Richtlinie Außenwirtschaftsförderung
Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Außenwirtschaft,Messen & Ausstellungen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Sie erhalten die Förderung für
- die Teilnahme an Messen im In- und Ausland, - Beteiligung an Messegemeinschaftsständen, die im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gelistet sind, und - die Kontaktanbahnung und -vermittlung zu Geschäftspartnern beziehungsweise zu potenziellen Kunden im Ausland. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die Teilnahme an Messen bis zu 50 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 Prozent erhöht. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000; - für Kontaktanbahnungen im Ausland einmalig pauschal EUR 1.600. Sie können an unterschiedlichen Messen teilnehmen. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu 4 Beteiligungen bezuschusst werden. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Onlineportal EFRE-Portal der Förderperiode 2021–2027 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für Messebeteiligungen müssen Sie den online gestellten Förderantrag spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original nachreichen. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung können Sie am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko beginnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk oder den wirtschaftsnahen Dienstleistungen zuzuordnen sind sowie - große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke im Rahmen eines Gemeinschaftsstands, der im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gelistet ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Messen dürfen Sie Produkte nicht direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen. Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, sind Sie hiervon ausgenommen. - Messen in Deutschland müssen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sein. - Als Unternehmen des Handwerks oder als Handwerksorganisation können Sie sich an Fachmessen im In- und Ausland sowie an Endverbrauchermessen mit internationaler Ausrichtung beteiligen. Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, können Sie auch an Endverbrauchermessen ohne internationale Ausrichtung teilnehmen. - Kontakte müssen durch Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen angebahnt werden. - Ihr Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 19. Dezember 2022, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4 vom 23. Januar 2023, S. 194.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.