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Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen

Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

- Neubau und Ersterwerb, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen - Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Genossenschaftswohnungen, - Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen auf den Inseln (Inselförderung), - Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie - Erwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie außerdem einen Zuschuss erhalten. Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen ist abhängig von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und gegebenenfalls Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten. Für kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot und zur Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen gewährt werden. Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. In der 2. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) zur technischen Prüfung ein. Erst dann stellen Sie Ihren vollständigen Förderantrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- Sie müssen die festgelegten Kostenober- und Wohnflächengrenzen einhalten. - Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. - Sie leisten eine Eigenbeteiligung, die von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) festgelegt wird. - Sie halten die Vorgaben zu energetischen Mindeststandards sowie festgelegte Qualitätskriterien ein.

Rechtsgrundlage

Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 19. Dezember 2018, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 4 vom 21. Januar 2019, S. 62; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21. April 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 20 vom 17. Mai 2021, S. 942; Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand Juli 2021.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.