Land
Fördergebiet
Thüringen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einer

- Grundförderung für - die erstmalige Gründung eines Unternehmens im Handwerk, - die erstmalige Übernahme eines Betriebes im Handwerk oder - die erstmalig tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen;

- Aufbauförderung für - die Schaffung und Besetzung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 5.000 als Grundförderung beziehungsweise EUR 2.500 als Aubauförderung. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe angemeldet haben. - Sie gründen oder übernehmen ein Unternehmen oder beteiligen sich erstmalig ab dem 10.8.2021 an einem Unternehmen. - Für eine Grundförderung müssen Sie - innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung oder nach einem Abschluss mindestens auf dem Niveau Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 6 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) oder innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Beteiligung den Leistungsnachweis erbringen und - eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einholen.

- Für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung (Aufbauförderung) müssen Sie - die Voraussetzungen für die Grundförderung erfüllen sowie einen entsprechenden Förderantrag vorlegen und - einen sozialversicherungspflichtigen branchenüblichen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz für mindestens 12 Monate schaffen und besetzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 20. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 vom 8. Januar 2024. S. 69.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.